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Erörterungstermin

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Amann (Antragstellerin):<br />

Diese Einrichtung resultiert, wie gesagt, aus den Planungen<br />

für den kapazitiven Ausbau, das heißt für ein ganz<br />

anderes Mengengerüst. Bei dem größeren Mengengerüst<br />

mit noch mehr Triebwerksprobeläufen haben wir vor, eine<br />

solche Einrichtung zu bauen. Wir haben das geprüft, aber<br />

die Lärmgutachten zeigen eben, dass es für das Mengengerüst<br />

dieser Probeläufe unter Verwendung auch des<br />

Charly nicht notwendig, nicht erforderlich ist. Aus diesem<br />

Grunde gibt es bei dem A380-Vorhaben diese Run-Up-<br />

Einrichtung nicht, sondern erst im Zusammenhang mit<br />

dem weiteren Wachstum des Mengengerüsts, was die<br />

Triebwerksprobeläufe betrifft, im Rahmen des kapazitiven<br />

Ausbaus.<br />

von Knebel (RP Darmstadt):<br />

Dazu habe ich eine Frage. Woraus ergibt sich jetzt die<br />

Differenz bei dem Mengengerüst? Das ist mir nicht so<br />

ganz klar. Wir haben ja in den vorangegangenen Tagen<br />

immer wieder gesagt, dass der Bedarf für diese Halle unabhängig<br />

vom kapazitiven Ausbau ist. Oder wollen Sie auf<br />

diesen Platz noch Triebwerksprobeläufe im Zusammenhang<br />

mit Wartungen, die in anderen Hallen stattfinden,<br />

durchführen?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Erstens sehen Sie ja, dass in dieser Situation weitere<br />

Werftbereiche hinzugekommen sind. Der lila Bereich, der<br />

unter 5.2 steht, ist noch hinzugekommen. Es gibt also ein<br />

Mehr an Wartungsnotwendigkeiten. Dieses Mehr resultiert<br />

nicht aus dem Wachstum der Long-Range-Flotte, sondern<br />

aus dem Wachstum der Flugbewegungen, aus dem weiteren<br />

Wachstum insgesamt. Außerdem ist vorgesehen, in<br />

dieser Situation auf die Run-Ups auf dem Charly zu verzichten<br />

und diese Run-Ups, die auf dem Charly heute und<br />

künftig durchgeführt werden, konzentriert an diesem<br />

Standort mit der Lärmschutzeinrichtung durchzuführen.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Zur Vermeidung von Gefahren für die Bevölkerung beantrage<br />

ich so förmlich, wie ich es nur kann, dass das RP<br />

dem Ministerium empfiehlt, keinen Planfeststellungsbeschluss<br />

für eine Vorfeldposition zu erlassen, für die kein<br />

baulicher Schallschutz beantragt ist. Ich hoffe, ich habe<br />

mich klar genug ausgedrückt. Ich mache dazu sonst gern<br />

noch Ausführungen bis heute Nacht.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Nein, dafür brauchen Sie die Nacht nicht zu opfern. Wir<br />

kriegen es noch hin, es in Ihrem Sinne so zu formulieren,<br />

dass man dazu entsprechende Untersuchungen machen<br />

kann.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Ich möchte noch fortfahren, Herr Bickel. Es geht darum,<br />

dass ich wirklich langsam das Gefühl habe, dass hier<br />

versucht wird, uns zu verschaukeln. Ich meine mich genau<br />

daran zu erinnern, dass oft gefragt wurde, ob ein Zusammenhang<br />

zwischen der A380-Werft und beispielsweise<br />

anderen Werftbereichen wie etwa der CCT-Werft über<br />

Toiletten, Kantine oder sonst irgendetwas besteht. Das ist<br />

vonseiten der Vorhabenträgerin immer verneint worden.<br />

Wenn Sie die zuletzt gezeigte kartografische Darstellung<br />

einmal hochzoomen, werden Sie aber feststellen, dass<br />

das doch der Fall ist.<br />

(Veränderter Ausschnitt aus dem zuvor gezeigten<br />

Bild aus der Vorhabenbeschreibung<br />

aus dem Scoping-Termin)<br />

Bei dem LTL-Gebäude, Lagerhalle für die A380-Werft,<br />

sehen Sie hier einen Anschluss und dort steht eben CCT-<br />

Lager. Hier ist aber wirklich über Wochen verneint worden,<br />

dass ein irgendwie gearteter Zusammenhang zwischen<br />

CCT-Werft und A380-Werft besteht. Wir haben davon<br />

gesprochen, dass eigentlich nicht nur das A380-Verfahren<br />

vom kapazitiven Ausbauverfahren abgetrennt worden ist,<br />

sondern auch das CCT-Werft-Verfahren vom A380-Werft-<br />

Verfahren und dieses wiederum vom kapazitiven Ausbauverfahren<br />

abgetrennt worden ist. Man sieht hier wirklich,<br />

dass es sich um einen völlig unzulässigen Antrag auf<br />

Planfeststellung handelt. - Danke schön.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Herr Amann will noch etwas dazu sagen.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Nur wenn ich es soll, Herr Bickel.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Sie sehen, das ist ein Plan aus dem Scoping-Verfahren für<br />

den Gesamtausbau. Zu diesem Planungsstand: Sie sehen<br />

rechts neben dem Lager eine weitere CCT-Werft. Das ist<br />

nicht die hier schon dreieinhalb Wochen in Rede stehende<br />

Werft, sondern eine weitere CCT-Werft, die nach damaligem<br />

Kenntnis- und Planungsstand für möglich und erforderlich<br />

gehalten wurde. In diesem Zusammenhang ist<br />

damals auch hier ein CCT-Anteil vorgesehen gewesen.<br />

Das wurde mittlerweile aber verworfen. Das Lager bei der<br />

A380-Werft, so wie wir sie jetzt projektieren, dient allein<br />

der Versorgung der A380-Werft. Die Karte zeigt den Planungsstand<br />

von vor drei Jahren. Dieser hat sich jetzt geändert.<br />

Jetzt haben wir ein Lager allein für die A380-Halle<br />

vorgesehen.<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Ich wollte zu diesem Thema eigentlich gar nichts sagen,<br />

wohl aber noch etwas Formelles. Es geht um die Unterbevollmächtigung<br />

der Kollegen Diederichsen/Schröder, Mehler/Schmitz<br />

und Haldenwang/Dr. Fislake für den Fall, dass<br />

wir am Termin nicht teilnehmen. Ich wollte fragen, ob Sie<br />

noch eine schriftliche Vollmacht brauchen. Ich denke aber,<br />

das ist okay.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Egal wer für wen was äußert: Es kommt ins Protokoll. Nur<br />

dann, wenn Sie beispielsweise im Namen des Kollegen<br />

Fislake einen Antrag verlesen, den Sie selber gar nicht<br />

15 – 68 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004

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