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Erörterungstermin

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Aufstellbereich für LKW. Das ist so, wie wenn Sie an die<br />

Grenze fahren: Da haben Sie diese riesigen LKW-Spuren,<br />

wo alle LKW anhalten müssen und kontrolliert werden. Da<br />

haben Sie einen riesigen Bedarf. Nicht viel anders ist es<br />

offensichtlich bei Ihnen hier am Flughafen. Das ist eine<br />

Maßnahme, die mit dem A380 überhaupt nichts zu tun<br />

hat. Das ist die zweite Kammer in Ihrer Kühltruhe. Auch<br />

die kann man gleich als verschimmelt abhaken, denn was<br />

hat die Cargo City Süd mit dem A380 zu tun?<br />

Es bleibt Ihr A380. Der ist aber, wie wir gehört haben,<br />

kein A380, denn in Wirklichkeit sollen dort ja die 747er<br />

verstärkt gewartet werden. Der Bedarf für zwei Flugzeuge<br />

löst eine riesige Maßnahme aus. Das Einzige, was zum<br />

Thema gehört, ist diese Riesenmaßnahme, ob da von<br />

Ihnen der Bedarf nachgewiesen worden ist oder nicht. Bei<br />

allen anderen drei Positionen können Sie hin und her<br />

schichten; wenn Sie Lasagne ohne Füllung machen, was<br />

bei Ihnen der Fall ist, wird Ihnen die Abschichtung nicht<br />

viel helfen. Sie haben dann irgendwann ganz trocken das,<br />

was man bei der Lasagne normalerweise wohl am wenigsten<br />

gerne isst. Sie haben nämlich einfach den Nudelteig,<br />

der in sich hart geworden ist; genau so ist Ihre ganze<br />

Maßnahme.<br />

Da bin ich jetzt gespannt, Herr Bickel, wie man - ich<br />

beziehe mich auf das, was Sie vorhin juristisch gesagt<br />

haben, und Ihren juristischen Ansatz teile ich völlig; man<br />

kann eine solche Maßnahme nicht auseinanderreißen -<br />

damit umgehen muss, wenn ich vier Gegenstände habe,<br />

unterschiedliche Gegenstände, die ich jetzt in einem Antrag<br />

verbinde. Drei haben mit dem A380 überhaupt nichts<br />

zu tun. Es gibt nur einen, nämlich den eigentlichen Werftbereich.<br />

Alles andere sind Dinge, die mögen aus der Sicht<br />

der Planung von Fraport löblich sein, auch aus der Sicht<br />

der Planung der Lufthansa, aber sie haben mit dem A380<br />

überhaupt nichts zu tun.<br />

Jetzt kommt wohl doch die spannende Frage, ob Sie,<br />

wenn Sie ein Viererpaket haben, also Ihre vier Kammern<br />

in der Kühltruhe, und sagen, na ja, wenigstens eine dieser<br />

Kammern könnte ja überleben, nämlich der A380, ob mit<br />

vier Positionen oder mit zwei Positionen, das sei einmal<br />

dahingestellt, ob Sie dann also nicht einfach doch sagen<br />

müssten, ja, dann trenne ich einfach einmal die drei anderen<br />

Kammern dieser Tiefkühltruhe ab und lasse das eben;<br />

wie die damit fertig werden, müssen sie eben im weiteren<br />

Verfahren sehen.<br />

Ich glaube also, man muss die von mir im Ansatz geteilte<br />

Rechtsauffassung, die Sie geäußert haben, noch<br />

einmal auf den Prüfstand stellen und sich fragen, ob das<br />

wirklich so einfach geht oder ob man nicht dann zu dem<br />

Ergebnis kommt, jetzt stehen die, wenn man ihnen nur<br />

den A380 belässt, ja noch viel mehr ohne Füllung der<br />

Lasagne da. Dann kriegen sie eine Standortentscheidung,<br />

die ja durchaus möglich ist. Wer schlecht fragt, kriegt eine<br />

schlechte Antwort. Das Bundesverwaltungsgericht hat<br />

immer schon gesagt, ob das die Auflassungsgenehmigung<br />

oder die Teilungsgenehmigung betraf: Wer nicht intensiv<br />

genug fragt, kriegt eben auch keine Bindungswirkung. Die<br />

schlecht gestellte Frage, die unzureichend gestellte Frage<br />

löst also eine unzureichende, unbefriedigende oder nicht<br />

