Eva Justin
Eva Justin
Eva Justin
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
116 J ustin<br />
gilt besonders für die Zigeunerfrauen — auch für die sozial mäßig angepaßten<br />
und die asozialen.<br />
Damit kommen wir zu der Feststellung, daß nicht nur die Erziehungserfolge<br />
sehr klein und fragwürdig sind, sondern daß die Erziehungsversuche<br />
nachweisbare Schäden verursacht haben. Eine prozentmäßige<br />
Zusammenfassung dieser sehr verwickelten Verflechtungen<br />
von rassischen und individuellen Anlagen mit einer artfremden Umwelt<br />
läßt sich nicht geben. Nur einzelne Tatbestände kann man durch<br />
Zahlen belegen. Sehr eindrucksvoll ist der Befund, daß von 41 deutscherzogenen<br />
„Zigeunerinnen" 18 im jugendlichen Alter und von 68 erwachsenen<br />
„Zigeunerinnen" 10 wegen gewerbsmäßiger Unzucht bestraft<br />
wurden oder sittlich völlig haltlos lebten, während von ihren<br />
59 artgemäß erzogenen Schwestern nicht eine entsprechend auffällig<br />
geworden ist.<br />
Wie weit die teilweise auffällig starke Kriminalität der zu ihrem<br />
Stamm zurückgekehrten Zigeuner und Zigeunermischlinge — meist<br />
der Männer — auf den Einfluß der artfremden Erziehung zurückgeführt<br />
werden kann und wie weit die entsprechenden Anlagen dafür<br />
verantwortlich zu machen sind, möchte ich im Rahmen dieser Arbeit<br />
nicht näher erörtern, weil dafür eine eingehende Untersuchung der<br />
gesamten zigeunerischen Kriminalität nötig ist. Die angeforderten<br />
Strafregister über Eltern und Geschwister der deutscherzogenen Zigeuner<br />
und Zigeunermischlinge ließen erkennen, daß die kriminellen<br />
deutscherzogenen und zigeunerisch lebenden Zigeuner und Zigeunermischlinge<br />
vorwiegend aus entsprechend belasteten Familien stammten.<br />
Die Art der Delikte und der Tatausführung bei den artfremd erzogenen<br />
Zigeunern und Zigeunermischlingen wird aber noch im einzelnen Unterschiede<br />
zu der Straffälligkeit der übrigen Zigeuner und Zigeunermischlinge<br />
zeigen. Das wird besonders für die strafbaren Handlungen<br />
gelten, die innerhalb der Sippengemeinschaft begangen und vor deutschen<br />
Gerichten abgeurteilt werden.<br />
Deutlich läßt sich aber aus dem hier vorgelegten Material erkennen,<br />
daß das soziale Versagen der deutscherzogenen Zigeuner und<br />
Zigeunermischlinge durch die Verbindung mit minderwertigen Deutschblütigen<br />
besonders begünstigt wurde. Nur in den seltensten Fällen<br />
lassen sich rechtschaffene Deutschblütige mit 'den deutscherzogenen<br />
Zigeunern und Zigeunermischlingen ein. Das Schicksal der „Zigeunerinnen"<br />
ist besonders stark von ihren Geschlechtspartnern abhängig.