Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG
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7.7 Personalverleih<br />
Neben der Personalvermittlung durch die öffentlichen Arbeitsämter<br />
(Vermittlung von Arbeitslosen) spielt im Rahmen<br />
von Ansiedlungsvorhaben die besondere Beschäftigungsform<br />
«Personalverleih» eine zunehmend wichtige<br />
Rolle. Die Auftraggeber nutzen dabei die spezifischen<br />
Kenntnisse der Personalvermittler und -verleiher über den<br />
regionalen Arbeitsmarkt und über die Branchenverhältnisse<br />
sowie insbesondere deren Kontakte zu Arbeitnehmern, um<br />
die geeigneten Mitarbeiter kurzfristig finden und einsetzen<br />
zu können. Der Beizug von Arbeitskräften <strong>für</strong> beschränkte<br />
Zeit über Personalverleiher bietet sich insbesondere an,<br />
wenn Arbeitsspitzen infolge Auftragsüberlastung oder Mitarbeiterausfällen<br />
zu bewältigen sind. Die Arbeit ist beim<br />
Einsatzbetrieb zu leisten, dem auch die Einarbeitung, das<br />
Weisungsrecht und die Arbeitsüberwachung übertragen<br />
bleiben. Mit dem Einsatzbetrieb wird ein Stundenhonorar<br />
vereinbart, welches <strong>für</strong> übliche Tätigkeiten ca. das 1,4- bis<br />
7.7<br />
2-fache eines vergleichbaren Stundenlohnes beträgt. Dabei<br />
ist zu bedenken, dass nur die geleisteten Arbeitsstunden<br />
bezahlt werden müssen und alle Lohnnebenkosten mit eingeschlossen<br />
sind. Der Verleiher hat als Arbeitgeber seinen<br />
Arbeitnehmer zu entlöhnen sowie alle Sozialabgaben und<br />
den Versicherungsschutz zu leisten. Es gelten die gleichen<br />
arbeitsgesetzlichen Schutzbestimmungen wie bei «traditionellen»<br />
Anstellungsformen.<br />
Der Personalverleih ist wie die Personalvermittlung im Bundesgesetz<br />
über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih<br />
geregelt. Personalverleiher benötigen eine kantonale<br />
Betriebsbewilligung. Ferner muss der Verleihbetrieb<br />
eine erhebliche Kaution zur Sicherstellung von Arbeitnehmeransprüchen<br />
stellen. Im Verkehr mit dem Ausland sind<br />
ausserdem eine bundesbehördliche Bewilligung sowie eine<br />
höhere Kautionsleistung erforderlich.