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Erörterungstermin

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nahme bedeutet, geben würde, wenn man hier vernünftig<br />

planen würde, sodass es auch nicht ansatzweise einen<br />

Rechtsgrund dafür gibt, das Parkhaus zu bauen. Das<br />

wiederum hat selbstverständlich Konsequenzen für die<br />

weiteren Planungsschritte, nicht nur für die Abholzung,<br />

sondern auch für die Straßenführung, die Sie in Ihrer<br />

Alternative ja jetzt willkürlich verändert haben, und das<br />

wiederum hat Auswirkungen auf Enteignungsmöglichkeiten,<br />

die Sie zwangsläufig in Anspruch nehmen müssen,<br />

wenn der Kreis Groß-Gerau sagt: Wir machen das freiwillig<br />

nicht mit.<br />

Sie müssten ja die Planfeststellung hier für eine rein<br />

privatnützige Maßnahme ändern. Das können Sie gerne<br />

einmal versuchen. Dann bin ich wirklich gespannt und ich<br />

bin auch guten Mutes - selbst wenn das Regierungspräsidium<br />

morgen sagt: Der Wald kommt weg -, dass wir das<br />

durch gerichtliche Schritte aber ganz schnell verhindern<br />

werden. - Vielen Dank.<br />

von Knebel (RP Darmstadt):<br />

Herr Amann, in diesem Zusammenhang habe ich einmal<br />

eine Frage. Sind die übrigen Parkplätze für Mitarbeiter, die<br />

jetzt schon vorhanden sind, innerhalb oder außerhalb des<br />

Flughafengeländes?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich sagte es gerade: Wir folgen, soweit es irgend geht,<br />

diesem Prinzip. Sie sind in der Regel auch außerhalb.<br />

Man geht dann mit seinem Ausweis durch ein Drehkreuz<br />

auf das Gelände.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Aber „in der Regel“ besagt, dass es erstens Ausnahmen<br />

gibt. Zum Zweiten denke ich an Korridore, die über weite<br />

Strecken sicherheitsrelevantes Gebiet durchzogen haben.<br />

Ich erinnere mich noch an die Autobahn von der Bundesrepublik<br />

nach Berlin. Es gibt schon Möglichkeiten, Verkehr<br />

so zu leiten, dass diejenigen Verkehrsteilnehmer, die die<br />

Straße rechts und links aus Sicherheitsgründen nicht<br />

verlassen dürfen, durchaus in der Lage sind, an einem<br />

Parkhaus so durchgeleitet zu werden, dass man unterwegs<br />

nicht unbedingt Sicherheitsmängel haben muss.<br />

Außerdem müsste man auch einmal den Bannwald gegen<br />

den von Ihnen vorgetragenen Grundwassereingriff abwägen.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Dazu vielleicht noch eine Anmerkung. Die Diskussion<br />

kann man im Prinzip auch etwas abkürzen. Ich hatte dies<br />

eben auch schon angesprochen. Ausnahmen gibt es<br />

natürlich. Es gibt wenige Dinge auf der Erde oder Regelungen,<br />

bei denen es keine Ausnahmen gibt. Man kann es<br />

auch unter die Halle machen. Man kann es auch in 20 m<br />

Tiefe anordnen. Technisch machbar ist das alles. Man<br />

kann auch Grundwasser gegen Bannwald abwägen. Wo<br />

immer es geht, Herr Bickel, wollen wir aber dieser Regel<br />

folgen. Ich hatte eben auch gesagt: Der Standort begründet<br />

sich auch dadurch, dass das Tor 31 im Gesamtkontext<br />

mit im Ausbau steht.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Eben.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ja, genau.<br />

Gleich auch noch zu dem Vorwurf, den Herr Haldenwang<br />

bezüglich der willkürlichen Anordnung der Straße<br />

gemacht hat. Willkür ist das nicht. Es gibt Trassierungsparameter.<br />

Auch das sind Richtlinien, nach denen man sich<br />

richten muss. Diese führen zu der Linienführung, die gewählt<br />

worden ist oder die angeordnet worden ist. Sie ist<br />

marginal durch wirklich geringe Radienveränderungen veränderbar.<br />

Vom Grundsatz her bleibt die Straße aber<br />

zwangsläufig genau da liegen, wo sie jetzt liegt, weil Sie<br />

eine Kreisstraße für eine bestimmte Geschwindigkeit eben<br />

mit bestimmten Radien versehen müssen. Sie haben zwei<br />

Zwangspunkte. Deshalb gibt es da keine Variationsmöglichkeit.<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Guten Morgen! Ich habe noch ein paar Fragen zum Parkhaus,<br />

das wir ja in der Dimensionierung schon eingehend<br />

besprochen hatten. Ich möchte auf einen Punkt noch<br />

einmal hinweisen. Jetzt möchte ich aber nicht grundsätzlich<br />

diskutieren, ob die Stellplatzsatzung der Stadt Rüsselsheim<br />

anwendbar ist. Wir gehen natürlich davon aus,<br />

dass sie anwendbar ist. Dort ist als zumutbare Entfernung<br />

ein Fußweg von maximal 300 m zwischen den Stellplätzen,<br />

die nachgewiesen werden müssen, und dem Bauvorhaben<br />

vorgesehen. Ich möchte auch noch einmal darauf<br />

hinweisen, dass, wenn es nicht auf dem Baugrundstück<br />

ist - - Mir sind die Grundstücksverhältnisse, etwa ob hier<br />

gesonderte Parzellen vorgesehen sind, nicht klar. Ich<br />

denke, dies muss man auch noch einmal aufklären, weil<br />

nämlich dann, wenn die Stellplatzanforderung nicht auf<br />

dem Baugrundstück nachgewiesen werden sollte, natürlich<br />

noch eine entsprechende Sicherung nach § 81 der<br />

Hessischen Bauordnung erforderlich ist. Das müsste man<br />

bei der Prüfung dann auch mit in den Blick nehmen.<br />

Zu dem Thema „Parkhäuser für Mitarbeiter innerhalb<br />

oder außerhalb?“ gibt es, wie ich denke, sehr wohl einige<br />

Beispiele, dass solche Mitarbeiterparkhäuser innerhalb<br />

des Zaunes sind. Deshalb meine Aufforderung an das Regierungspräsidium,<br />

sich von der Fraport, was anhand des<br />

Bestandsplanes relativ einfach sein dürfte, die Parkhäuser<br />

für Mitarbeiter benennen zu lassen, die innerhalb des<br />

Zaunes liegen, und die, die außerhalb des Zaunes liegen.<br />

Ich denke, dass die Vorlage dieser Unterlage durch die<br />

Fraport zeigen wird, dass die Mehrzahl der Stellplätze<br />

innerhalb des Zauns liegt, was ja schon aus Praktikabilitätsgründen<br />

sinnvoll ist. Sonst müssten Sie ja die Mitarbeiter,<br />

die in einem Parkhaus außerhalb parken, dann, wenn<br />

sie in das Gelände hineingehen, noch einmal kontrollieren.<br />

Das heißt, man hätte dann einen doppelten Aufwand.<br />

Insofern ist es sicherlich einfacher, wenn sie durch ein Tor<br />

durchfahren oder bestimmte Zugangskarten für die Parkhäuser<br />

haben, diese Parkhäuser dann auch innerhalb des<br />

Zaunes vorzusehen. Ich denke, dass hier auch noch Aufklärungsbedarf<br />

besteht.<br />

15 – 6 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004

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