Erörterungstermin
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gleichsrechnung auf der Grundlage von drei verschiedenen<br />
Stellplatzsatzungen aufgezeigt, dass die Dimensionierung<br />
des Parkhauses für den Bedarf, den wir dort generieren,<br />
wunderbar passt. Man käme doch zu gar keinem<br />
anderen Ergebnis. Insofern stehen wir, wie ich denke, zumindest<br />
was die Dimensionierung betrifft, auf festem Boden.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Das können wir jetzt einmal dahingestellt sein lassen. Bei<br />
dem Beitrag von Frau Fridrich ist mir aber aufgefallen,<br />
dass man unter Umständen einen provisorischen Parkplatz<br />
errichten könnte. Ich kenne das aus Wiesbaden.<br />
Diese provisorischen Parkplätze bestanden einfach aus<br />
aufgestellten Stahlgerüsten und einer Auffahrt und sie<br />
waren sogar zweistöckig. Jetzt steht dort die Dresdner<br />
Bank. Diese Parkplätze bestanden also nur vorübergehend.<br />
Man könnte an die Errichtung eines solchen Parkplatzes<br />
denken, bis das Planfeststellungsverfahren für das<br />
Hauptsacheverfahren, mit dem die gesamte Südseite neu<br />
geordnet wird, abgeschlossen ist. Wenn das Planfeststellungsverfahren<br />
durchgeht, macht man es so, wie Sie es<br />
sagen. Wenn es nicht durchgeht, errichtet man an dieser<br />
Stelle ein ordentliches Parkhaus, das nicht mitten im Wald<br />
liegt. Das ist die Überlegung, die sich im Augenblick aufdrängt<br />
und der man nachgehen muss. Wir brauchen das<br />
hier nicht bis zum Ende zu erörtern, weil wir hier sozusagen<br />
nur Prüfaufträge entwickeln. Ich denke, eine solche<br />
Lösung könnte man durchaus einmal genauer ins Auge<br />
fassen. Mehr ist mir im Augenblick dabei jedenfalls nicht in<br />
den Sinn gekommen.<br />
Frau Fridrich hat das Wort.<br />
RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />
Herr Amann, zu der Stellplatzsatzung: Ich wollte jetzt nicht<br />
auf die Dimensionierung eingehen, sondern auf das Erfordernis,<br />
in zumutbarer Nähe Stellplätze zu errichten. Hier<br />
sind es, wie ich denke, unbestritten mehr als 300 m Fußweg,<br />
die die Mitarbeiter zurücklegen müssten. Auf den<br />
anderen Aspekt wollte ich gar nicht mehr eingehen, weil<br />
wir darüber schon diskutiert haben. Ich würde Ihnen gern<br />
noch eine Karte aus dem Scoping-Verfahren zeigen, damit<br />
es vielleicht noch ein bisschen deutlicher wird, was ich mit<br />
der Verschiebung des Parkhauses in Richtung Werfthalle<br />
meine.<br />
(Bild: Karte aus dem Scoping-Verfahren)<br />
Wir haben bisher eingehend über das Thema Ausbauplanung<br />
und darüber, ob sie berücksichtigt werden muss<br />
oder nicht, diskutiert. Wir hatten immer Situationen, in<br />
denen in der Regel für die in Betracht kommenden Flächen<br />
- sei es bei der Airbase oder sei es auch in anderen<br />
Bereichen - eine konträre Nutzung im Ausbauvorhaben<br />
vorgesehen war. Aus den Unterlagen zum Scoping-<br />
Verfahren zum Ausbau stammt die jetzt gezeigte Karte.<br />
Unter 5.2 sind die lila Flächen gekennzeichnet. Wenn<br />
Bedarf besteht, kann ich auch die Legende noch einmal<br />
zeigen. Es geht hier um Bereiche für Wartungseinrichtungen.<br />
Meine Frage betrifft gewissermaßen ein Hochklappen<br />
