Erörterungstermin
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Jetzt kommen wir zu den Radien. Darüber können wir<br />
vielleicht später noch einmal sprechen, wenn es um das<br />
Straßen-Thema geht. Wir haben jetzt einfach einmal Radien<br />
so eingeplant, wie sie eigentlich nach den Vorschriften<br />
sein müssten. Den westlichen Teil haben wir im Gegensatz<br />
dazu so gelassen, wie Sie ihn hatten. Dazu sage<br />
ich gleich noch etwas. Jetzt hätten wir eine Alternative, die<br />
sich aufdrängt.<br />
Der nächste Schritt wäre folgender: Wenn Sie sich<br />
einmal das Hessische Straßengesetz angesehen haben,<br />
haben Sie vielleicht auch § 33 Abs. 3 gefunden. Er enthält<br />
Aussagen dazu, was geprüft werden muss. UVP-pflichtig<br />
sind dabei Vorhaben, insbesondere Kreisstraßen, die sich<br />
auf FFH- und auf Vogelschutzgebiete auswirken. „Auswirken“<br />
heißt nicht unbedingt beeinträchtigen; es ist einfach<br />
von „auswirken“ die Rede. Jetzt ist die Frage: Haben Sie<br />
eine UVP für diese Straßenplanung gemacht, so wie es<br />
hier im Hessischen Straßengesetz vorgesehen ist?<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ich bitte nur diese Frage zu beantworten.<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Die Radien gehen so nicht. Sie haben auch die Fläche der<br />
Werft verändert. Deshalb passt es nicht.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Herr Amann, hier wurde nach einer UVP gefragt.<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Wir haben eine Gesamt-UVP für das A380-Vorhaben gemacht.<br />
Im Rahmen dieser Gesamt-UVP sind auch die<br />
Straße und die Auswirkungen der Straße behandelt.<br />
Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />
Gut. Aber ich gehe jetzt einmal davon aus: Selbst wenn<br />
Sie das jetzt in einem Verfahren zusammenfassen, gelten<br />
hier genau die gleichen Vorschriften wie dann, wenn Sie<br />
eine Planfeststellung nur für die Straße machen würden.<br />
Das heißt, wenn Sie jetzt nur für die Straße eine Planfeststellung<br />
machen würden, müssten Sie für diese Straße<br />
eine UVP machen.<br />
Ich habe speziell zur Straße nichts gefunden. Auf jeden<br />
Fall müssen Sie Alternativen einstellen. Das haben<br />
Sie nicht gemacht. Das heißt, nach meinem Dafürhalten<br />
ist diese Planung absolut unvollständig. Ich habe jetzt zumindest<br />
einmal eine Alternative aufgezeigt, die sich aufgedrängt<br />
hat und die Sie hätten untersuchen müssen. Sie<br />
hätten sie nachher dann verwerfen können, aber Sie haben<br />
sie noch nicht einmal untersucht. Das heißt, die Unterlagen<br />
sind in Bezug auf diese Straßenplanung unvollständig<br />
und entsprechen auch nicht den gesetzlichen Vorschriften.<br />
Deswegen möchte ich den Antrag stellen, dass<br />
dieses Verfahren in Bezug auf diese Kreisstraßenverlegung<br />
eingestellt wird und dann möglicherweise neu begonnen<br />
wird, wenn Sie die Unterlagen vollständig vorlegen.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ich darf dazu bemerken, dass eine ganz ähnliche<br />
Trassenführung - wenn sie nicht sogar identisch ist - heute<br />
Vormittag bereits vorgestellt worden ist. - Ich höre, es war<br />
sogar dieselbe. Fotografisch genau hatte ich es natürlich<br />
nicht im Gedächtnis. Ich hatte das Gefühl, es war dieselbe.<br />
Sie ist heute Morgen auch erörtert worden. Weil Sie<br />
nicht da waren, was nicht besonders schlimm ist, haben<br />
Sie die Erörterung im Näheren nicht mitbekommen. Wir<br />
haben daraus aber mitgenommen, dass wir diese Straßenführung<br />
natürlich auf ihre Tauglichkeit untersuchen<br />
müssen und feststellen müssen, ob sie mit den übrigen<br />
Parametern, die dazugehören - ich nenne z. B. die Verlagerung<br />
von Tor 31 und der Eingangsstelle -, zusammenpasst.<br />
Das ist heute Morgen angesprochen worden. Wir<br />
haben das auch aufgenommen. Wir werden dieser Sache<br />
nachgehen.<br />
Was Ihren Antrag auf Einstellung des Verfahrens hinsichtlich<br />
der Straße betrifft, so verweise ich Sie, sofern Sie<br />
wirklich wieder einen echten Abbruchsantrag stellen, auf<br />
das Ministerium. Ich sage Ihnen aber gleich, dass die<br />
teilweise Einstellung eines Verfahrensstückes im Rahmen<br />
eines Verfahrens, das ein komplexes Gesamtes in der<br />
Planung darstellt, aus rechtlichen Gründen so ohne weiteres<br />
nicht geht. Wenn schon, dann müssten Sie alles umplanen.<br />
Das heißt, Sie können immer nur en bloc Ja oder<br />
Nein sagen. Man kann aber nicht zur Halle Ja, zum Tor 31<br />
vielleicht auch noch Ja, zur Straße aber Nein sagen. Das<br />
wird so wahrscheinlich nicht gehen. Sie müssten sonst<br />
nämlich noch lauter Anschlussfragen klären, damit das<br />
Gesamtproblem dann wieder gelöst ist, das da hätte gelöst<br />
werden sollen. Deswegen habe ich in dieser Hinsicht<br />
Zweifel. Gleichwohl habe ich den Antrag jetzt aufgenommen,<br />
so wie Sie ihn gestellt haben. Er wird dann entsprechend<br />
weitergeleitet. - Sie haben weiterhin das Wort.<br />
Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />
Wir hatten auch den Antrag gestellt, diese Verfahren zu<br />
trennen und die Kreisstraße in einem gesonderten Planfeststellungsverfahren<br />
zu behandeln. Von daher wäre es<br />
natürlich schon möglich, das gesondert zu machen.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Wenn man das trennt, dann haben Sie Recht.<br />
Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />
Es zeigt sich ja hier auch wieder, dass die Fraport gar<br />
nicht in der Lage ist, so ein Verfahren entsprechend den<br />
Vorschriften durchzuführen. Sie hat noch nicht einmal die<br />
Unterlagen komplett vorgelegt und auch die entsprechenden<br />
alternativen Planungen nicht gemacht.<br />
Ich möchte bei dieser Straßenplanung jetzt noch einen<br />
anderen Punkt ansprechen. Der Bereich westlich der<br />
Halle, über den ja schon mehrfach gesprochen worden ist,<br />
ist meiner Meinung nach so überhaupt nicht möglich. Wir<br />
hatten bisher bei etlichen Alternativen die Aussage von<br />
Fraport gehört: Die Alternative ist nicht möglich, weil die<br />
Ausbauplanung dem entgegensteht. - Genau das ist bei<br />
dieser Planung der Fall. Wenn Sie sich einmal die Aus-<br />
15 – 58 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004