05.12.2012 Aufrufe

Erörterungstermin

Erörterungstermin

Erörterungstermin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

gleichsrechnung auf der Grundlage von drei verschiedenen<br />

Stellplatzsatzungen aufgezeigt, dass die Dimensionierung<br />

des Parkhauses für den Bedarf, den wir dort generieren,<br />

wunderbar passt. Man käme doch zu gar keinem<br />

anderen Ergebnis. Insofern stehen wir, wie ich denke, zumindest<br />

was die Dimensionierung betrifft, auf festem Boden.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das können wir jetzt einmal dahingestellt sein lassen. Bei<br />

dem Beitrag von Frau Fridrich ist mir aber aufgefallen,<br />

dass man unter Umständen einen provisorischen Parkplatz<br />

errichten könnte. Ich kenne das aus Wiesbaden.<br />

Diese provisorischen Parkplätze bestanden einfach aus<br />

aufgestellten Stahlgerüsten und einer Auffahrt und sie<br />

waren sogar zweistöckig. Jetzt steht dort die Dresdner<br />

Bank. Diese Parkplätze bestanden also nur vorübergehend.<br />

Man könnte an die Errichtung eines solchen Parkplatzes<br />

denken, bis das Planfeststellungsverfahren für das<br />

Hauptsacheverfahren, mit dem die gesamte Südseite neu<br />

geordnet wird, abgeschlossen ist. Wenn das Planfeststellungsverfahren<br />

durchgeht, macht man es so, wie Sie es<br />

sagen. Wenn es nicht durchgeht, errichtet man an dieser<br />

Stelle ein ordentliches Parkhaus, das nicht mitten im Wald<br />

liegt. Das ist die Überlegung, die sich im Augenblick aufdrängt<br />

und der man nachgehen muss. Wir brauchen das<br />

hier nicht bis zum Ende zu erörtern, weil wir hier sozusagen<br />

nur Prüfaufträge entwickeln. Ich denke, eine solche<br />

Lösung könnte man durchaus einmal genauer ins Auge<br />

fassen. Mehr ist mir im Augenblick dabei jedenfalls nicht in<br />

den Sinn gekommen.<br />

Frau Fridrich hat das Wort.<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Herr Amann, zu der Stellplatzsatzung: Ich wollte jetzt nicht<br />

