Erörterungstermin
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RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />
In Ergänzung zu den Ausführungen von Frau Fridrich: Wer<br />
würde von Ihnen auf die Idee kommen, ein Parkhaus auf<br />
einer ganz normalen Waldfläche zu bauen? Würden Sie<br />
einen solchen Bauantrag stellen? Würden Sie sagen: Außenbereich,<br />
privilegiert - § 35 Abs. 2 BauGB; Landschaftsschutz<br />
- man braucht keine Ausnahmegenehmigung;<br />
Waldgesetz - ach, das kriegen wir schon gerodet, das ist<br />
alles in Ordnung, wir stellen den Antrag? Wie würde sich<br />
ein Anwalt verhalten, wenn ein Mandant zu ihm käme und<br />
ihm das vortragen würde? Glauben Sie, der Anwalt würde<br />
sagen: Das ist ein ganz toller Bauantrag; ich rate dir, ihn<br />
zu stellen; den kriegst du auch gleich genehmigt? - Es<br />
wäre besser, er würde vorweg die Allianz als seine Haftpflichtversicherung<br />
informieren, als eine derartige wirklich<br />
blödsinnige Empfehlung zu geben.<br />
Das Ganze hat natürlich einen ernsten Hintergrund:<br />
Hier wird ja diese scheinbar blödsinnige Geschichte ernsthaft<br />
auf den Prüfstand gestellt. Ein Planfeststellungsverfahren<br />
wird als Vehikel benutzt, um eine solche blödsinnige<br />
Parkhausanlage, der nun alle Einwendungen, die Sie<br />
sich in unserem Rechtsleben nur vorstellen können, entgegenstehen,<br />
mit Hilfe eines Planfeststellungsbeschlusses<br />
- es ist plötzlich von öffentlichem Recht und öffentlichem<br />
Wohl die Rede; Lufthansa als öffentliches Wohl -<br />
weißzuwaschen - vorher war sie schwarz. Nichts anderes<br />
ist das doch.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
So viel Persil können Sie doch gar nicht kaufen, um das,<br />
was so offensichtlich rechtswidrig ist, nun plötzlich ins<br />
Rechtmäßige zu wenden.<br />
Nichts anderes gilt für das Tor 31, das in Wirklichkeit ja<br />
gar kein Tor 31 ist. Meine konkrete Nachfrage: Herr<br />
Amann, können Sie uns zahlenmäßig belegen, wie viel<br />
Plätze für LKWs es im Moment am Tor 31, wie es im Moment<br />
besteht, gibt, und uns einen konkreten Flächenvergleich<br />
vorlegen, wobei mit den Flächen zu vergleichen<br />
wäre, die jetzt Gegenstand Ihres Planungsantrages sind?<br />
Ich möchte also eine genaue Flächengegenüberstellung<br />
haben. Meine Vermutung - da ich eine solche Gegenüberstellung<br />
nicht habe, kann ich nur eine Vermutung äußern -<br />
geht dahin, dass Sie auch die 40 oder die 80 LKW-<br />
Stellplätze - das weiß man bei Ihnen ja nicht; wenn 40<br />
genehmigt sind, wollen Sie vielleicht 80 bauen; ich halte<br />
bei Ihnen ja nichts für ausgeschlossen; ich möchte es jetzt<br />
aber einmal ganz konkret wissen -, dass Sie also nicht nur<br />
das Parkhaus, sondern auch die ganze Erschließungssituation<br />
unter den gleichen rechtlichen Gesichtspunkten,<br />
wie ich sie eben beim Parkhaus geschildert habe, benutzen<br />
möchten, um mit Hilfe eines Planfeststellungsverfahrens<br />
letztendlich eine Verbesserung Ihrer Frachtabwicklungssituation<br />
zu erzielen.<br />
Da ich das vermute und da ja ganz offensichtlich so<br />
viel Abstellplätze vor dem Tor und hinter dem Tor gar nicht<br />
notwendig wären, um eine reine Erschließungssituation zu<br />
bereinigen, stellt sich die weiter gehende Frage - je nachdem,<br />
wie Sie meine Frage beantworten -, was denn be-<br />
