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Erörterungstermin

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die Fraport vornimmt, die werden aktiviert und sind in dem<br />

Sinne auch ergebnisneutral.<br />

Mir geht es also darum, wie Sie die Fläche Bannwald,<br />

die heute als Nutzungsart Bannwald ausgewiesen ist und<br />

später Gewerbegebiet werden soll, in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

berücksichtigen.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Um es ganz deutlich zu machen - ich hatte es schon gesagt<br />

-: Wir wenden Finanzmittel für die Wiederaufforstung<br />

auf. Wenn Sie jetzt fragen, ob wir für den Verlust des<br />

Bannwaldes Geld in welche Rechnung auch immer eingestellt<br />

haben, sage ich: Das haben wir nicht. Wir werden<br />

rund 3 Millionen € für die Wiederaufforstung des Waldes<br />

an der Stelle, die Sie genannt haben, und für die naturschutzrechtliche<br />

Kompensation aufwenden. Wenn der<br />

Wald, ob jetzt Bannwald oder ökologisch sonst hochwertiger<br />

Wald, möglicherweise nicht dem neu angepflanzten<br />

entspricht, wird auch das ausgeglichen. Für diese Maßnahmen<br />

haben wir einen Aufwand von 3 Millionen €.<br />

Lehmann (Einwender):<br />

Darauf muss ich entgegnen, Herr Amann. Es ist hier eine<br />

Nutzungsänderung eingetreten. Der Bannwald wird hier<br />

verschwinden. Der Bannwald war deswegen als solcher<br />

deklariert worden, weil keine andere Nutzung so viel Wert<br />

hat wie dieser Bannwald für die umliegende Bevölkerung<br />

und für die Region.<br />

Jetzt machen Sie aus diesem Bannwald, der an sich<br />

einen unermesslichen Wert hat, ein Gewerbegebiet und<br />

sagen mir hier, dafür haben Sie in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

nichts angesetzt. Das heißt, Sie kriegen diese<br />

Nutzungsänderung zum Nulltarif. Da bin ich schon der<br />

Meinung: Das kann ja wohl nicht wahr sein.<br />

Ein Gewerbegebiet wird in unserem Raum hoch bewertet,<br />

sagen wir einmal, mit 400 €/m 2 . Bei 20 ha wären<br />

das rund 80 Millionen €. Sie haben also für Ihren Betrieb<br />

eine Aufwertung in der Größenordnung von 80 Millionen €.<br />

Da fragt sich natürlich: Ja, wie war das denn vorher?<br />

Vorher war es Bannwald. Das war zum großen Nutzen der<br />

umliegenden Bevölkerung und als Bollwerk gegen den<br />

Flughafen gedacht. Diese Nutzungsänderung wird auf<br />

einmal gewinnbringend und ertragsteigernd für den Flughafen<br />

eingesetzt. Das heißt, Sie haben durch diese Nutzungsänderung<br />

eine Zuschreibung in der Fläche, voraussichtlich<br />

mit 80 Millionen, wahrscheinlich mehr. Denn der<br />

Bannwald war ja ursprünglich mehr wert als ein Gewerbegebiet.<br />

Wenn Sie das jetzt als Gewerbegebiet nutzen,<br />

müssten Sie im Prinzip auch mehr als 400 €/m 2 ansetzen,<br />

sagen wir einmal, insgesamt 100 Millionen €. Diese 100<br />

Millionen € sind in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht<br />

enthalten. Das ist unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten<br />

- nicht aus Fraport-Sicht, aber aus volkswirtschaftlicher<br />

Sicht - nicht gerechtfertigt.<br />

Sie müssten in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung rund<br />

100 Millionen € ansetzen. Diese Rechnung haben Sie<br />

nicht durchgeführt. Ich nehme einmal an, dass es rund<br />

100 Millionen € sein würden. Wenn Sie das nicht tun,<br />

kriegen Sie auf einmal eine Fläche, die Sie vorher in Ihren<br />

Büchern als für Sie, für Fraport, nutzloses Gebiet hatten;<br />

denn ein Bannwald ist für die Fraport AG im Prinzip nichts<br />

wert. Sie kann ihn nicht nutzen, sondern er ist nur in dem<br />

Sinne etwas wert, dass er als Bollwerk gegen die Belästigungen<br />

durch den Flughafen dient. Aber auf einmal gibt<br />

es eine Nutzungsänderung. Sie sind sogar, wenn Sie<br />

wollten, in der Lage, eine Zuschreibung auf diese Fläche<br />

zu machen. Ich gehe einmal davon aus, dass sich diese<br />

Fläche schon in Ihrem Eigentum befindet. Diese Zuschreibung<br />

könnten Sie sogar auflösen. Sie könnten sie transparent<br />

machen; Sie bräuchten sie noch nicht einmal als stille<br />

Reserve zu führen, sondern Sie könnten das irgendwann<br />

einmal auflösen und transparent machen und hätten dann<br />

eine Gewinnsteigerung von 100 Millionen €. Dann sagen<br />

Sie auf einmal, das hätten Sie in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

überhaupt nicht drin.<br />

Im Prinzip geht doch das alles zulasten der betroffenen<br />

Bevölkerung. Denen nehmen Sie etwas weg und<br />

setzen dafür als Kosten null an. Das kann ja wohl nicht<br />

wahr sein, zumindest nicht unter dem Aspekt einer Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

im volkswirtschaftlichen Sinne. -<br />

So weit mein Gedankengang.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wollen Sie sich dazu äußern, Herr Amann?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich kann die Kostenansätze, die Sie hier jetzt angeführt<br />

haben, diese 100 Millionen, nicht nachvollziehen. Ich kann<br />

nur bei dem bleiben und bleibe bei dem, was ich gesagt<br />

habe. Wir gleichen naturschutzrechtlich und forstrechtlich<br />

aus, und die Aufwendungen dafür habe ich genannt. Die<br />

können wir einstellen, aber andere können wir - wohin<br />

auch immer - nicht einstellen.<br />

Lehmann (Einwender):<br />

Das ist für mich eine offene Frage. Die Rechnung wurde<br />

also von Fraport nicht durchgeführt. Ich bin schon der Meinung,<br />

dass diese von mir zunächst einmal angesetzten<br />

100 Millionen € in die Wirtschaftlichkeitsrechnung mit einbezogen<br />

werden müssen.<br />

Dazu meine Frage an Sie, Herr Amann: Sollten Sie in<br />

Ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung zusätzlich 100 Millionen<br />

ansetzen, wäre das Projekt dann noch wirtschaftlich?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Möglicherweise wäre es dann, wenn man 100 Millionen €<br />

ansetzt, nicht wirtschaftlich, aber man kann diese<br />

100 Millionen € nicht ansetzen. Man kann in der Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

nur das ansetzen, was man an<br />

Aufwand und Ertrag tatsächlich hat.<br />

Lehmann (Einwender):<br />

Dass Sie das nicht als Aufwand haben, habe ich ja nun<br />

verstanden. Ich bin aber schon der Meinung, dass Sie das<br />

zumindest nicht als Aufwand, aber als Ausgaben in Ihrer<br />

Wirtschaftlichkeitsrechnung ansetzen müssten. Denn Sie<br />

nehmen der umliegenden Bevölkerung etwas weg, und<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 51

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