Erörterungstermin
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nahme bedeutet, geben würde, wenn man hier vernünftig<br />
planen würde, sodass es auch nicht ansatzweise einen<br />
Rechtsgrund dafür gibt, das Parkhaus zu bauen. Das<br />
wiederum hat selbstverständlich Konsequenzen für die<br />
weiteren Planungsschritte, nicht nur für die Abholzung,<br />
sondern auch für die Straßenführung, die Sie in Ihrer<br />
Alternative ja jetzt willkürlich verändert haben, und das<br />
wiederum hat Auswirkungen auf Enteignungsmöglichkeiten,<br />
die Sie zwangsläufig in Anspruch nehmen müssen,<br />
wenn der Kreis Groß-Gerau sagt: Wir machen das freiwillig<br />
nicht mit.<br />
Sie müssten ja die Planfeststellung hier für eine rein<br />
privatnützige Maßnahme ändern. Das können Sie gerne<br />
einmal versuchen. Dann bin ich wirklich gespannt und ich<br />
bin auch guten Mutes - selbst wenn das Regierungspräsidium<br />
morgen sagt: Der Wald kommt weg -, dass wir das<br />
durch gerichtliche Schritte aber ganz schnell verhindern<br />
werden. - Vielen Dank.<br />
von Knebel (RP Darmstadt):<br />
Herr Amann, in diesem Zusammenhang habe ich einmal<br />
eine Frage. Sind die übrigen Parkplätze für Mitarbeiter, die<br />
jetzt schon vorhanden sind, innerhalb oder außerhalb des<br />
Flughafengeländes?<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Ich sagte es gerade: Wir folgen, soweit es irgend geht,<br />
diesem Prinzip. Sie sind in der Regel auch außerhalb.<br />
Man geht dann mit seinem Ausweis durch ein Drehkreuz<br />
auf das Gelände.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Aber „in der Regel“ besagt, dass es erstens Ausnahmen<br />
gibt. Zum Zweiten denke ich an Korridore, die über weite<br />
Strecken sicherheitsrelevantes Gebiet durchzogen haben.<br />
Ich erinnere mich noch an die Autobahn von der Bundesrepublik<br />
nach Berlin. Es gibt schon Möglichkeiten, Verkehr<br />
so zu leiten, dass diejenigen Verkehrsteilnehmer, die die<br />
Straße rechts und links aus Sicherheitsgründen nicht<br />
verlassen dürfen, durchaus in der Lage sind, an einem<br />
Parkhaus so durchgeleitet zu werden, dass man unterwegs<br />
nicht unbedingt Sicherheitsmängel haben muss.<br />
Außerdem müsste man auch einmal den Bannwald gegen<br />
den von Ihnen vorgetragenen Grundwassereingriff abwägen.<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Dazu vielleicht noch eine Anmerkung. Die Diskussion<br />
kann man im Prinzip auch etwas abkürzen. Ich hatte dies<br />
eben auch schon angesprochen. Ausnahmen gibt es<br />
natürlich. Es gibt wenige Dinge auf der Erde oder Regelungen,<br />
bei denen es keine Ausnahmen gibt. Man kann es<br />
auch unter die Halle machen. Man kann es auch in 20 m<br />
Tiefe anordnen. Technisch machbar ist das alles. Man<br />
kann auch Grundwasser gegen Bannwald abwägen. Wo<br />
immer es geht, Herr Bickel, wollen wir aber dieser Regel<br />
folgen. Ich hatte eben auch gesagt: Der Standort begründet<br />
sich auch dadurch, dass das Tor 31 im Gesamtkontext<br />
mit im Ausbau steht.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Eben.<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Ja, genau.<br />
Gleich auch noch zu dem Vorwurf, den Herr Haldenwang<br />
bezüglich der willkürlichen Anordnung der Straße<br />
gemacht hat. Willkür ist das nicht. Es gibt Trassierungsparameter.<br />
Auch das sind Richtlinien, nach denen man sich<br />
richten muss. Diese führen zu der Linienführung, die gewählt<br />
worden ist oder die angeordnet worden ist. Sie ist<br />
marginal durch wirklich geringe Radienveränderungen veränderbar.<br />
Vom Grundsatz her bleibt die Straße aber<br />
zwangsläufig genau da liegen, wo sie jetzt liegt, weil Sie<br />
eine Kreisstraße für eine bestimmte Geschwindigkeit eben<br />
mit bestimmten Radien versehen müssen. Sie haben zwei<br />
Zwangspunkte. Deshalb gibt es da keine Variationsmöglichkeit.<br />
RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />
Guten Morgen! Ich habe noch ein paar Fragen zum Parkhaus,<br />
das wir ja in der Dimensionierung schon eingehend<br />
besprochen hatten. Ich möchte auf einen Punkt noch<br />
einmal hinweisen. Jetzt möchte ich aber nicht grundsätzlich<br />
diskutieren, ob die Stellplatzsatzung der Stadt Rüsselsheim<br />
anwendbar ist. Wir gehen natürlich davon aus,<br />
dass sie anwendbar ist. Dort ist als zumutbare Entfernung<br />
ein Fußweg von maximal 300 m zwischen den Stellplätzen,<br />
die nachgewiesen werden müssen, und dem Bauvorhaben<br />
vorgesehen. Ich möchte auch noch einmal darauf<br />
hinweisen, dass, wenn es nicht auf dem Baugrundstück<br />
ist - - Mir sind die Grundstücksverhältnisse, etwa ob hier<br />
gesonderte Parzellen vorgesehen sind, nicht klar. Ich<br />
denke, dies muss man auch noch einmal aufklären, weil<br />
nämlich dann, wenn die Stellplatzanforderung nicht auf<br />
dem Baugrundstück nachgewiesen werden sollte, natürlich<br />
noch eine entsprechende Sicherung nach § 81 der<br />
Hessischen Bauordnung erforderlich ist. Das müsste man<br />
bei der Prüfung dann auch mit in den Blick nehmen.<br />
Zu dem Thema „Parkhäuser für Mitarbeiter innerhalb<br />
oder außerhalb?“ gibt es, wie ich denke, sehr wohl einige<br />
Beispiele, dass solche Mitarbeiterparkhäuser innerhalb<br />
des Zaunes sind. Deshalb meine Aufforderung an das Regierungspräsidium,<br />
sich von der Fraport, was anhand des<br />
Bestandsplanes relativ einfach sein dürfte, die Parkhäuser<br />
für Mitarbeiter benennen zu lassen, die innerhalb des<br />
Zaunes liegen, und die, die außerhalb des Zaunes liegen.<br />
Ich denke, dass die Vorlage dieser Unterlage durch die<br />
Fraport zeigen wird, dass die Mehrzahl der Stellplätze<br />
innerhalb des Zauns liegt, was ja schon aus Praktikabilitätsgründen<br />
sinnvoll ist. Sonst müssten Sie ja die Mitarbeiter,<br />
die in einem Parkhaus außerhalb parken, dann, wenn<br />
sie in das Gelände hineingehen, noch einmal kontrollieren.<br />
Das heißt, man hätte dann einen doppelten Aufwand.<br />
Insofern ist es sicherlich einfacher, wenn sie durch ein Tor<br />
durchfahren oder bestimmte Zugangskarten für die Parkhäuser<br />
haben, diese Parkhäuser dann auch innerhalb des<br />
Zaunes vorzusehen. Ich denke, dass hier auch noch Aufklärungsbedarf<br />
besteht.<br />
15 – 6 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004