Erörterungstermin
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Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Das Wort hat Herr Haldenwang. Bitte schön.<br />
RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />
Vielen Dank, Herr Bickel. - Das Erste ist mehr eine Feststellung,<br />
verbunden mit einer Fragestellung. Wenn man in<br />
der Presse die Zeitungsannoncen liest, den Airbus 380<br />
sieht und die Arbeitsplätze, die damit verbunden sind, hat<br />
man ja zwangsläufig den Eindruck - wie uns das auch<br />
über die Presse verkauft wird; die ist ja in diese ganze<br />
Aktion gut eingeschworen -: Fraport schafft neue Arbeitsplätze.<br />
Nach der heutigen Veranstaltung, nach den Erklärungen<br />
von Herrn Amann habe ich große Zweifel, ob überhaupt<br />
durch Fraport ein einziger Arbeitsplatz geschaffen<br />
wird. Es scheint eher so zu sein, dass ein Privater,<br />
nämlich Lufthansa oder Lufthansa Cargo, Arbeitsplätze<br />
schafft. Das sind keine öffentlichen Arbeitsplätze. Es sind<br />
privatwirtschaftlich organisierte Arbeitsplätze, gegen die ja<br />
nichts einzuwenden ist - jeder Arbeitsplatz, der privatwirtschaftlich<br />
neu geschaffen wird, tut uns gut -, aber diese<br />
ganzen privaten Arbeitsplätze hängen ja immer unter dem<br />
Damoklesschwert, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer<br />
auch bezahlen kann. Wenn ich mir einmal Probleme anschaue,<br />
die wir in dieser Welt haben, jenseits von SARS,<br />
Vogelgrippe und sonstigen Dingen, dann warten Sie doch<br />
einmal ab, was in den nächsten Jahren auf Europa zukommt,<br />
und warten Sie doch einmal ab, wie sich derartige<br />
Entwicklungen, die wir alle nicht absehen können, auf die<br />
Wartung von Großraumflugzeugen am Frankfurter Flughafen<br />
auswirken werden. Dann werden Sie wahrscheinlich<br />
mit Ihren ganzen Einschätzungen, dass hier durch jedwede<br />
Neubaumaßnahme am Frankfurter Flughafen ein Segen<br />
für die Arbeitsplätze angerichtet werde, etwas zurückhaltender<br />
sein.<br />
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts<br />
für die neuen Bundesländer zu Straßenplanfeststellungen<br />
entschieden worden, dass auch das Arbeitsplatzargument<br />
durchaus etwas sein kann, was in der Abwägung<br />
zählt, warum man eine bestimmte Straßenführung,<br />
eine bestimmte Trassenführung, die den einen mehr<br />
beeinträchtigt als den anderen, auch gegen den Willen<br />
des Einwenders in dieser oder anderer Form verwirklichen<br />
kann. Das Argument dafür ist einfach, dass da etwas für<br />
die Öffentlichkeit getan wird.<br />
Wenn ich jetzt aber den Nutzen in der Vergleichsrechnung<br />
sehe, Herr Amann, kurzfristig 250 neue Arbeitsplätze,<br />
und demgegenüber den Schaden, der endgültig angerichtet<br />
wird, wenn diese Waldvernichtung, die grenzenlos<br />
ist, hier tatsächlich in die Tat umgesetzt wird, scheint mir<br />
das aber ausgesprochen fraglich zu sein. Sie müssen ja<br />
den Schaden sofort betrachten. Der Schaden entsteht<br />
gleich. Ob der Nutzen entsteht, liegt ja in weiter Ferne.<br />
Das hängt von vielen betriebswirtschaftlichen Gründen ab.<br />
Deswegen sage ich das. - Wollen Sie zuhören oder wollen<br />
Sie sich unterhalten, Herr Amann? Unterhalten Sie sich<br />
ruhig weiter! - Deswegen müssen Sie nach der Rechtsprechung<br />
zur Abwägung - das ist hier unser zentrales<br />
Thema - das Problem des Nutzens im Verhältnis zum<br />
Aufwand und zum Schaden auf den Tisch legen, auf die<br />
Waage legen, um nachher im Wege einer Abwägung<br />