gerade sehr weitreichende Antwort aus. Das hindert aber<br />

noch nicht, den A380 wirklich abzuspalten und zu sagen,<br />

na ja, wenn die da einen Standort für den A380 genehmigt<br />

kriegen wollen, kriegen sie das halt, aber die kriegen keine<br />

Verlegung der Kreisstraße hin, die kriegen das Tor 31<br />

nicht hin, was ja in Wirklichkeit eine LKW-Anlage mit einem<br />

Einfahrtstor ist, und die kriegen das Parkhaus nicht<br />

hin; nur der Standort für den A380 mag jetzt planfestgestellt<br />

sein.<br />

Wie Sie dann allerdings das Problem des Bannwaldes<br />

bewältigen wollen, das wird ja noch viel, viel spannender.<br />

Wollen Sie sagen, na ja, jetzt gibt es natürlich gleich eine<br />

Bannwaldentscheidung, wenn ich die erste Kammer, nämlich<br />

den A380, bestehen lasse, und da erteilen wir als<br />

Regierungspräsidium jetzt, obwohl wir gar nicht wissen,<br />

wie das verwirklicht werden soll, und obwohl wir gar nicht<br />

wissen, wie das erschlossen werden soll, eine Bannwaldgenehmigung?<br />

Sie wissen ja auch gar nicht, ob das mit<br />

der Straße geht, weil die vierte Kammer in der Tiefkühltruhe<br />

ohne Änderung des unanfechtbar abgeschlossenen<br />

Planfeststellungsbeschlusses ja auch wenig tragfähig ist.<br />

Also stellt sich womöglich eine ganz spannende Frage in<br />

Bezug auf das Hessische Forstgesetz oder Waldgesetz,<br />

wie Sie denn mit den drei Kammern umgehen, die mit<br />

dem A380 überhaupt nichts zu tun haben. Sie müssen ja<br />

forstrechtlich und bannwaldmäßig jede einzelne Kammer<br />

öffnen. Die Kreisstraße kriegen Sie nur dann verlegt, wenn<br />

der Bannwald gerodet wird. Die Toranlage, die in Wirklichkeit<br />

ein LKW-Parkplatz ist, kriegen Sie auch nur unter den<br />

gleichen Bedingungen hin und das Parkhaus erst recht.<br />

Also läuft ja doch vieles auf eine Trennung hinaus.<br />

Oder aber man käme zu dem Ergebnis, der Fraport<br />

vielleicht einmal - jenseits der Abbruchanträge unsererseits<br />

- zu empfehlen, das Spiel zu beenden und schlicht<br />

aufzuhören, weil ja weiß Gott kein Sachbescheidungsinteresse<br />

mehr für Maßnahmen erkennbar ist, die in den Gesamtzusammenhang<br />

gestellt werden, ohne dass uns der<br />

Gesamtzusammenhang hier auch verdeutlicht wird. Wir<br />

haben in der vergangenen Woche x-mal darum gebeten,<br />

dass uns die Pläne vorgelegt werden, z. B. für den Austausch<br />

der Bannwaldflächen. Da ist uns ein Plan vorgelegt<br />

worden, aber nicht die Pläne aus dem Planfeststellungsantrag.<br />

Die Pläne haben Sie, aber wir kriegen diese ganzen<br />

Pläne nicht. Diskutieren sollen wir aber über das Endergebnis,<br />

nämlich über die Auswirkungen der gesamten<br />

Maßnahme; denn Sie können doch schlechterdings nicht<br />

mehr bestreiten, dass das Parkhaus mit dem A380 nichts<br />

zu tun hat. Die Cargo City Süd mit ihrer Erschließung hat<br />

erst recht nichts mit dem A380 zu tun. Der Kollege Mehler<br />

hat doch völlig zutreffend darauf hingewiesen, dass man<br />

sich noch jede beliebige Straßenführung der Kreisstraße<br />

vorstellen kann, die mit dem A380 nichts zu tun hat, die in<br />

die schlaue Fraport-Planung nur so eingezeichnet worden<br />

ist, weil man die Toranlage und die LKW-Abstellplätze und<br />

das Parkhaus bauen will. Das hat doch aber alles mit dem<br />

A380 nichts zu tun.<br />

Vielleicht sollten Sie als Regierungspräsidium sich also<br />

einmal die Frage überlegen, ob Sie nicht einmal ein Zwi-<br />

15 – 14 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004

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