Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG
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1 Definition der Wirtschaftlichen<br />
Erneuerungsgebiete siehe<br />
Kap. 12.2<br />
9.1 9.2<br />
www.estv.admin.ch<br />
Weiterführende Literatur und Fachpublikation:<br />
Die Vorzüge des schweizerischen Steuersystems,<br />
Hrsg. Schweizerische Steuerkonferenz, Ausgabe 2002<br />
9.2 Unternehmensbesteuerung<br />
Steuerrechtlich relevant ist die Einteilung der Unternehmungen<br />
in Personen- und Kapitalgesellschaften (juristische<br />
Personen) gemäss Obligationenrecht. Personengesellschaften<br />
sind keine juristischen Personen. Der Gewinn<br />
bzw. das Vermögen wird bei den einzelnen Gesellschaftern<br />
– als natürliche Personen – besteuert, und zwar im Verhältnis<br />
ihrer «Beteiligung». Voraussetzung <strong>für</strong> die Besteuerung<br />
ist das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder eines<br />
Geschäftsortes in der Schweiz. Da in der Schweiz Kapitalgesellschaften<br />
– auch bei kleinen Verhältnissen – vorherrschend<br />
sind, wird in der Folge primär auf Kapitalgesellschaften<br />
eingegangen.<br />
Vgl. Kapitel 4.1 Unternehmensformen<br />
9.2.1 Besteuerung der Kapitalgesellschaften<br />
Eine Schweizer Gesellschaft (regelmässig Aktiengesellschaft<br />
oder GmbH) oder eine Betriebsstätte unterliegt der<br />
Steuerpflicht auf Gewinn und Kapital. Das Unternehmen<br />
wird an seinem Sitz oder am tatsächlichen Ort seiner wirtschaftlichen<br />
Zugehörigkeit besteuert. Das Steuerrecht unterscheidet<br />
die Kapitalgesellschaften nach ihrem Zweck:<br />
Betriebsgesellschaft<br />
Ein Unternehmen, das sich hauptsächlich Fabrikations-,<br />
Handelsund/oder Dienstleistungsaufgaben widmet.<br />
Holdinggesellschaft<br />
Eine Kapitalgesellschaft mit dem hauptsächlichen Zweck<br />
der dauernden Verwaltung von Beteiligungen an anderen<br />
Gesellschaften.<br />
Verwaltungsgesellschaft<br />
Übt ihre Geschäftstätigkeit vorwiegend im Ausland aus.<br />
Sie hat entweder den Zweck, Interessen aus dem Ausland<br />
organisatorisch zusammenzufassen (Finanzierungsfunktion,<br />
Verwertung von immateriellen Rechten, Marketingberatung<br />
usw.) oder entfaltet ihre Tätigkeit vorwiegend<br />
im Ausland (Einkauf/Verkauf von Waren im Ausland/ins<br />
Ausland).<br />
Von den Aktivitäten der Gesellschaften hängt es ab, ob sie<br />
normal besteuert oder steuerlich begünstigt werden. Steu-<br />
www.estv.admin.ch / data<br />
Eidg. Steuerverwaltung, Publikation «Ein Kurzabriss<br />
über das schweizerische Steuersystem»,<br />
Ausgabe 2007 (pdf)<br />
errechtlich relevant ist nicht die Rechtsform der Unternehmung,<br />
sondern vielmehr, ob es sich um eine Betriebs-, Holding-,<br />
oder Verwaltungsgesellschaft handelt.<br />
Besteuerungsregime nach Gesellschaftstyp<br />
und Steuerhoheit<br />
Gesellschafts- Bund Kanton / Gemeinde<br />
zweck Gewinn Gewinn Kapital<br />
Betrieb<br />
- Regelfall Normale Besteuerung<br />
- Vergünstigung nur in Erneue- möglich bis<br />
rungsgebieten längstens<br />
<strong>für</strong> neue Unter- 10 Jahre<br />
nehmen möglich 1<br />
Holding Vergünstigung oder Befreiung<br />
Verwaltung normale Vergünstigung<br />
Besteuerung<br />
9.2.2 Besteuerung der Betriebsgesellschaft<br />
Die Aktiengesellschaft entrichtet Steuern auf dem Gewinn<br />
und auf dem Kapital; je nach Unternehmenszweck wird die<br />
Aktiengesellschaft normal besteuert oder sie kann steuerlich<br />
begünstigt werden. Dies gilt auch <strong>für</strong> die GmbH.<br />
Vgl. Kapitel 12.2 Instrumente der Bundesbehörden<br />
Ertrags- oder Gewinnsteuer<br />
Für die Berechnung des steuerbaren Reingewinns ist vom<br />
Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung auszugehen,<br />
wobei gewisse Berichtigungen vorzunehmen sind. So lassen<br />
die Kantone und der Bund den Abzug von früheren<br />
Geschäftsverlusten, zweckgebundenen Rücklagen (Forschung,<br />
Restrukturierung) und bezahlten Steuern zu. Die<br />
steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten sind grosszügig<br />
bemessen. Die Abschreibungssätze variieren je nach<br />
Lebensdauer der Vermögenswerte.<br />
www.estv.admin.ch / data<br />
Merkblatt Abschreibungen auf dem Anlagevermögen geschäftlicher<br />
Betriebe