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Erörterungstermin

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Norgall (BUND Hessen):<br />

Dann ist es also möglich, dass Sie für die Fragestellung,<br />

die Frau Fridrich entwickelt hat, auch die Überlegungen<br />

der Lufthansa hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zur Verfügung<br />

stellen könnten?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich habe eingangs gesagt, ich weiß nicht, ob ich es könnte,<br />

aber ich werde es nicht tun. Es gibt für mich keinen<br />

Anlass, Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Deutschen Lufthansa<br />

zu welchem Bereich auch immer hier zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Gut, das kann ich jetzt hier nicht entscheiden. Die Frage,<br />

ob und für welchen Rechtsbereich man das noch einmal<br />

heranziehen muss, können wir ja noch nachvollziehen. Ich<br />

bin damit erst einmal zufrieden. - Danke.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Herr Amann, wenn man Sie so hört, kann man daraus nur<br />

herauslesen, dass Sie es geradezu auf die Konfrontation<br />

anlegen. Sie erklären: Das sage ich Ihnen nicht, dazu gibt<br />

es keine Unterlagen, das brauche ich auch nicht, das<br />

mache ich auch nicht. - Sie sind ja nicht einmal in der<br />

Lage, innerhalb von drei Tagen darzulegen, ob eine Baugenehmigung<br />

für eine Frachtabfertigungsanlage im Außenbereich<br />

erteilt worden ist, oder mir meine Frage von<br />

heute Morgen zu beantworten, wie es denn bei Ihren<br />

LKW-Plätzen bei Ihrem tollen Tor 31 mit der Flächenberechnung<br />

ist.<br />

Wenn Sie weiterhin so verfahren wollen, hat das notwendigerweise<br />

die Konfrontation zur Folge. Es ist ein<br />

Grundsatz in der Rechtsprechung zumindest des Dritten<br />

Senats beim Bundesgerichtshof, dass wirklich abzuwägen<br />

ist, wenn jemandem Grundeigentum genommen werden<br />

soll. Das fängt an beim Fall der Frankfurter U-Bahn, den<br />

mein altes Büro gemacht hat, über das abgebrannte Sägewerk,<br />

als damals das Planschadensrecht im Baugesetzbuch,<br />

damals noch Bundesbaugesetz, geändert worden<br />

ist, bis hin zu anderen maßgeblichen Fällen. Herr<br />

Dr. Krohn, der langjährige Senatspräsident, war einer meiner<br />

Wegbegleiter in meinem ganzen Berufsleben. Gehen<br />

Sie also einmal davon aus, dass ich im Enteignungsrecht<br />

einiges beherrsche und auch weiß, was an Voraussetzungen<br />

für eine Enteignung einfach erfüllt sein muss. Da<br />

werden Sie sich mit Ihrer schmallippigen Ausführung nicht<br />

durchsetzen: Die Lufthansa will da keine Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

