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Erörterungstermin

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Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das Wort hat Herr Haldenwang. Bitte schön.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Vielen Dank, Herr Bickel. - Das Erste ist mehr eine Feststellung,<br />

verbunden mit einer Fragestellung. Wenn man in<br />

der Presse die Zeitungsannoncen liest, den Airbus 380<br />

sieht und die Arbeitsplätze, die damit verbunden sind, hat<br />

man ja zwangsläufig den Eindruck - wie uns das auch<br />

über die Presse verkauft wird; die ist ja in diese ganze<br />

Aktion gut eingeschworen -: Fraport schafft neue Arbeitsplätze.<br />

Nach der heutigen Veranstaltung, nach den Erklärungen<br />

von Herrn Amann habe ich große Zweifel, ob überhaupt<br />

durch Fraport ein einziger Arbeitsplatz geschaffen<br />

wird. Es scheint eher so zu sein, dass ein Privater,<br />

nämlich Lufthansa oder Lufthansa Cargo, Arbeitsplätze<br />

schafft. Das sind keine öffentlichen Arbeitsplätze. Es sind<br />

privatwirtschaftlich organisierte Arbeitsplätze, gegen die ja<br />

nichts einzuwenden ist - jeder Arbeitsplatz, der privatwirtschaftlich<br />

neu geschaffen wird, tut uns gut -, aber diese<br />

ganzen privaten Arbeitsplätze hängen ja immer unter dem<br />

Damoklesschwert, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer<br />

auch bezahlen kann. Wenn ich mir einmal Probleme anschaue,<br />

die wir in dieser Welt haben, jenseits von SARS,<br />

Vogelgrippe und sonstigen Dingen, dann warten Sie doch<br />

einmal ab, was in den nächsten Jahren auf Europa zukommt,<br />

und warten Sie doch einmal ab, wie sich derartige<br />

Entwicklungen, die wir alle nicht absehen können, auf die<br />

Wartung von Großraumflugzeugen am Frankfurter Flughafen<br />

auswirken werden. Dann werden Sie wahrscheinlich<br />

mit Ihren ganzen Einschätzungen, dass hier durch jedwede<br />

Neubaumaßnahme am Frankfurter Flughafen ein Segen<br />

für die Arbeitsplätze angerichtet werde, etwas zurückhaltender<br />

sein.<br />

Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts<br />

für die neuen Bundesländer zu Straßenplanfeststellungen<br />

entschieden worden, dass auch das Arbeitsplatzargument<br />

durchaus etwas sein kann, was in der Abwägung<br />

zählt, warum man eine bestimmte Straßenführung,<br />

eine bestimmte Trassenführung, die den einen mehr<br />

beeinträchtigt als den anderen, auch gegen den Willen<br />

des Einwenders in dieser oder anderer Form verwirklichen<br />

kann. Das Argument dafür ist einfach, dass da etwas für<br />

die Öffentlichkeit getan wird.<br />

Wenn ich jetzt aber den Nutzen in der Vergleichsrechnung<br />

sehe, Herr Amann, kurzfristig 250 neue Arbeitsplätze,<br />

und demgegenüber den Schaden, der endgültig angerichtet<br />

wird, wenn diese Waldvernichtung, die grenzenlos<br />

ist, hier tatsächlich in die Tat umgesetzt wird, scheint mir<br />

das aber ausgesprochen fraglich zu sein. Sie müssen ja<br />

den Schaden sofort betrachten. Der Schaden entsteht<br />

gleich. Ob der Nutzen entsteht, liegt ja in weiter Ferne.<br />

Das hängt von vielen betriebswirtschaftlichen Gründen ab.<br />

Deswegen sage ich das. - Wollen Sie zuhören oder wollen<br />

Sie sich unterhalten, Herr Amann? Unterhalten Sie sich<br />

ruhig weiter! - Deswegen müssen Sie nach der Rechtsprechung<br />

zur Abwägung - das ist hier unser zentrales<br />

Thema - das Problem des Nutzens im Verhältnis zum<br />

Aufwand und zum Schaden auf den Tisch legen, auf die<br />

Waage legen, um nachher im Wege einer Abwägung<br />