züglich der Frachtabwicklungssituation, soweit sie auf den<br />
Flugverkehr durchschlägt, in den bisherigen Gutachten<br />
und Untersuchungen belegt worden ist oder nicht belegt<br />
worden ist. Wenn ich die Angaben der Lufthansa in den<br />
letzten Monaten richtig verfolgt habe, ist es so, dass Lufthansa<br />
sagt: Im Cargo-Bereich haben wir eine ständige<br />
und stetige Zunahme. Dort haben wir ein Frachtaufkommen,<br />
das sich um x % jeden Monat oder jedes Jahr erhöht.<br />
Dass das bei den Passagieren nicht so ist, ist eine<br />
andere Geschichte. Wenn das aber so ist, dient ja Ihre<br />
Umschichtungsaktion beim Tor 31 letztendlich dazu, den<br />
ganzen Frachtverkehr zu stärken und zu fördern und damit<br />
die Zahl der Flugbewegungen zu fördern und damit<br />
mehr Verkehr zu erzeugen, sodass sich - das ist eine<br />
direkte Kette in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts<br />
- eine scheinbar nebensächliche Anlage<br />
plötzlich über den Zweck, der dahinter steht, zu einer<br />
Betriebseinrichtung des Flughafens mausert. Diese Betriebseinrichtung<br />
wird ja von Flugzeugen genutzt und Flugzeuge<br />
können nach Größe und Zahl verstärkt den Flughafen<br />
anfliegen, weil der Flughafen selbst durch seine baulichen<br />
Anlagen alle Voraussetzungen dafür schafft - Tor 31,<br />
auf dem Rücken des Planfeststellungsverfahrens für die<br />
A380-Halle -, um eine verbesserte Frachtabfertigungssituation<br />
zu erreichen.<br />
Ich stelle deshalb bereits jetzt für alle Mandanten, die<br />
ich benannt habe, inklusive der heute per Vollmacht benannten,<br />
den Antrag, das Lärmgutachten, das ich auch für<br />
den Bereich Raunheim gefordert habe, um eine Lärmuntersuchung<br />
zu ergänzen, die genau in den Blick nimmt die<br />
Lärmmehrungen durch verbesserte, verstärkte Frachtabfertigung<br />
in den Bereichen, die direkt durch die neue Toranlage<br />
31 gefördert werden. Mir scheint der zwingende<br />
Schluss nahe zu liegen, dass diese Maßnahme, die mit<br />
der A380 nun beim besten Willen nichts zu tun hat, ausschließlich<br />
dazu dient - ich verweise hier auf das von mir<br />
angeführte Kühltruhenbeispiel -, einen ganz anderen<br />
Zweck zu verfolgen, der uns immer deutlicher wird, je<br />
länger man die Diskussionen verfolgt. Herr Amann, legen<br />
Sie als Erstes bitte den Flächenvergleich vor. - Vielen<br />
Dank.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Ich antworte zunächst auf die Frage von Frau Fridrich,<br />
warum wir die Aufstellplätze für LKWs und gleichzeitig die<br />
drei Schranken angeordnet hätten und wie es mit den<br />
Einfahrerlaubnissen sei. Sie brauchen beides. Es gibt dort<br />
Zulieferverkehr. Diejenigen, die regelmäßig dort sind, die<br />
schon geprüft sind, haben eine ausgestellte Einfahrerlaubnis.<br />
Sie fahren mit PKW oder LKW an die Schranke,<br />
stecken den Ausweis in die dafür vorgesehene Öffnung,<br />
die Schranke öffnet sich und sie fahren dann hinein und<br />
wieder hinaus. Im umgekehrten Fall ist es also genauso.<br />
Es gibt dann Anlieferverkehr, der die Einfahrerlaubnis<br />
nicht hat. Der Fahrer muss dann sein Fahrzeug abstellen,<br />
in das Pförtnerhäuschen gehen, sich mit seinem Personalausweis<br />
anmelden und bekommt dort dann eine für<br />
15 – 18 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004