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Eva Justin

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116 J ustin<br />

gilt besonders für die Zigeunerfrauen — auch für die sozial mäßig angepaßten<br />

und die asozialen.<br />

Damit kommen wir zu der Feststellung, daß nicht nur die Erziehungserfolge<br />

sehr klein und fragwürdig sind, sondern daß die Erziehungsversuche<br />

nachweisbare Schäden verursacht haben. Eine prozentmäßige<br />

Zusammenfassung dieser sehr verwickelten Verflechtungen<br />

von rassischen und individuellen Anlagen mit einer artfremden Umwelt<br />

läßt sich nicht geben. Nur einzelne Tatbestände kann man durch<br />

Zahlen belegen. Sehr eindrucksvoll ist der Befund, daß von 41 deutscherzogenen<br />

„Zigeunerinnen" 18 im jugendlichen Alter und von 68 erwachsenen<br />

„Zigeunerinnen" 10 wegen gewerbsmäßiger Unzucht bestraft<br />

wurden oder sittlich völlig haltlos lebten, während von ihren<br />

59 artgemäß erzogenen Schwestern nicht eine entsprechend auffällig<br />

geworden ist.<br />

Wie weit die teilweise auffällig starke Kriminalität der zu ihrem<br />

Stamm zurückgekehrten Zigeuner und Zigeunermischlinge — meist<br />

der Männer — auf den Einfluß der artfremden Erziehung zurückgeführt<br />

werden kann und wie weit die entsprechenden Anlagen dafür<br />

verantwortlich zu machen sind, möchte ich im Rahmen dieser Arbeit<br />

nicht näher erörtern, weil dafür eine eingehende Untersuchung der<br />

gesamten zigeunerischen Kriminalität nötig ist. Die angeforderten<br />

Strafregister über Eltern und Geschwister der deutscherzogenen Zigeuner<br />

und Zigeunermischlinge ließen erkennen, daß die kriminellen<br />

deutscherzogenen und zigeunerisch lebenden Zigeuner und Zigeunermischlinge<br />

vorwiegend aus entsprechend belasteten Familien stammten.<br />

Die Art der Delikte und der Tatausführung bei den artfremd erzogenen<br />

Zigeunern und Zigeunermischlingen wird aber noch im einzelnen Unterschiede<br />

zu der Straffälligkeit der übrigen Zigeuner und Zigeunermischlinge<br />

zeigen. Das wird besonders für die strafbaren Handlungen<br />

gelten, die innerhalb der Sippengemeinschaft begangen und vor deutschen<br />

Gerichten abgeurteilt werden.<br />

Deutlich läßt sich aber aus dem hier vorgelegten Material erkennen,<br />

daß das soziale Versagen der deutscherzogenen Zigeuner und<br />

Zigeunermischlinge durch die Verbindung mit minderwertigen Deutschblütigen<br />

besonders begünstigt wurde. Nur in den seltensten Fällen<br />

lassen sich rechtschaffene Deutschblütige mit 'den deutscherzogenen<br />

Zigeunern und Zigeunermischlingen ein. Das Schicksal der „Zigeunerinnen"<br />

ist besonders stark von ihren Geschlechtspartnern abhängig.

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