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Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG

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2.6<br />

2.6.3 Zollwesen<br />

Zoll- und Kontingentsfreiheit bedeutet aber nicht, dass<br />

keine Verzollung zu erfolgen hat. Diese ist indessen kein<br />

Hindernis. Sie erfolgt dank PC und Internet weitestgehend<br />

automatisiert (sog. Zollmodell 90) und just in time. Wichtigstes<br />

Dokument bei der Verzollung ist die Zolldeklaration,<br />

der die Rechnung samt Gewichtsangabe sowie die Ursprungsbestätigung<br />

des Exporteurs beizulegen sind. Ein<br />

Ursprungszeugnis ist dann erforderlich, wenn man in den<br />

Genuss von Präferenzzöllen gelangen will oder wenn die<br />

Ware wieder exportiert werden soll.<br />

Im Gegensatz zu den meisten Ländern gilt in der Schweiz<br />

ein Verzollungssystem nach Gewicht. Dieser so genannte<br />

spezifische Zoll belastet Produkte aus Ländern, die nicht<br />

der EU oder der EFTA (European Free Trade Association)<br />

angehören, somit auf Gewichtbasis. Deshalb sind die Zölle<br />

in der Schweiz in der Regel geringer als im Ausland. Begünstigt<br />

wird so die Einfuhr von technisch hochwertigen<br />

Bestandteilen, welche ein geringes Gewicht, aber einen<br />

hohen Wert aufweisen.<br />

Waren, die nur vorübergehend in der Schweiz verbleiben<br />

und hier zwischengelagert werden sollen, können in Zolllagern<br />

unverzollt und unversteuert gelagert werden. Von<br />

der Grenze bis ins Zolllager ist die Ware somit im Transit.<br />

Der spätere Warenexport unterliegt dann dem Zolltarif des<br />

Einfuhrlandes. Eine eigentliche Bearbeitung der Ware darf<br />

dabei nicht erfolgen, soll nicht eine Verzollung im normalen<br />

Rahmen fällig werden. Zollfreilager haben öffentlichen<br />

Charakter. Sie werden durch private Lagerhausgesellschaften<br />

betrieben und stehen allen Interessenten offen.<br />

Zollfreilager gibt es an allen wichtigen Verkehrsachsen,<br />

grossen Güterbahnhöfen und Flughäfen sowie insbesondere<br />

in den Grenzzonen. Offene Zolllager (OZL) dagegen<br />

dienen der Lagerung unverzollter Güter in firmeneigenen<br />

Räumen, aber von Inlandwaren getrennt. Sie werden meist<br />

von Speditionsfirmen betrieben und gewinnen zunehmend<br />

an Bedeutung. Inzwischen gibt über 150 OZL.<br />

www.zoll.admin.ch<br />

Firmen, Import, Thema Zolllager<br />

Übersiedlungsgut von Zuziehenden, das gebraucht und<br />

zur eigenen Weiterbenützung bestimmt ist, ist zollfrei. Anlässlich<br />

der Einfuhr ist das ausgefüllte amtliche Antragsformular<br />

dem Einreisezollamt vorzulegen. Es ist zu beachten,<br />

dass die Abfertigung des Umzugsgutes während den Öffnungszeiten<br />

der Zollämter erfolgen muss.<br />

www.ezv.admin.ch<br />

Eidg. Zollverwaltung, Umzug vom Ausland in die<br />

Schweiz (Übersiedlungsgut)<br />

Vgl. Kapitel 11.6 Umfeld <strong>für</strong> Expatriates<br />

Die Schweizer Zollverwaltung versteht sich als Dienstleistungsbetrieb.<br />

Sie orientiert Kunden über vereinfachte Verfahrensabläufe<br />

und Regelungen, berät in Praxisfragen wie<br />

z.B. zu Ursprungsnachweis, Veredlungsverkehr oder Mehrwertsteuer<br />

bei Einfuhr.<br />

www.zoll.admin.ch<br />

Eidg. Zollverwaltung, Zollinformation Firmen,<br />

Dokumentation, Dienstleistungen<br />

2.6.4 Ursprungsregelung<br />

Rohwaren und Einzelteile, die aus Drittländern importiert<br />

werden, können Schweizer Ursprung erlangen und somit<br />

frei in Europa zirkulieren, wenn der zusätzlich in der<br />

Schweiz geschaffene Mehrwert, gemessen am Verkaufspreis<br />

des Fertigproduktes, je nach Produkt zwischen 60%<br />

und 80% beträgt. Diese Reglementierung ist interessant,<br />

weil technisch hochwertige Güter oftmals ein niedriges Gewicht,<br />

aber einen hohen Warenwert haben. Sie können somit<br />

günstig in die Schweiz importiert, hier weiterverarbeitet<br />

und alsdann zollfrei nach Europa exportiert werden. Wenn<br />

also Waren von einem Land ausserhalb EU/EFTA importiert<br />

und in der Schweiz so transformiert werden, dass sie<br />

Schweizer Ursprung erreichen, so entstehen beim Export<br />

in ein EU/EFTA-Land keine Zollbelastungen. Die kantonalen<br />

Sektionen (Handelskammern, IHK) von «Economiesuisse»<br />

(Verband der Schweizer Unternehmen) informieren<br />

über die Einzelheiten und stellen die entsprechenden Ursprungszeugnisse<br />

aus.<br />

www.ezv.admin.ch<br />

Eidg. Zollverwaltung,<br />

Stichwort «Ursprung»

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