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Erörterungstermin

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RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

In Ergänzung zu den Ausführungen von Frau Fridrich: Wer<br />

würde von Ihnen auf die Idee kommen, ein Parkhaus auf<br />

einer ganz normalen Waldfläche zu bauen? Würden Sie<br />

einen solchen Bauantrag stellen? Würden Sie sagen: Außenbereich,<br />

privilegiert - § 35 Abs. 2 BauGB; Landschaftsschutz<br />

- man braucht keine Ausnahmegenehmigung;<br />

Waldgesetz - ach, das kriegen wir schon gerodet, das ist<br />

alles in Ordnung, wir stellen den Antrag? Wie würde sich<br />

ein Anwalt verhalten, wenn ein Mandant zu ihm käme und<br />

ihm das vortragen würde? Glauben Sie, der Anwalt würde<br />

sagen: Das ist ein ganz toller Bauantrag; ich rate dir, ihn<br />

zu stellen; den kriegst du auch gleich genehmigt? - Es<br />

wäre besser, er würde vorweg die Allianz als seine Haftpflichtversicherung<br />

informieren, als eine derartige wirklich<br />

blödsinnige Empfehlung zu geben.<br />

Das Ganze hat natürlich einen ernsten Hintergrund:<br />

Hier wird ja diese scheinbar blödsinnige Geschichte ernsthaft<br />

auf den Prüfstand gestellt. Ein Planfeststellungsverfahren<br />

wird als Vehikel benutzt, um eine solche blödsinnige<br />

Parkhausanlage, der nun alle Einwendungen, die Sie<br />

sich in unserem Rechtsleben nur vorstellen können, entgegenstehen,<br />

mit Hilfe eines Planfeststellungsbeschlusses<br />

- es ist plötzlich von öffentlichem Recht und öffentlichem<br />

Wohl die Rede; Lufthansa als öffentliches Wohl -<br />

weißzuwaschen - vorher war sie schwarz. Nichts anderes<br />

ist das doch.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

So viel Persil können Sie doch gar nicht kaufen, um das,<br />

was so offensichtlich rechtswidrig ist, nun plötzlich ins<br />

Rechtmäßige zu wenden.<br />

Nichts anderes gilt für das Tor 31, das in Wirklichkeit ja<br />

gar kein Tor 31 ist. Meine konkrete Nachfrage: Herr<br />

Amann, können Sie uns zahlenmäßig belegen, wie viel<br />

Plätze für LKWs es im Moment am Tor 31, wie es im Moment<br />

besteht, gibt, und uns einen konkreten Flächenvergleich<br />

vorlegen, wobei mit den Flächen zu vergleichen<br />

wäre, die jetzt Gegenstand Ihres Planungsantrages sind?<br />

Ich möchte also eine genaue Flächengegenüberstellung<br />

haben. Meine Vermutung - da ich eine solche Gegenüberstellung<br />

nicht habe, kann ich nur eine Vermutung äußern -<br />

geht dahin, dass Sie auch die 40 oder die 80 LKW-<br />

Stellplätze - das weiß man bei Ihnen ja nicht; wenn 40<br />

genehmigt sind, wollen Sie vielleicht 80 bauen; ich halte<br />

bei Ihnen ja nichts für ausgeschlossen; ich möchte es jetzt<br />

aber einmal ganz konkret wissen -, dass Sie also nicht nur<br />

das Parkhaus, sondern auch die ganze Erschließungssituation<br />

unter den gleichen rechtlichen Gesichtspunkten,<br />

wie ich sie eben beim Parkhaus geschildert habe, benutzen<br />

möchten, um mit Hilfe eines Planfeststellungsverfahrens<br />

letztendlich eine Verbesserung Ihrer Frachtabwicklungssituation<br />

zu erzielen.<br />

Da ich das vermute und da ja ganz offensichtlich so<br />

viel Abstellplätze vor dem Tor und hinter dem Tor gar nicht<br />

notwendig wären, um eine reine Erschließungssituation zu<br />

bereinigen, stellt sich die weiter gehende Frage - je nachdem,<br />

wie Sie meine Frage beantworten -, was denn be-<br />

