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Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG

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Quelle: IMD World<br />

Competitiveness<br />

Center (2007)<br />

www.worldcompetitiveness.com<br />

1.2 1.3<br />

1.2 Bevölkerungs- und Wirtschaftsschwerpunkte<br />

Die wichtigsten städtischen Agglomerationen befinden sich<br />

im Mittelland. Trotz ihrer Bedeutung als Wirtschaftszentren<br />

bieten sie in ihrer Übersichtlichkeit einen menschlichen Zuschnitt<br />

und ein hohes Mass an Lebensqualität. Die grössten<br />

Agglomerationen sind Zürich mit einer Wohnbevölkerung<br />

von 1,1 Mio. Einwohnern, sowie Genf und Basel mit je 0,5<br />

Mio. Die nächst grössten Ballungen Bern und Lausanne haben<br />

je rund 0,35 Mio. Einwohner, gefolgt von St. Gallen<br />

und Luzern mit je 0,2 Mio. sowie in der Südschweiz Lugano<br />

(0,13 Mio.). Zürich, Genf und Basel verfügen über internationale<br />

Flughäfen mit interkontinentalen Verbindungen.<br />

Zürich gilt als das Wirtschaftszentrum der Schweiz, Bern<br />

ist die Bundeshauptstadt und der Schwerpunkt <strong>für</strong> Politik<br />

und Verwaltung, Basel beheimatet namhafte Pharma- und<br />

1.3 Politisches System<br />

Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist ein Bundesstaat.<br />

Er wurde mit der Verfassung von 1848 begründet. Sie hat<br />

den früheren Staatenbund abgelöst, dabei jedoch die Lehren<br />

der Geschichte beherzigt: Die Einheit als Staat konnte<br />

nur gewahrt werden, indem man der Unterschiedlichkeit<br />

seiner Teile Rechnung trug.<br />

Auch unter der neuen, Anfang 2000 in Kraft gesetzten<br />

Bundesverfassung besteht die Schweiz aus 26 souveränen<br />

Kantonen. Die historisch gewachsene föderalistische Struktur<br />

erkennt den Kantonen ein beträchtliches Mass an politischer<br />

Entscheidungsfreiheit und Verwaltungsautonomie<br />

zu. Als kleine und flexible politische Einheiten stehen die<br />

Kantone in verschiedenen Bereichen auch in Konkurrenz<br />

zueinander. Dadurch bleibt der öffentliche Sektor schlank;<br />

Politische Stabilität<br />

Die Schweiz gehört zu den Ländern mit dem geringsten Risiko politischer Instabilität (10 = Bestnote, kein Risiko)<br />

Note 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Österreich 9,71<br />

Irland 9,57<br />

Dänemark 9,44<br />

Schweiz 9,30<br />

Finnland 9,11<br />

Niederlande 8,95<br />

Deutschland 8,84<br />

Grossbritannien 8,67<br />

USA 8,56<br />

Frankreich 7,69<br />

Spanien 6,74<br />

Italien 4,53<br />

Chemieunternehmungen, Genf ist der Stützpunkt internationaler<br />

Organisationen, Lausanne und St. Gallen sind<br />

weltweit bekannte Ausbildungsstandorte und Luzern ein<br />

renommierter Treffpunkt der Kultur und des Fremdenverkehrs.<br />

Dynamische Agglomerationen mit wirtschaftlichem<br />

Profil sind Lugano als Banken- und Tourismusplatz, Winterthur<br />

mit der Medizintechnik und Neuenburg <strong>für</strong> Elektronik<br />

und Mikrotechnik.<br />

Für marktorientierte und interregionale Vergleiche findet<br />

zunehmend die territoriale Unterteilung der Schweiz in sieben<br />

Grossregionen Verwendung. Der grösste Teilraum Espace<br />

Mittelland mit 1,7 Mio. Einwohnern vereinigt 23%<br />

der Bevölkerung, vor dem Teilraum Léman (19%) und Zürich<br />

(Kanton) mit 17%.<br />

ein Beamtenstaat, wie ihn andere Länder kennen, konnte<br />

so gar nicht erst entstehen.<br />

Die rechtsstaatlichen Garantien sind in der Schweiz weitestgehend<br />

verwirklicht; die Durchsetzung individueller Rechte<br />

und vertraglicher Ansprüche wird durch die unabhängige<br />

Justiz sichergestellt. Das trägt bei zur Rechtssicherheit der<br />

Schweiz. Jeder Kanton hat seine eigene Verfassung und<br />

Gesetze, die selbstverständlich der eidgenössischen Verfassung<br />

und dem Bundesrecht untergeordnet sind, sowie seine<br />

eigene Regierung und Verwaltung. Jeder Stimmbürger<br />

hat das Recht, mittels Referendum oder Initiative bei der<br />

Ausgestaltung von Verfassung und Gesetzgebung mitzuwirken.<br />

Gesetzgebende Gewalt auf Bundesebene ist das<br />

Parlament, das aus zwei Kammern besteht: dem National-

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