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Eva Justin

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Lebensschicksale artfremd erzogener Zigeunerkinder 35<br />

zelnen genau übersehbaren Erziehungsergebnissen der Gegenwart<br />

zuwenden.<br />

Auf Grund der Verfügung von 1887 über die Erteilung von Wandergewerbescheinen<br />

und des Fürsorgegesetzes von 1899 wurden in den<br />

letzten 50 Jahren zahlreiche zigeunerische Kinder in Württemberg<br />

ihren Eltern abgenommen. Diese Kinder waren und sind nicht alle<br />

echte Zigeuner. Wie im I. Teil dargelegt wurde, hatte die immer stärker<br />

werdende Tendenz, die zigeunerische Lebensweise wenigstens äußerlich<br />

zu unterdrücken, zu vielen Mischehen geführt, deren Sprößlinge miteinander<br />

heirateten oder auch nach der einen und anderen Seite rückkreuzten,<br />

so daß wir heute ein buntes Gemisch aller nur denkbaren<br />

Mischungsverhältnisse haben. Da die Erfahrung lehrt, daß Zigeunermischlinge,<br />

die schon unter, ihren Vorfahren mehrere Zigeunermisch -<br />

linge haben, anthropologisch und sozial Mischlingen 1. und 2. Grades<br />

nicht gleichen, auch wenn sie ebensoviel zigeunerische Vorfahren<br />

haben, nennen wir erstere zur Unterscheidung Mischlingszigeuner.<br />

In früheren Veröffentlichungen (s. Anm. 5 S. 30) hat R. Ritter über<br />

die rassische Einordnung der Zigeuner und Zigeunermischlinge schon<br />

Näheres mitgeteilt. Da aber diejenigen Leser, die mit den Zigeunerverhältnissen<br />

nicht vertraut sind, die nachstehende Mischlingseinteilung<br />

möglicherweise nicht genügend übersehen, soll hier noch einmal<br />

kurz auf die Beurteilungsmaßstäbe und Bezeichnung der Zigeunermischlinge<br />

eingegangen werden.<br />

Während bei der anderen außereuropäischen Fremdrasse, die in<br />

Deutschland erbbiologisch eine-Rolle spielt — den Juden — die rassische<br />

Einordnung nach dem kirchlichen Bekenntnis der Großeltern<br />

der Probanden bestimmt wird, besitzen wir für die Zigeuner ein<br />

solches Kriterium nicht. Auf Grund unserer Erfahrungen sahen wir<br />

uns daher genötigt, folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:<br />

1. Die Abstammung.<br />

2. Die „zigeunerische" Lebensweise.<br />

3. Die Gebundenheit an die Stammesgesetze.<br />

4. Die zweifelsfreie Zugehörigkeit zur Zigeunersprachgemeinschaft<br />

(von Geburt an).<br />

5. Den Gesamteindruck und die körperlichen Merkmale.

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