züglich der Frachtabwicklungssituation, soweit sie auf den<br />

Flugverkehr durchschlägt, in den bisherigen Gutachten<br />

und Untersuchungen belegt worden ist oder nicht belegt<br />

worden ist. Wenn ich die Angaben der Lufthansa in den<br />

letzten Monaten richtig verfolgt habe, ist es so, dass Lufthansa<br />

sagt: Im Cargo-Bereich haben wir eine ständige<br />

und stetige Zunahme. Dort haben wir ein Frachtaufkommen,<br />

das sich um x % jeden Monat oder jedes Jahr erhöht.<br />

Dass das bei den Passagieren nicht so ist, ist eine<br />

andere Geschichte. Wenn das aber so ist, dient ja Ihre<br />

Umschichtungsaktion beim Tor 31 letztendlich dazu, den<br />

ganzen Frachtverkehr zu stärken und zu fördern und damit<br />

die Zahl der Flugbewegungen zu fördern und damit<br />

mehr Verkehr zu erzeugen, sodass sich - das ist eine<br />

direkte Kette in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts<br />

- eine scheinbar nebensächliche Anlage<br />

plötzlich über den Zweck, der dahinter steht, zu einer<br />

Betriebseinrichtung des Flughafens mausert. Diese Betriebseinrichtung<br />

wird ja von Flugzeugen genutzt und Flugzeuge<br />

können nach Größe und Zahl verstärkt den Flughafen<br />

anfliegen, weil der Flughafen selbst durch seine baulichen<br />

Anlagen alle Voraussetzungen dafür schafft - Tor 31,<br />

auf dem Rücken des Planfeststellungsverfahrens für die<br />

A380-Halle -, um eine verbesserte Frachtabfertigungssituation<br />

zu erreichen.<br />

Ich stelle deshalb bereits jetzt für alle Mandanten, die<br />

ich benannt habe, inklusive der heute per Vollmacht benannten,<br />

den Antrag, das Lärmgutachten, das ich auch für<br />

den Bereich Raunheim gefordert habe, um eine Lärmuntersuchung<br />

zu ergänzen, die genau in den Blick nimmt die<br />

Lärmmehrungen durch verbesserte, verstärkte Frachtabfertigung<br />

in den Bereichen, die direkt durch die neue Toranlage<br />

31 gefördert werden. Mir scheint der zwingende<br />

Schluss nahe zu liegen, dass diese Maßnahme, die mit<br />

der A380 nun beim besten Willen nichts zu tun hat, ausschließlich<br />

dazu dient - ich verweise hier auf das von mir<br />

angeführte Kühltruhenbeispiel -, einen ganz anderen<br />

Zweck zu verfolgen, der uns immer deutlicher wird, je<br />

länger man die Diskussionen verfolgt. Herr Amann, legen<br />

Sie als Erstes bitte den Flächenvergleich vor. - Vielen<br />

Dank.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich antworte zunächst auf die Frage von Frau Fridrich,<br />

warum wir die Aufstellplätze für LKWs und gleichzeitig die<br />

drei Schranken angeordnet hätten und wie es mit den<br />

Einfahrerlaubnissen sei. Sie brauchen beides. Es gibt dort<br />

Zulieferverkehr. Diejenigen, die regelmäßig dort sind, die<br />

schon geprüft sind, haben eine ausgestellte Einfahrerlaubnis.<br />

Sie fahren mit PKW oder LKW an die Schranke,<br />

stecken den Ausweis in die dafür vorgesehene Öffnung,<br />

die Schranke öffnet sich und sie fahren dann hinein und<br />

wieder hinaus. Im umgekehrten Fall ist es also genauso.<br />

Es gibt dann Anlieferverkehr, der die Einfahrerlaubnis<br />

nicht hat. Der Fahrer muss dann sein Fahrzeug abstellen,<br />

in das Pförtnerhäuschen gehen, sich mit seinem Personalausweis<br />

anmelden und bekommt dort dann eine für<br />

15 – 18 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004

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