Erörterungstermin
Erörterungstermin
Erörterungstermin
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />
Herr Amann, es ist wirklich schwierig, so zu diskutieren,<br />
weil einer meiner ersten Beiträge hier in diesem Verfahren<br />
so ablief, dass Sie mich, was die Run-Ups angeht, korrigiert<br />
haben. Da haben Sie mich verbessert und haben mir<br />
erklärt, dass Run-Ups der Leistungsstufe Idle, der Leistungsstufe<br />
Part Power und der Leistungsstufe Take-off<br />
Power am Tage vor der A380-Werft stattfinden und in der<br />
Nacht, wenn ich es richtig weiß, nur Triebwerksprobeläufe<br />
der Laststufe Idle - da kann ich mich jetzt aber nicht festlegen<br />
-, wohingegen die Triebwerks-probeläufe der Leistungsstufe<br />
Take-off Power auf Charly stattfinden. So hatte<br />
ich das Konzept der Triebwerksprobeläufe vor der A380-<br />
Werft von Ihnen vorgestellt bekommen.<br />
Andererseits ist hier zu der Variante zwei - das war der<br />
Standort in der Nähe von Zeppelinheim - gesagt worden -<br />
und zwar auf Nachfragen, ich kann mich leider nicht mehr<br />
erinnern, von wem -, dass dort keine Triebwerksprobelaufposition<br />
vorgesehen ist, weil es technisch an der Stelle<br />
nicht machbar wäre und die Ausrichtung in den Wind nicht<br />
erfolgen soll.<br />
Ich bitte also wirklich darum, dass wir versuchen, diesen<br />
Widerspruch aufzuklären. Mir scheint es schon sehr<br />
wichtig zu sein, ob Sie bei allen Varianten eine solche<br />
Triebwerksprobelaufposition vorgesehen haben oder<br />
nicht.<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Ich weiß nicht, was ich jetzt anders gesagt habe, als ich es<br />
damals gesagt habe. Nachts finden die Triebwerksprobeläufe<br />
mit Take-off Power auf Charly statt, vor der<br />
Halle nur Idle, und tagsüber finden alle dort statt. Die<br />
Position für diese Standläufe ist, wenn Sie so wollen, das<br />
linke der drei dort dargestellten Flugzeuge. Je nachdem,<br />
wie die Windrichtung ist, muss das Flugzeug stehen. Ich<br />
hatte gesagt, dass es dann bei der einen Richtung nicht<br />
möglich ist, dass ein weiteres Flugzeug direkt daneben<br />
steht, während es, wenn das Flugzeug mit seiner Kabine<br />
in Richtung Osten steht, möglich ist, dort zwei weitere<br />
Flugzeuge abzustellen. Das waren meine Ausführungen<br />
zu den Triebwerksprobeläufen, also zu den Standläufen<br />
vor der Halle, und ich weiß nicht, wo der Unterschied zu<br />
dem ist, was ich damals gesagt habe.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Was Herr Mehler Ihnen vorhält, ist, dass Sie bei der Variante<br />
2 keine Triebwerksprobelaufstandorte gehabt haben,<br />
weil das aus technischen oder sonstigen Gründen dort<br />
nicht möglich gewesen wäre. Sie haben aber gesagt, bei<br />
allen hätten Sie solche Standlaufplätze vorgesehen gehabt.<br />
Nun sagt er: aber bei der Variante 2 nicht. - Das war<br />
das, was er gerne aufgeklärt haben möchte.<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Ja, Entschuldigung, jetzt sehen Sie, es gibt nach knapp<br />
vier Wochen dann doch Spuren. - Sie meinen jetzt die<br />
Standortvariante 2, die rechts von der A 5 angeordnet<br />
wäre. Dort müssten wegen der vorrangig herrschenden<br />
Windrichtung die Flugzeuge entweder quasi an die Halle<br />
blasen oder mit der Kabine zur Halle stehen. Insofern<br />
hatte ich gesagt, dass es bei dieser Variante wegen der<br />
zwangsläufig notwendigen Anordnung der Halle und der<br />
damit auch nur möglichen Anordnung der Flugzeuge und<br />
ihrer Position schwierig wäre oder nicht möglich wäre,<br />
Triebwerksprobeläufe zu machen. Das war nur auf die<br />
Variante 2 bezogen.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ja, und jetzt sagen Sie, bei allen wäre eine solche - -<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Ich habe gesagt, dass Triebwerksprobeläufe nach dem<br />
Betriebskonzept bei allen Varianten notwendig würden,<br />
und zwar genau in diesem Mengengerüst, wie sie hier<br />
sind, dass man tagsüber diese Triebwerksprobeläufe in<br />
allen Laststufen macht und nachts nur Idle und den Rest<br />
auf Charly. Es gilt für alle sieben Varianten, dass diese<br />
Notwendigkeit besteht. Ich hatte, weil mir das als ein erwähnenswertes<br />
Kriterium erschien, gesagt, dass insbesondere<br />
bei dieser Variante diese Triebwerksprobeläufe<br />
nicht oder nur sehr schwer möglich wären, weil eben die<br />
Flugzeuge nicht in der richtigen Richtung stehen. Dann<br />
bräuchte man mehr Platz, und dann müsste man sie generell<br />
auf Charly machen oder woanders. Das hatte ich in<br />
Bezug auf diese Variante gesagt. Bei den anderen Varianten,<br />
wo es möglich ist, die Flugzeuge in die Hauptwindrichtungen<br />
zu stellen, kann man natürlich auch die Triebwerksprobeläufe<br />
machen.<br />
RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />
Danke, Herr Bickel. - Herr Amann, ich freue mich natürlich,<br />
dass sich dieser Widerspruch jetzt aufgeklärt hat und<br />
dass Sie dann doch einräumen, dass bei der Variante 2<br />
keine Triebwerksprobelaufpositionen an diesem Standort<br />
vorgesehen waren. Da stellt sich für uns natürlich die<br />
Frage, warum bei der A380-Werft, wie sie am beantragten<br />
Standort jetzt gestaltet werden soll, die Triebwerksprobeläufe<br />
nicht auch auf Charly durchgeführt werden sollen,<br />
sondern vor der Halle.<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Das wäre mit ein Kriterium dafür gewesen - deshalb habe<br />
ich es auch erwähnt -, diesen Standort zu verwerfen. Sie<br />
können nicht alle Triebwerksprobeläufe auf Charly machen.<br />
Da gibt es betriebliche Erschwernisse. Sie müssen<br />
mit dem Flugzeug dorthin und müssen wieder weg. Dabei<br />
müssen Sie eine Start- und Landebahn kreuzen. Deshalb<br />
würde das nicht ins Betriebskonzept passen. Man muss<br />
also diese Standläufe, die nicht zwangsläufig auf Charly<br />
gemacht werden müssen, vor der Halle machen. Deshalb<br />
hatte ich das auch bei der Variante 2 erwähnt, dass es ein<br />
weiteres negatives oder Ausschlusskriterium für diesen<br />
Standort war, dass sie dort nicht möglich gewesen wären.<br />
RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />
Herr Amann, Sie wollen uns einfach nicht verstehen. Es ist<br />
doch selbstverständlich, dass wir uns bei dem Betriebskonzept<br />
natürlich freuen würden, wenn Sie es so gestalten<br />
würden, dass die Umweltauswirkungen dieses Betriebs-<br />
<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 61