Erörterungstermin
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die Fraport vornimmt, die werden aktiviert und sind in dem<br />
Sinne auch ergebnisneutral.<br />
Mir geht es also darum, wie Sie die Fläche Bannwald,<br />
die heute als Nutzungsart Bannwald ausgewiesen ist und<br />
später Gewerbegebiet werden soll, in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />
berücksichtigen.<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Um es ganz deutlich zu machen - ich hatte es schon gesagt<br />
-: Wir wenden Finanzmittel für die Wiederaufforstung<br />
auf. Wenn Sie jetzt fragen, ob wir für den Verlust des<br />
Bannwaldes Geld in welche Rechnung auch immer eingestellt<br />
haben, sage ich: Das haben wir nicht. Wir werden<br />
rund 3 Millionen € für die Wiederaufforstung des Waldes<br />
an der Stelle, die Sie genannt haben, und für die naturschutzrechtliche<br />
Kompensation aufwenden. Wenn der<br />
Wald, ob jetzt Bannwald oder ökologisch sonst hochwertiger<br />
Wald, möglicherweise nicht dem neu angepflanzten<br />
entspricht, wird auch das ausgeglichen. Für diese Maßnahmen<br />
haben wir einen Aufwand von 3 Millionen €.<br />
Lehmann (Einwender):<br />
Darauf muss ich entgegnen, Herr Amann. Es ist hier eine<br />
Nutzungsänderung eingetreten. Der Bannwald wird hier<br />
verschwinden. Der Bannwald war deswegen als solcher<br />
deklariert worden, weil keine andere Nutzung so viel Wert<br />
hat wie dieser Bannwald für die umliegende Bevölkerung<br />
und für die Region.<br />
Jetzt machen Sie aus diesem Bannwald, der an sich<br />
einen unermesslichen Wert hat, ein Gewerbegebiet und<br />
sagen mir hier, dafür haben Sie in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />
nichts angesetzt. Das heißt, Sie kriegen diese<br />
Nutzungsänderung zum Nulltarif. Da bin ich schon der<br />
Meinung: Das kann ja wohl nicht wahr sein.<br />
Ein Gewerbegebiet wird in unserem Raum hoch bewertet,<br />
sagen wir einmal, mit 400 €/m 2 . Bei 20 ha wären<br />
das rund 80 Millionen €. Sie haben also für Ihren Betrieb<br />
eine Aufwertung in der Größenordnung von 80 Millionen €.<br />
Da fragt sich natürlich: Ja, wie war das denn vorher?<br />
Vorher war es Bannwald. Das war zum großen Nutzen der<br />
umliegenden Bevölkerung und als Bollwerk gegen den<br />
Flughafen gedacht. Diese Nutzungsänderung wird auf<br />
einmal gewinnbringend und ertragsteigernd für den Flughafen<br />
eingesetzt. Das heißt, Sie haben durch diese Nutzungsänderung<br />
eine Zuschreibung in der Fläche, voraussichtlich<br />
mit 80 Millionen, wahrscheinlich mehr. Denn der<br />
Bannwald war ja ursprünglich mehr wert als ein Gewerbegebiet.<br />
Wenn Sie das jetzt als Gewerbegebiet nutzen,<br />
müssten Sie im Prinzip auch mehr als 400 €/m 2 ansetzen,<br />
sagen wir einmal, insgesamt 100 Millionen €. Diese 100<br />
Millionen € sind in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht<br />
enthalten. Das ist unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten<br />
- nicht aus Fraport-Sicht, aber aus volkswirtschaftlicher<br />
Sicht - nicht gerechtfertigt.<br />
Sie müssten in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung rund<br />
100 Millionen € ansetzen. Diese Rechnung haben Sie<br />
nicht durchgeführt. Ich nehme einmal an, dass es rund<br />
100 Millionen € sein würden. Wenn Sie das nicht tun,<br />
kriegen Sie auf einmal eine Fläche, die Sie vorher in Ihren<br />
Büchern als für Sie, für Fraport, nutzloses Gebiet hatten;<br />
denn ein Bannwald ist für die Fraport AG im Prinzip nichts<br />
wert. Sie kann ihn nicht nutzen, sondern er ist nur in dem<br />
Sinne etwas wert, dass er als Bollwerk gegen die Belästigungen<br />
durch den Flughafen dient. Aber auf einmal gibt<br />
es eine Nutzungsänderung. Sie sind sogar, wenn Sie<br />
wollten, in der Lage, eine Zuschreibung auf diese Fläche<br />
zu machen. Ich gehe einmal davon aus, dass sich diese<br />
Fläche schon in Ihrem Eigentum befindet. Diese Zuschreibung<br />
könnten Sie sogar auflösen. Sie könnten sie transparent<br />
machen; Sie bräuchten sie noch nicht einmal als stille<br />
Reserve zu führen, sondern Sie könnten das irgendwann<br />
einmal auflösen und transparent machen und hätten dann<br />
eine Gewinnsteigerung von 100 Millionen €. Dann sagen<br />
Sie auf einmal, das hätten Sie in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />
überhaupt nicht drin.<br />
Im Prinzip geht doch das alles zulasten der betroffenen<br />
Bevölkerung. Denen nehmen Sie etwas weg und<br />
setzen dafür als Kosten null an. Das kann ja wohl nicht<br />
wahr sein, zumindest nicht unter dem Aspekt einer Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
im volkswirtschaftlichen Sinne. -<br />
So weit mein Gedankengang.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Wollen Sie sich dazu äußern, Herr Amann?<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Ich kann die Kostenansätze, die Sie hier jetzt angeführt<br />
haben, diese 100 Millionen, nicht nachvollziehen. Ich kann<br />
nur bei dem bleiben und bleibe bei dem, was ich gesagt<br />
habe. Wir gleichen naturschutzrechtlich und forstrechtlich<br />
aus, und die Aufwendungen dafür habe ich genannt. Die<br />
können wir einstellen, aber andere können wir - wohin<br />
auch immer - nicht einstellen.<br />
Lehmann (Einwender):<br />
Das ist für mich eine offene Frage. Die Rechnung wurde<br />
also von Fraport nicht durchgeführt. Ich bin schon der Meinung,<br />
dass diese von mir zunächst einmal angesetzten<br />
100 Millionen € in die Wirtschaftlichkeitsrechnung mit einbezogen<br />
werden müssen.<br />
Dazu meine Frage an Sie, Herr Amann: Sollten Sie in<br />
Ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung zusätzlich 100 Millionen<br />
ansetzen, wäre das Projekt dann noch wirtschaftlich?<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Möglicherweise wäre es dann, wenn man 100 Millionen €<br />
ansetzt, nicht wirtschaftlich, aber man kann diese<br />
100 Millionen € nicht ansetzen. Man kann in der Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />
nur das ansetzen, was man an<br />
Aufwand und Ertrag tatsächlich hat.<br />
Lehmann (Einwender):<br />
Dass Sie das nicht als Aufwand haben, habe ich ja nun<br />
verstanden. Ich bin aber schon der Meinung, dass Sie das<br />
zumindest nicht als Aufwand, aber als Ausgaben in Ihrer<br />
Wirtschaftlichkeitsrechnung ansetzen müssten. Denn Sie<br />
nehmen der umliegenden Bevölkerung etwas weg, und<br />
<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 51