oder kann gar keine vorlegen oder, wenn<br />

sie es könnte, legen wir sie auf keinen Fall vor. Damit<br />

kommen Sie nicht durch, wenn es wirklich darum geht, abzuwägen,<br />

ob jemandem Grundeigentum genommen wird,<br />

ob es dafür eine Rechtfertigung gibt, ob es ein öffentliches<br />

Wohl gibt, das man dafür ins Feld führen kann.<br />

Sie würden sich eigentlich viel, viel leichter tun, wenn<br />

Sie ein bisschen offener werden würden und einfach einmal<br />

das öffentliche Interesse belegen würden, das ja<br />

diesen ganzen Flugbetrieb angeblich rechtfertigen soll. Ich<br />

zweifele das bei dem Billigtourismus, den wir heute haben,<br />

allerdings erheblich an. Belegen müssten Sie das natürlich<br />

auch durch private, privatrechtliche, privatwirtschaftliche<br />

Elemente, gerade wenn Dritte wie die Lufthansa Ihnen<br />

den Flughafen mit betreiben. Dagegen ist ja überhaupt<br />

nichts einzuwenden.<br />

Was Sie hier an Rechtfertigungsbedarf haben erkennen<br />

lassen, ist ja allenfalls aus dem Viererpaket, das ich<br />

Ihnen heute Morgen gebildet habe, eine Wartungshalle für<br />

zwei A380. Was Sie nicht dargelegt haben, ist, warum die<br />

747er nun unbedingt eine neue Wartungshalle mit vier<br />

Plätzen für den A380 erfordern sollen. Schon da fehlt es<br />

an einer grundsätzlichen Rechtfertigung.<br />

Sie haben eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen,<br />

die für die Abwägung einfach notwendig ist. Sie haben<br />

immer noch nicht verstanden, dass es hier nicht darum<br />

geht, Leuten irgendeine Planung zu befehlen, sondern<br />

darum, die Sinnhaftigkeit einer Planung abzuwägen.<br />

Wenn Sie nicht in der Lage sind, das darzulegen, oder<br />

einfach sagen, ich mache das eben nicht, und weil ich es<br />

nicht mache, müssen Sie sich mit der Antwort eben zufrieden<br />

geben, dann machen Sie nur ruhig so weiter!<br />

Was man hier als Zwischenergebnis feststellen kann,<br />

ist, dass Sie ja nur für eine einzige Maßnahme überhaupt<br />

eine öffentliche Rechtfertigung bringen können, nämlich<br />

für zwei A380. Das ist eine ganz bescheidene Leistung,<br />

wenn man sich einmal anschaut, was Sie da alles an<br />

Zusatzschäden anrichten. Dass durch die gesamte Maßnahme<br />

eine riesige Mehrlärmsituation eintritt, kann doch<br />

ernsthaft niemand bezweifeln. Sie wollen hier Bannwald<br />

vernichten, Sie sagen einfach auf kaltem Wege, na ja,<br />

nehmen wir noch 13 ha Bannwald dazu, es merkt ja keiner.<br />

Das alles ist ja hier im Verfahren festgestellt worden.<br />

Wenn Sie sagen, wir müssen unsere Überlegungen an<br />

der Kapazitätsgrenze ausrichten, tun Sie genau das, was<br />

wir Ihnen vorwerfen. Wir haben schon verhältnismäßig<br />

früh in dieser Anhörung Ihnen und der Stadt Frankfurt vorgehalten,<br />

dass Ihre ganze Problematik daraus herrührt,<br />

dass nirgendwo darüber nachgedacht worden ist, einmal<br />

eine sinnhafte Planung aufzustellen, die zwei Elemente<br />

miteinander vereinbart, nämlich eine städtebauliche Lösung,<br />

eine Bauleitplanung durch die Stadt Frankfurt - Urteil<br />

des Bundesverwaltungsgerichts, das wiederhole ich<br />

jetzt zum zehnten Mal, vom 17.09.2003 - und eine Planung,<br />

die da heißt: Wartungsanlagen im weitesten Sinne.<br />

Sie haben die Riesenchance, im Süden des Frankfurter<br />

Flughafens über einen Freiraum zu verfügen und diesen<br />

Freiraum vernünftig ausfüllen zu können. Da kommen<br />

dann so Kleinigkeiten wie Ihre Frachtabfertigungsanlage.<br />

Wir belegen Ihnen durch Fotografie: Im Jahre 2002 ist<br />

nichts da. Jetzt merken wir plötzlich, aha, da hat mit<br />

schnellen Schritten einer betoniert, jetzt ist es betoniert,<br />

und schon scheidet das für alle weiteren Überlegungen<br />

aus.<br />

Ihre Kapazitätsproblematik bemänteln Sie mit Zeitnot.<br />

Sie machen genau das, was man in einer derartigen<br />

Situation, wenn man wirklich plant - und Planfeststellungsverfahren<br />

sind immer noch Planungsverfahren, obwohl Sie<br />

das immer noch nicht begriffen haben -, nicht tun darf,<br />

15 – 32 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004

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