Erörterungstermin
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Norgall (BUND Hessen):<br />
Dann ist es also möglich, dass Sie für die Fragestellung,<br />
die Frau Fridrich entwickelt hat, auch die Überlegungen<br />
der Lufthansa hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zur Verfügung<br />
stellen könnten?<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Ich habe eingangs gesagt, ich weiß nicht, ob ich es könnte,<br />
aber ich werde es nicht tun. Es gibt für mich keinen<br />
Anlass, Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Deutschen Lufthansa<br />
zu welchem Bereich auch immer hier zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
Norgall (BUND Hessen):<br />
Gut, das kann ich jetzt hier nicht entscheiden. Die Frage,<br />
ob und für welchen Rechtsbereich man das noch einmal<br />
heranziehen muss, können wir ja noch nachvollziehen. Ich<br />
bin damit erst einmal zufrieden. - Danke.<br />
RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />
Herr Amann, wenn man Sie so hört, kann man daraus nur<br />
herauslesen, dass Sie es geradezu auf die Konfrontation<br />
anlegen. Sie erklären: Das sage ich Ihnen nicht, dazu gibt<br />
es keine Unterlagen, das brauche ich auch nicht, das<br />
mache ich auch nicht. - Sie sind ja nicht einmal in der<br />
Lage, innerhalb von drei Tagen darzulegen, ob eine Baugenehmigung<br />
für eine Frachtabfertigungsanlage im Außenbereich<br />
erteilt worden ist, oder mir meine Frage von<br />
heute Morgen zu beantworten, wie es denn bei Ihren<br />
LKW-Plätzen bei Ihrem tollen Tor 31 mit der Flächenberechnung<br />
ist.<br />
Wenn Sie weiterhin so verfahren wollen, hat das notwendigerweise<br />
die Konfrontation zur Folge. Es ist ein<br />
Grundsatz in der Rechtsprechung zumindest des Dritten<br />
Senats beim Bundesgerichtshof, dass wirklich abzuwägen<br />
ist, wenn jemandem Grundeigentum genommen werden<br />
soll. Das fängt an beim Fall der Frankfurter U-Bahn, den<br />
mein altes Büro gemacht hat, über das abgebrannte Sägewerk,<br />
als damals das Planschadensrecht im Baugesetzbuch,<br />
damals noch Bundesbaugesetz, geändert worden<br />
ist, bis hin zu anderen maßgeblichen Fällen. Herr<br />
Dr. Krohn, der langjährige Senatspräsident, war einer meiner<br />
Wegbegleiter in meinem ganzen Berufsleben. Gehen<br />
Sie also einmal davon aus, dass ich im Enteignungsrecht<br />
einiges beherrsche und auch weiß, was an Voraussetzungen<br />
für eine Enteignung einfach erfüllt sein muss. Da<br />
werden Sie sich mit Ihrer schmallippigen Ausführung nicht<br />
durchsetzen: Die Lufthansa will da keine Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
oder kann gar keine vorlegen oder, wenn<br />
sie es könnte, legen wir sie auf keinen Fall vor. Damit<br />
kommen Sie nicht durch, wenn es wirklich darum geht, abzuwägen,<br />
ob jemandem Grundeigentum genommen wird,<br />
ob es dafür eine Rechtfertigung gibt, ob es ein öffentliches<br />
Wohl gibt, das man dafür ins Feld führen kann.<br />
Sie würden sich eigentlich viel, viel leichter tun, wenn<br />
Sie ein bisschen offener werden würden und einfach einmal<br />
das öffentliche Interesse belegen würden, das ja<br />
diesen ganzen Flugbetrieb angeblich rechtfertigen soll. Ich<br />
zweifele das bei dem Billigtourismus, den wir heute haben,<br />
allerdings erheblich an. Belegen müssten Sie das natürlich<br />