auf die Dimensionierung eingehen, sondern auf das Erfordernis,<br />

in zumutbarer Nähe Stellplätze zu errichten. Hier<br />

sind es, wie ich denke, unbestritten mehr als 300 m Fußweg,<br />

die die Mitarbeiter zurücklegen müssten. Auf den<br />

anderen Aspekt wollte ich gar nicht mehr eingehen, weil<br />

wir darüber schon diskutiert haben. Ich würde Ihnen gern<br />

noch eine Karte aus dem Scoping-Verfahren zeigen, damit<br />

es vielleicht noch ein bisschen deutlicher wird, was ich mit<br />

der Verschiebung des Parkhauses in Richtung Werfthalle<br />

meine.<br />

(Bild: Karte aus dem Scoping-Verfahren)<br />

Wir haben bisher eingehend über das Thema Ausbauplanung<br />

und darüber, ob sie berücksichtigt werden muss<br />

oder nicht, diskutiert. Wir hatten immer Situationen, in<br />

denen in der Regel für die in Betracht kommenden Flächen<br />

- sei es bei der Airbase oder sei es auch in anderen<br />

Bereichen - eine konträre Nutzung im Ausbauvorhaben<br />

vorgesehen war. Aus den Unterlagen zum Scoping-<br />

Verfahren zum Ausbau stammt die jetzt gezeigte Karte.<br />

Unter 5.2 sind die lila Flächen gekennzeichnet. Wenn<br />

Bedarf besteht, kann ich auch die Legende noch einmal<br />

zeigen. Es geht hier um Bereiche für Wartungseinrichtungen.<br />

Meine Frage betrifft gewissermaßen ein Hochklappen<br />

dieses kompletten Bereiches in den Bereich der Ausbau-<br />

planung. Es handelt sich ja auch um Teile einer Wartungseinrichtung.<br />

Ich denke, auch die Veränderung des<br />

Tores 31 ist dann sicherlich möglich, weil es sich ja nur<br />

um, wie ich schätze, 150 oder 200 m handelt und ja auch<br />

im nördlichen Bereich Betriebsstraßen vorgesehen sind.<br />

Es wäre also sicherlich möglich, bei Beibehaltung der<br />

Erschließungsfunktion diesen ganzen Bereich von Parkhaus<br />

und Tor 31 gewissermaßen hochzuklappen. Das<br />

hätte zumindest für den Zeitpunkt bzw. die Situation, wenn<br />

der Ausbau nicht käme, den großen Vorteil, dass natürlich<br />

die Verinselungsfläche, die wir auf ca. 20 ha geschätzt<br />

haben - ich habe nicht nachgemessen, ob es nun 15 oder<br />

20 ha sind -, minimiert würde.<br />

Ähnliches sehen Sie oben auf der gezeigten Karte bei<br />

dem Gebäude 536. Das ist das Parkhaus für die Mitarbeiter<br />

von CCT. Sie sehen, dass auch hierunter in Lila ein<br />

Bereich für Wartungseinrichtungen eingezeichnet ist. Ich<br />

denke, es wäre kein Problem, in den Bereichen, die schon<br />

für die Wartung vorgesehen sind, das Parkhaus und das<br />

Tor 31 zu errichten und insofern dann eine Minimierung<br />

des Eingriffs zu erreichen. Man müsste auch einmal gucken,<br />

ob in dieser Fläche eine Möglichkeit bestünde. Da<br />

hätten Sie, wenn man das Tor 31 mit betrachtet, aber<br />

wahrscheinlich das Problem, dass es natürlich sehr weit in<br />

der Fläche läge. Der Vorteil von dem Standort wäre, wenn<br />

man den Bereich gewissermaßen hochklappt, natürlich<br />

evident, wie ich denke, weil Sie dann direkt an der verlegten<br />

Okrifteler Straße anbinden.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Die Anregung haben wir aufgenommen. - Das Wort hat<br />

jetzt Herr Mehler.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Rechtsanwalt Mehler für Stadt Mörfelden-Walldorf, die<br />

Eheleute Preuß aus Mörfelden-Walldorf, die Gemeinden<br />

Büttelborn, Nauheim und Trebur.<br />

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Herr Bickel,<br />

zunächst bin ich Ihnen für den Hinweis dankbar, unter<br />

welchen Vorzeichen wir hier über dieses Parkhaus und<br />

diesen Betriebsstraßenanschluss sprechen. Ich möchte<br />

für unsere Mandanten noch einmal ausdrücklich darauf<br />

hinweisen, dass wir dies natürlich für eine Folgeproblematik<br />

halten, die aus der fehlerhaften und aus unserer Sicht<br />

rechtlich unzulässigen Positionierung der Werfthalle resultiert.<br />

Es ist klar: Würde sich diese Halle an einer anderen<br />

Stelle positionieren lassen, so würde sich aus unserer<br />

Sicht gar kein Bedarf ergeben, das Tor 31 neu zu positionieren,<br />

sodass es hier auch nicht dazu kommen müsste,<br />

dass über diesen Vorhabensteil in den Bannwald eingegriffen<br />

wird.<br />

Sie hatten vorher aus meiner Sicht einen interessanten<br />

Aspekt angesprochen, zu dem ich gern noch einmal eine<br />

Nachfrage stellen wollte. Sie hatten gesagt, dass es denkbar<br />

ist, dass eine Planfeststellung auch nur zu diesem<br />

Parkhaus erfolgen könnte und die Planfeststellung der<br />

A380-Wartungshalle abgelehnt werden würde.<br />

15 – 8 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!