entscheiden zu können, ob es bei dem betriebswirtschaftlichen<br />
Nutzen, den Sie uns hier ja verschweigen und der<br />
womöglich gar nicht entsteht, überhaupt gerechtfertigt ist,<br />
Eingriffe in gesetzlich geschützte Tatbestände vorzunehmen.<br />
Zu dieser Frage haben Sie sich bisher überhaupt<br />
nicht geäußert.<br />
Wenn ich einmal steuerrechtlich das weiterverfolge,<br />
was der Vorredner hier glänzend ausgeführt hat, dann ist<br />
das Bild, das Sie in der Fraport-Steuerbilanz abgeben<br />
müssen, noch sehr viel differenzierter. Da ich mich auch<br />
sehr viel mit Steuerrecht beschäftige, wage ich die bescheidene<br />
Prognose, dass Sie bei einem Planfeststellungsverfahren,<br />
das sich aus vier Abschnitten zusammensetzt,<br />
Ihre Planungskosten auch entsprechend ausdifferenzieren<br />
müssen. Das hängt einfach damit zusammen,<br />
dass der A380 separat läuft. Der läuft Ihnen nämlich in<br />
einen Erbbaurechtsvertrag hinein. Ob Sie aufgrund dieses<br />
Erbbaurechtsvertrages die Planungskosten an den Erbbaurechtsnehmer,<br />
also den künftigen Erbbauberechtigten,<br />
weitergeben, weiß ich nicht. Die Frage stelle ich Ihnen<br />
aber noch. Die Kosten, die Sie zum Beispiel für die Verlegung<br />
des Tores 31 haben, werden Sie unter keinem steuerlichen<br />
Gesichtspunkt in Ihrer Steuerbilanz als Kosten<br />
fortführen können, die Condor/Cargo zugeschrieben werden<br />
können, ganz sicherlich nicht. Ebensowenig können<br />
Sie es für das Parkhaus. Sie werden bei Ihrer Steuerbilanz,<br />
soweit es um die Straße geht, ein doppeltes Problem<br />
haben, weil Sie uns ja eine vorläufige Straßenplanung<br />
präsentiert haben. Das ist fast so wie eine Spielschuld, die<br />
Sie auch nicht in Ihrer Steuererklärung geltend machen<br />
können. Sie bauen zunächst einmal nutzlos eine Straße<br />
aus, um sie zwei Jahre später wieder total zu verändern.<br />
Da wird jedes Finanzamt, wenn die Leute dort clever sind,<br />
die Frage stellen, ob Sie den Aufwand für die erste Straßenausbaumaßnahme,<br />
die ja keine endgültige war und<br />
gar nicht endgültig gewollt war, überhaupt unter dem Gesichtspunkt<br />
der Abschreibung von Planungskosten weiterverfolgen<br />
können. Wir werden natürlich dafür sorgen, dass<br />
das einmal ins Bewusstsein auch Ihres Vorstandes<br />
kommt, aber das mögen die Wirtschaftsprüfer der Fraport<br />
feststellen. Was Sie uns hier servieren, ist jedenfalls eine<br />
richtige Nullnummer.<br />
Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Erlösseite. Wie<br />
hoch ist der Erbbauzins, den Sie sich ausrechnen? Wenn<br />
ich von den 9,6 Millionen lese, die uns hier vorgerechnet<br />
worden sind, müssen Sie im Jahr also über 700 000 €<br />
Erbbauzins erlösen. Sonst wird das nicht aufgehen. Erste<br />
Frage also: Wie hoch ist der Erbbauzins? Und die zweite<br />
Frage: Was ist in dem Erbbaurechtsvertrag an Überwälzung<br />
von Planungskosten, die Sie freistellen, vorgesehen?<br />
Dritte Frage: Was ist im Erbbaurechtsvertrag zu den Kosten<br />
von Triebwerksprobeläufen vorgesehen? Wer bezahlt<br />
diese Triebwerksprobeläufe? Die finden ja, wie wir gehört<br />
haben, nach wie vor auf den Run-Up-Positionen statt.<br />
Liegt die Kostenverantwortung bei Lufthansa Cargo, oder<br />
sind das Kosten, die die Fraport belasten? Wenn es Kosten<br />
der Fraport sind, sind sie bisher nicht offengelegt worden,<br />
auch in Ihren 13 Millionen nicht.<br />
15 – 42 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004