Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG
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2.6<br />
2.6.3 Zollwesen<br />
Zoll- und Kontingentsfreiheit bedeutet aber nicht, dass<br />
keine Verzollung zu erfolgen hat. Diese ist indessen kein<br />
Hindernis. Sie erfolgt dank PC und Internet weitestgehend<br />
automatisiert (sog. Zollmodell 90) und just in time. Wichtigstes<br />
Dokument bei der Verzollung ist die Zolldeklaration,<br />
der die Rechnung samt Gewichtsangabe sowie die Ursprungsbestätigung<br />
des Exporteurs beizulegen sind. Ein<br />
Ursprungszeugnis ist dann erforderlich, wenn man in den<br />
Genuss von Präferenzzöllen gelangen will oder wenn die<br />
Ware wieder exportiert werden soll.<br />
Im Gegensatz zu den meisten Ländern gilt in der Schweiz<br />
ein Verzollungssystem nach Gewicht. Dieser so genannte<br />
spezifische Zoll belastet Produkte aus Ländern, die nicht<br />
der EU oder der EFTA (European Free Trade Association)<br />
angehören, somit auf Gewichtbasis. Deshalb sind die Zölle<br />
in der Schweiz in der Regel geringer als im Ausland. Begünstigt<br />
wird so die Einfuhr von technisch hochwertigen<br />
Bestandteilen, welche ein geringes Gewicht, aber einen<br />
hohen Wert aufweisen.<br />
Waren, die nur vorübergehend in der Schweiz verbleiben<br />
und hier zwischengelagert werden sollen, können in Zolllagern<br />
unverzollt und unversteuert gelagert werden. Von<br />
der Grenze bis ins Zolllager ist die Ware somit im Transit.<br />
Der spätere Warenexport unterliegt dann dem Zolltarif des<br />
Einfuhrlandes. Eine eigentliche Bearbeitung der Ware darf<br />
dabei nicht erfolgen, soll nicht eine Verzollung im normalen<br />
Rahmen fällig werden. Zollfreilager haben öffentlichen<br />
Charakter. Sie werden durch private Lagerhausgesellschaften<br />
betrieben und stehen allen Interessenten offen.<br />
Zollfreilager gibt es an allen wichtigen Verkehrsachsen,<br />
grossen Güterbahnhöfen und Flughäfen sowie insbesondere<br />
in den Grenzzonen. Offene Zolllager (OZL) dagegen<br />
dienen der Lagerung unverzollter Güter in firmeneigenen<br />
Räumen, aber von Inlandwaren getrennt. Sie werden meist<br />
von Speditionsfirmen betrieben und gewinnen zunehmend<br />
an Bedeutung. Inzwischen gibt über 150 OZL.<br />
www.zoll.admin.ch<br />
Firmen, Import, Thema Zolllager<br />
Übersiedlungsgut von Zuziehenden, das gebraucht und<br />
zur eigenen Weiterbenützung bestimmt ist, ist zollfrei. Anlässlich<br />
der Einfuhr ist das ausgefüllte amtliche Antragsformular<br />
dem Einreisezollamt vorzulegen. Es ist zu beachten,<br />
dass die Abfertigung des Umzugsgutes während den Öffnungszeiten<br />
der Zollämter erfolgen muss.<br />
www.ezv.admin.ch<br />
Eidg. Zollverwaltung, Umzug vom Ausland in die<br />
Schweiz (Übersiedlungsgut)<br />
Vgl. Kapitel 11.6 Umfeld <strong>für</strong> Expatriates<br />
Die Schweizer Zollverwaltung versteht sich als Dienstleistungsbetrieb.<br />
Sie orientiert Kunden über vereinfachte Verfahrensabläufe<br />
und Regelungen, berät in Praxisfragen wie<br />
z.B. zu Ursprungsnachweis, Veredlungsverkehr oder Mehrwertsteuer<br />
bei Einfuhr.<br />
www.zoll.admin.ch<br />
Eidg. Zollverwaltung, Zollinformation Firmen,<br />
Dokumentation, Dienstleistungen<br />
2.6.4 Ursprungsregelung<br />
Rohwaren und Einzelteile, die aus Drittländern importiert<br />
werden, können Schweizer Ursprung erlangen und somit<br />
frei in Europa zirkulieren, wenn der zusätzlich in der<br />
Schweiz geschaffene Mehrwert, gemessen am Verkaufspreis<br />
des Fertigproduktes, je nach Produkt zwischen 60%<br />
und 80% beträgt. Diese Reglementierung ist interessant,<br />
weil technisch hochwertige Güter oftmals ein niedriges Gewicht,<br />
aber einen hohen Warenwert haben. Sie können somit<br />
günstig in die Schweiz importiert, hier weiterverarbeitet<br />
und alsdann zollfrei nach Europa exportiert werden. Wenn<br />
also Waren von einem Land ausserhalb EU/EFTA importiert<br />
und in der Schweiz so transformiert werden, dass sie<br />
Schweizer Ursprung erreichen, so entstehen beim Export<br />
in ein EU/EFTA-Land keine Zollbelastungen. Die kantonalen<br />
Sektionen (Handelskammern, IHK) von «Economiesuisse»<br />
(Verband der Schweizer Unternehmen) informieren<br />
über die Einzelheiten und stellen die entsprechenden Ursprungszeugnisse<br />
aus.<br />
www.ezv.admin.ch<br />
Eidg. Zollverwaltung,<br />
Stichwort «Ursprung»