Erörterungstermin
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Aufstellbereich für LKW. Das ist so, wie wenn Sie an die<br />
Grenze fahren: Da haben Sie diese riesigen LKW-Spuren,<br />
wo alle LKW anhalten müssen und kontrolliert werden. Da<br />
haben Sie einen riesigen Bedarf. Nicht viel anders ist es<br />
offensichtlich bei Ihnen hier am Flughafen. Das ist eine<br />
Maßnahme, die mit dem A380 überhaupt nichts zu tun<br />
hat. Das ist die zweite Kammer in Ihrer Kühltruhe. Auch<br />
die kann man gleich als verschimmelt abhaken, denn was<br />
hat die Cargo City Süd mit dem A380 zu tun?<br />
Es bleibt Ihr A380. Der ist aber, wie wir gehört haben,<br />
kein A380, denn in Wirklichkeit sollen dort ja die 747er<br />
verstärkt gewartet werden. Der Bedarf für zwei Flugzeuge<br />
löst eine riesige Maßnahme aus. Das Einzige, was zum<br />
Thema gehört, ist diese Riesenmaßnahme, ob da von<br />
Ihnen der Bedarf nachgewiesen worden ist oder nicht. Bei<br />
allen anderen drei Positionen können Sie hin und her<br />
schichten; wenn Sie Lasagne ohne Füllung machen, was<br />
bei Ihnen der Fall ist, wird Ihnen die Abschichtung nicht<br />
viel helfen. Sie haben dann irgendwann ganz trocken das,<br />
was man bei der Lasagne normalerweise wohl am wenigsten<br />
gerne isst. Sie haben nämlich einfach den Nudelteig,<br />
der in sich hart geworden ist; genau so ist Ihre ganze<br />
Maßnahme.<br />
Da bin ich jetzt gespannt, Herr Bickel, wie man - ich<br />
beziehe mich auf das, was Sie vorhin juristisch gesagt<br />
haben, und Ihren juristischen Ansatz teile ich völlig; man<br />
kann eine solche Maßnahme nicht auseinanderreißen -<br />
damit umgehen muss, wenn ich vier Gegenstände habe,<br />
unterschiedliche Gegenstände, die ich jetzt in einem Antrag<br />
verbinde. Drei haben mit dem A380 überhaupt nichts<br />
zu tun. Es gibt nur einen, nämlich den eigentlichen Werftbereich.<br />
Alles andere sind Dinge, die mögen aus der Sicht<br />
der Planung von Fraport löblich sein, auch aus der Sicht<br />
der Planung der Lufthansa, aber sie haben mit dem A380<br />
überhaupt nichts zu tun.<br />
Jetzt kommt wohl doch die spannende Frage, ob Sie,<br />
wenn Sie ein Viererpaket haben, also Ihre vier Kammern<br />
in der Kühltruhe, und sagen, na ja, wenigstens eine dieser<br />
Kammern könnte ja überleben, nämlich der A380, ob mit<br />
vier Positionen oder mit zwei Positionen, das sei einmal<br />
dahingestellt, ob Sie dann also nicht einfach doch sagen<br />
müssten, ja, dann trenne ich einfach einmal die drei anderen<br />
Kammern dieser Tiefkühltruhe ab und lasse das eben;<br />
wie die damit fertig werden, müssen sie eben im weiteren<br />
Verfahren sehen.<br />
Ich glaube also, man muss die von mir im Ansatz geteilte<br />
Rechtsauffassung, die Sie geäußert haben, noch<br />
einmal auf den Prüfstand stellen und sich fragen, ob das<br />
wirklich so einfach geht oder ob man nicht dann zu dem<br />
Ergebnis kommt, jetzt stehen die, wenn man ihnen nur<br />
den A380 belässt, ja noch viel mehr ohne Füllung der<br />
Lasagne da. Dann kriegen sie eine Standortentscheidung,<br />
die ja durchaus möglich ist. Wer schlecht fragt, kriegt eine<br />
schlechte Antwort. Das Bundesverwaltungsgericht hat<br />
immer schon gesagt, ob das die Auflassungsgenehmigung<br />
oder die Teilungsgenehmigung betraf: Wer nicht intensiv<br />
genug fragt, kriegt eben auch keine Bindungswirkung. Die<br />
schlecht gestellte Frage, die unzureichend gestellte Frage<br />
löst also eine unzureichende, unbefriedigende oder nicht<br />
