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Erörterungstermin

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stellen wollen, wäre eine Vollmacht erforderlich. Wenn der<br />

Kollege Fislake Sie unabhängig von Ihrer eigenen Meinung<br />

beauftragt, irgendetwas Besonderes zu beantragen,<br />

wäre das vielleicht notwendig. Ansonsten gilt, dass wir<br />

hier eine offene Diskussion führen. Ich habe nie gefragt,<br />

ob die Argumente, die einer vorträgt, nun gerade seinen<br />

Mandanten betreffen. Das würde zu nichts führen. Deswegen<br />

gilt: Wir glauben es Ihnen - fertig!<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Ich wollte es nur anmerken, weil der Kollege Fislake es<br />

ganz zu Anfang auch für alle anderen so gemacht hat.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, er hatte es sogar gesagt.<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Er hatte es auch so geäußert. Ich habe das nur deshalb<br />

ergänzend angemerkt, weil wir jetzt für ein paar Tage nicht<br />

vertreten sein werden.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Es reicht, wenn er zu Protokoll gegeben hat, dass er Untervollmachten<br />

erteilt hat. Auch eine mündliche Vollmacht<br />

ist immer eine ausreichende Vollmacht - sogar eine konkludente<br />

reicht. Daraus muss nur der Wille klar hervorgehen.<br />

Damit hat es sich. Das ist hiermit geschehen.<br />

Herr Mehler hat noch einmal das Wort.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Zur Abrundung noch dies. Ich werde ja nicht müde, hier<br />

die Alternativplanungen für die Fraport zu machen. Wir<br />

hatten gerade gehört, dass zwei A380-Positionen ausreichen<br />

würden, wenn keine Triebwerksprobeläufe auf dem<br />

Vorfeld stattfänden. Ich bitte die Technik, jetzt noch einmal<br />

zu beamen. Lachen Sie aber bitte nicht: Ich habe die<br />

Skizze jetzt gerade in wenigen Sekunden gezeichnet.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Dann werden wir einmal die Zeichenkünste innerhalb<br />

weniger Sekunden betrachten.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

So sähe es dann aus:<br />

(Bild: Zeichenskizze zur Positionierung von<br />

A380-Flugzeugen)<br />

Wenn man nur zwei A380-Flugzeuge vor der Werft positionieren<br />

könnte, würde das dazu führen, dass wir viel<br />

weniger Flächenverbrauch im Süden haben. Das wollte<br />

ich hier nur ergänzend ausführen. - Danke.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich danke auch.<br />

Es ist jetzt 18.45 Uhr. Wir haben nun eigentlich die<br />

Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 - Vorhabensplanung<br />

und Flugbetrieb -, wie ich meine, in Verbindung mit den<br />

schon früher unter den vorangegangenen Tagesordnungspunkten<br />

vorgestellten Situationen besprochen. Wir<br />

könnten uns somit morgen früh Tagesordnungspunkt 4.3<br />

zuwenden, wenn es keine Einwände gibt. Wir sind auch<br />

morgen immer noch bei Tagesordnungspunkt 4, der viele<br />

Unterpunkte hat. Wenn morgen sich noch jemand zu den<br />

Tagesordnungspunkten 4.1 und 4.2 zu äußern wünscht,<br />

dann wird dies natürlich nicht ausgeschlossen. Solche<br />

Unterpunkte sind keine selbstständigen Tagesordnungspunkte.<br />

Tagesordnungspunkt 3 ist allerdings abgeschlossen.<br />

Unter Punkt 4.6 - Sonstiges - könnten aber immer<br />

noch Dinge vorgetragen werden, die jemandem erst später<br />

eingefallen sind und die er eigentlich unter Tagesordnungspunkt<br />

4.1 hätte vortragen wollen. Es gibt also keine<br />

Präklusion. Ich möchte aber ein bisschen Ordnung in die<br />

Diskussion bringen und bitte Sie, sich für morgen auf die<br />

Tagesordnungspunkte 4.3 ff. vorzubereiten. Auch von<br />

unserer Seite werden dann die entsprechenden Kollegen<br />

da sein, die sich mit diesen Dingen ein bisschen auskennen.<br />

Bevor ich die Sitzung schließe, gebe ich noch einmal<br />

Herrn Hoepfner das Wort. Er möchte Ihnen Entscheidungen<br />

verkünden, die inzwischen ergangen sind.<br />

Hoepfner (RP Darmstadt):<br />

Es handelt sich um die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums<br />

zu den verschiedenen Abbruchanträgen, die im<br />

Laufe des <strong>Erörterungstermin</strong>s gestellt worden sind. Es<br />

geht um die Entscheidungen zu den Anträgen von Herrn<br />

Auth, Herrn Rechtsanwalt Baumann, Herrn Rechtsanwalt<br />

Diederichsen, Herrn Faulenbach da Costa, Herrn Rechtsanwalt<br />

Fislake, Herrn Rechtsanwalt Haldenwang, Herrn<br />

Oschinski, Herrn Rechtsanwalt Schröder und Herrn<br />

Rechtsanwalt Wagner. Es geht um die Anträge, die hier<br />

beim <strong>Erörterungstermin</strong> am 15., 20. und 22. Januar 2004<br />

gestellt worden sind.<br />

Das Ministerium lehnt diese Anträge ab, und zwar mit<br />

folgender Begründung:<br />

„Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens<br />

und des gegenwärtig durchgeführten <strong>Erörterungstermin</strong>s<br />

ist es, der Planfeststellungsbehörde<br />

eine umfassende Übersicht über<br />

das Abwägungsmaterial und die Gewichtung<br />

der in dieser Abwägung zu berücksichtigenden<br />

Umstände zu ermöglichen. Die<br />

Entscheidung über den Planfeststellungsantrag<br />

ist deshalb regelmäßig erst nach Abschluss<br />

des Anhörungsverfahrens möglich.<br />

Etwas anderes kann nur bei Vorliegen besonderer<br />

Gründe gelten, die eine bestimmte<br />

Entscheidung über den Antrag bereits zum<br />

jetzigen Zeitpunkt zwingend machen. Das<br />

Vorliegen solcher Gründe lässt sich Ihren<br />

Anträgen nicht entnehmen.“<br />

Danke schön.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wir sehen uns morgen um 9.30 Uhr wieder. Die Sitzung<br />

ist geschlossen.<br />

(Schluss des Erörterungstages: 18.51 Uhr)<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 69

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