dieses kompletten Bereiches in den Bereich der Ausbau-<br />
planung. Es handelt sich ja auch um Teile einer Wartungseinrichtung.<br />
Ich denke, auch die Veränderung des<br />
Tores 31 ist dann sicherlich möglich, weil es sich ja nur<br />
um, wie ich schätze, 150 oder 200 m handelt und ja auch<br />
im nördlichen Bereich Betriebsstraßen vorgesehen sind.<br />
Es wäre also sicherlich möglich, bei Beibehaltung der<br />
Erschließungsfunktion diesen ganzen Bereich von Parkhaus<br />
und Tor 31 gewissermaßen hochzuklappen. Das<br />
hätte zumindest für den Zeitpunkt bzw. die Situation, wenn<br />
der Ausbau nicht käme, den großen Vorteil, dass natürlich<br />
die Verinselungsfläche, die wir auf ca. 20 ha geschätzt<br />
haben - ich habe nicht nachgemessen, ob es nun 15 oder<br />
20 ha sind -, minimiert würde.<br />
Ähnliches sehen Sie oben auf der gezeigten Karte bei<br />
dem Gebäude 536. Das ist das Parkhaus für die Mitarbeiter<br />
von CCT. Sie sehen, dass auch hierunter in Lila ein<br />
Bereich für Wartungseinrichtungen eingezeichnet ist. Ich<br />
denke, es wäre kein Problem, in den Bereichen, die schon<br />
für die Wartung vorgesehen sind, das Parkhaus und das<br />
Tor 31 zu errichten und insofern dann eine Minimierung<br />
des Eingriffs zu erreichen. Man müsste auch einmal gucken,<br />
ob in dieser Fläche eine Möglichkeit bestünde. Da<br />
hätten Sie, wenn man das Tor 31 mit betrachtet, aber<br />
wahrscheinlich das Problem, dass es natürlich sehr weit in<br />
der Fläche läge. Der Vorteil von dem Standort wäre, wenn<br />
man den Bereich gewissermaßen hochklappt, natürlich<br />
evident, wie ich denke, weil Sie dann direkt an der verlegten<br />
Okrifteler Straße anbinden.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Die Anregung haben wir aufgenommen. - Das Wort hat<br />
jetzt Herr Mehler.<br />
RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />
Rechtsanwalt Mehler für Stadt Mörfelden-Walldorf, die<br />
Eheleute Preuß aus Mörfelden-Walldorf, die Gemeinden<br />
Büttelborn, Nauheim und Trebur.<br />
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Herr Bickel,<br />
zunächst bin ich Ihnen für den Hinweis dankbar, unter<br />
welchen Vorzeichen wir hier über dieses Parkhaus und<br />
diesen Betriebsstraßenanschluss sprechen. Ich möchte<br />
für unsere Mandanten noch einmal ausdrücklich darauf<br />
hinweisen, dass wir dies natürlich für eine Folgeproblematik<br />
halten, die aus der fehlerhaften und aus unserer Sicht<br />
rechtlich unzulässigen Positionierung der Werfthalle resultiert.<br />
Es ist klar: Würde sich diese Halle an einer anderen<br />
Stelle positionieren lassen, so würde sich aus unserer<br />
Sicht gar kein Bedarf ergeben, das Tor 31 neu zu positionieren,<br />
sodass es hier auch nicht dazu kommen müsste,<br />
dass über diesen Vorhabensteil in den Bannwald eingegriffen<br />
wird.<br />
Sie hatten vorher aus meiner Sicht einen interessanten<br />
Aspekt angesprochen, zu dem ich gern noch einmal eine<br />
Nachfrage stellen wollte. Sie hatten gesagt, dass es denkbar<br />
ist, dass eine Planfeststellung auch nur zu diesem<br />
Parkhaus erfolgen könnte und die Planfeststellung der<br />
A380-Wartungshalle abgelehnt werden würde.<br />
15 – 8 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004