gerade sehr weitreichende Antwort aus. Das hindert aber<br />
noch nicht, den A380 wirklich abzuspalten und zu sagen,<br />
na ja, wenn die da einen Standort für den A380 genehmigt<br />
kriegen wollen, kriegen sie das halt, aber die kriegen keine<br />
Verlegung der Kreisstraße hin, die kriegen das Tor 31<br />
nicht hin, was ja in Wirklichkeit eine LKW-Anlage mit einem<br />
Einfahrtstor ist, und die kriegen das Parkhaus nicht<br />
hin; nur der Standort für den A380 mag jetzt planfestgestellt<br />
sein.<br />
Wie Sie dann allerdings das Problem des Bannwaldes<br />
bewältigen wollen, das wird ja noch viel, viel spannender.<br />
Wollen Sie sagen, na ja, jetzt gibt es natürlich gleich eine<br />
Bannwaldentscheidung, wenn ich die erste Kammer, nämlich<br />
den A380, bestehen lasse, und da erteilen wir als<br />
Regierungspräsidium jetzt, obwohl wir gar nicht wissen,<br />
wie das verwirklicht werden soll, und obwohl wir gar nicht<br />
wissen, wie das erschlossen werden soll, eine Bannwaldgenehmigung?<br />
Sie wissen ja auch gar nicht, ob das mit<br />
der Straße geht, weil die vierte Kammer in der Tiefkühltruhe<br />
ohne Änderung des unanfechtbar abgeschlossenen<br />
Planfeststellungsbeschlusses ja auch wenig tragfähig ist.<br />
Also stellt sich womöglich eine ganz spannende Frage in<br />
Bezug auf das Hessische Forstgesetz oder Waldgesetz,<br />
wie Sie denn mit den drei Kammern umgehen, die mit<br />
dem A380 überhaupt nichts zu tun haben. Sie müssen ja<br />
forstrechtlich und bannwaldmäßig jede einzelne Kammer<br />
öffnen. Die Kreisstraße kriegen Sie nur dann verlegt, wenn<br />
der Bannwald gerodet wird. Die Toranlage, die in Wirklichkeit<br />
ein LKW-Parkplatz ist, kriegen Sie auch nur unter den<br />
gleichen Bedingungen hin und das Parkhaus erst recht.<br />
Also läuft ja doch vieles auf eine Trennung hinaus.<br />
Oder aber man käme zu dem Ergebnis, der Fraport<br />
vielleicht einmal - jenseits der Abbruchanträge unsererseits<br />
- zu empfehlen, das Spiel zu beenden und schlicht<br />
aufzuhören, weil ja weiß Gott kein Sachbescheidungsinteresse<br />
mehr für Maßnahmen erkennbar ist, die in den Gesamtzusammenhang<br />
gestellt werden, ohne dass uns der<br />
Gesamtzusammenhang hier auch verdeutlicht wird. Wir<br />
haben in der vergangenen Woche x-mal darum gebeten,<br />
dass uns die Pläne vorgelegt werden, z. B. für den Austausch<br />
der Bannwaldflächen. Da ist uns ein Plan vorgelegt<br />
worden, aber nicht die Pläne aus dem Planfeststellungsantrag.<br />
Die Pläne haben Sie, aber wir kriegen diese ganzen<br />
Pläne nicht. Diskutieren sollen wir aber über das Endergebnis,<br />
nämlich über die Auswirkungen der gesamten<br />
Maßnahme; denn Sie können doch schlechterdings nicht<br />
mehr bestreiten, dass das Parkhaus mit dem A380 nichts<br />
zu tun hat. Die Cargo City Süd mit ihrer Erschließung hat<br />
erst recht nichts mit dem A380 zu tun. Der Kollege Mehler<br />
hat doch völlig zutreffend darauf hingewiesen, dass man<br />
sich noch jede beliebige Straßenführung der Kreisstraße<br />
vorstellen kann, die mit dem A380 nichts zu tun hat, die in<br />
die schlaue Fraport-Planung nur so eingezeichnet worden<br />
ist, weil man die Toranlage und die LKW-Abstellplätze und<br />
das Parkhaus bauen will. Das hat doch aber alles mit dem<br />
A380 nichts zu tun.<br />
Vielleicht sollten Sie als Regierungspräsidium sich also<br />
einmal die Frage überlegen, ob Sie nicht einmal ein Zwi-<br />
15 – 14 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004