auch durch private, privatrechtliche, privatwirtschaftliche<br />
Elemente, gerade wenn Dritte wie die Lufthansa Ihnen<br />
den Flughafen mit betreiben. Dagegen ist ja überhaupt<br />
nichts einzuwenden.<br />
Was Sie hier an Rechtfertigungsbedarf haben erkennen<br />
lassen, ist ja allenfalls aus dem Viererpaket, das ich<br />
Ihnen heute Morgen gebildet habe, eine Wartungshalle für<br />
zwei A380. Was Sie nicht dargelegt haben, ist, warum die<br />
747er nun unbedingt eine neue Wartungshalle mit vier<br />
Plätzen für den A380 erfordern sollen. Schon da fehlt es<br />
an einer grundsätzlichen Rechtfertigung.<br />
Sie haben eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen,<br />
die für die Abwägung einfach notwendig ist. Sie haben<br />
immer noch nicht verstanden, dass es hier nicht darum<br />
geht, Leuten irgendeine Planung zu befehlen, sondern<br />
darum, die Sinnhaftigkeit einer Planung abzuwägen.<br />
Wenn Sie nicht in der Lage sind, das darzulegen, oder<br />
einfach sagen, ich mache das eben nicht, und weil ich es<br />
nicht mache, müssen Sie sich mit der Antwort eben zufrieden<br />
geben, dann machen Sie nur ruhig so weiter!<br />
Was man hier als Zwischenergebnis feststellen kann,<br />
ist, dass Sie ja nur für eine einzige Maßnahme überhaupt<br />
eine öffentliche Rechtfertigung bringen können, nämlich<br />
für zwei A380. Das ist eine ganz bescheidene Leistung,<br />
wenn man sich einmal anschaut, was Sie da alles an<br />
Zusatzschäden anrichten. Dass durch die gesamte Maßnahme<br />
eine riesige Mehrlärmsituation eintritt, kann doch<br />
ernsthaft niemand bezweifeln. Sie wollen hier Bannwald<br />
vernichten, Sie sagen einfach auf kaltem Wege, na ja,<br />
nehmen wir noch 13 ha Bannwald dazu, es merkt ja keiner.<br />
Das alles ist ja hier im Verfahren festgestellt worden.<br />
Wenn Sie sagen, wir müssen unsere Überlegungen an<br />
der Kapazitätsgrenze ausrichten, tun Sie genau das, was<br />
wir Ihnen vorwerfen. Wir haben schon verhältnismäßig<br />
früh in dieser Anhörung Ihnen und der Stadt Frankfurt vorgehalten,<br />
dass Ihre ganze Problematik daraus herrührt,<br />
dass nirgendwo darüber nachgedacht worden ist, einmal<br />
eine sinnhafte Planung aufzustellen, die zwei Elemente<br />
miteinander vereinbart, nämlich eine städtebauliche Lösung,<br />
eine Bauleitplanung durch die Stadt Frankfurt - Urteil<br />
des Bundesverwaltungsgerichts, das wiederhole ich<br />
jetzt zum zehnten Mal, vom 17.09.2003 - und eine Planung,<br />
die da heißt: Wartungsanlagen im weitesten Sinne.<br />
Sie haben die Riesenchance, im Süden des Frankfurter<br />
Flughafens über einen Freiraum zu verfügen und diesen<br />
Freiraum vernünftig ausfüllen zu können. Da kommen<br />
dann so Kleinigkeiten wie Ihre Frachtabfertigungsanlage.<br />
Wir belegen Ihnen durch Fotografie: Im Jahre 2002 ist<br />
nichts da. Jetzt merken wir plötzlich, aha, da hat mit<br />
schnellen Schritten einer betoniert, jetzt ist es betoniert,<br />
und schon scheidet das für alle weiteren Überlegungen<br />
aus.<br />
Ihre Kapazitätsproblematik bemänteln Sie mit Zeitnot.<br />
Sie machen genau das, was man in einer derartigen<br />
Situation, wenn man wirklich plant - und Planfeststellungsverfahren<br />
sind immer noch Planungsverfahren, obwohl Sie<br />
das immer noch nicht begriffen haben -, nicht tun darf,<br />
15 – 32 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004