entscheiden zu können, ob es bei dem betriebswirtschaftlichen<br />

Nutzen, den Sie uns hier ja verschweigen und der<br />

womöglich gar nicht entsteht, überhaupt gerechtfertigt ist,<br />

Eingriffe in gesetzlich geschützte Tatbestände vorzunehmen.<br />

Zu dieser Frage haben Sie sich bisher überhaupt<br />

nicht geäußert.<br />

Wenn ich einmal steuerrechtlich das weiterverfolge,<br />

was der Vorredner hier glänzend ausgeführt hat, dann ist<br />

das Bild, das Sie in der Fraport-Steuerbilanz abgeben<br />

müssen, noch sehr viel differenzierter. Da ich mich auch<br />

sehr viel mit Steuerrecht beschäftige, wage ich die bescheidene<br />

Prognose, dass Sie bei einem Planfeststellungsverfahren,<br />

das sich aus vier Abschnitten zusammensetzt,<br />

Ihre Planungskosten auch entsprechend ausdifferenzieren<br />

müssen. Das hängt einfach damit zusammen,<br />

dass der A380 separat läuft. Der läuft Ihnen nämlich in<br />

einen Erbbaurechtsvertrag hinein. Ob Sie aufgrund dieses<br />

Erbbaurechtsvertrages die Planungskosten an den Erbbaurechtsnehmer,<br />

also den künftigen Erbbauberechtigten,<br />

weitergeben, weiß ich nicht. Die Frage stelle ich Ihnen<br />

aber noch. Die Kosten, die Sie zum Beispiel für die Verlegung<br />

des Tores 31 haben, werden Sie unter keinem steuerlichen<br />

Gesichtspunkt in Ihrer Steuerbilanz als Kosten<br />

fortführen können, die Condor/Cargo zugeschrieben werden<br />

können, ganz sicherlich nicht. Ebensowenig können<br />

Sie es für das Parkhaus. Sie werden bei Ihrer Steuerbilanz,<br />

soweit es um die Straße geht, ein doppeltes Problem<br />

haben, weil Sie uns ja eine vorläufige Straßenplanung<br />

präsentiert haben. Das ist fast so wie eine Spielschuld, die<br />

Sie auch nicht in Ihrer Steuererklärung geltend machen<br />

können. Sie bauen zunächst einmal nutzlos eine Straße<br />

aus, um sie zwei Jahre später wieder total zu verändern.<br />

Da wird jedes Finanzamt, wenn die Leute dort clever sind,<br />

die Frage stellen, ob Sie den Aufwand für die erste Straßenausbaumaßnahme,<br />

die ja keine endgültige war und<br />

gar nicht endgültig gewollt war, überhaupt unter dem Gesichtspunkt<br />

der Abschreibung von Planungskosten weiterverfolgen<br />

können. Wir werden natürlich dafür sorgen, dass<br />

das einmal ins Bewusstsein auch Ihres Vorstandes<br />

kommt, aber das mögen die Wirtschaftsprüfer der Fraport<br />

feststellen. Was Sie uns hier servieren, ist jedenfalls eine<br />

richtige Nullnummer.<br />

Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Erlösseite. Wie<br />

hoch ist der Erbbauzins, den Sie sich ausrechnen? Wenn<br />

ich von den 9,6 Millionen lese, die uns hier vorgerechnet<br />

worden sind, müssen Sie im Jahr also über 700 000 €<br />

Erbbauzins erlösen. Sonst wird das nicht aufgehen. Erste<br />

Frage also: Wie hoch ist der Erbbauzins? Und die zweite<br />

Frage: Was ist in dem Erbbaurechtsvertrag an Überwälzung<br />

von Planungskosten, die Sie freistellen, vorgesehen?<br />

Dritte Frage: Was ist im Erbbaurechtsvertrag zu den Kosten<br />

von Triebwerksprobeläufen vorgesehen? Wer bezahlt<br />

diese Triebwerksprobeläufe? Die finden ja, wie wir gehört<br />

haben, nach wie vor auf den Run-Up-Positionen statt.<br />

Liegt die Kostenverantwortung bei Lufthansa Cargo, oder<br />

sind das Kosten, die die Fraport belasten? Wenn es Kosten<br />

der Fraport sind, sind sie bisher nicht offengelegt worden,<br />

auch in Ihren 13 Millionen nicht.<br />

15 – 42 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004

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