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Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG

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12. Förderung<br />

durch Behörden und<br />

Anlaufstellen<br />

Standortpflege ist seit jeher eine wichtige Dimension der schweizerischen Wirtschaftspolitik. Die Standortförderung<br />

des Bundes erfolgt in enger Partnerschaft mit der Wirtschaft und den Kantonen. Ihre besonders marktnahen Organisationen<br />

und Entscheidebenen setzen das vielgestaltige Förderinstrumentarium unter der Dachmarke Osec Standortpromotion<br />

nach den Bedürfnissen der Kunden wirkungsvoll ein.<br />

12.1 Grundsätze<br />

Der liberalen Wettbewerbs- und Wirtschaftsordnung entsprechend<br />

hat die optimale Ausgestaltung und die Pflege<br />

der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Vorrang. Auf<br />

massive Förderung, wie sie andere Länder teilweise kennen,<br />

wird zugunsten einer langfristig moderat bleibenden<br />

Steuerbelastung verzichtet. Dennoch gibt es einige wichtige<br />

und <strong>für</strong> <strong>Investoren</strong> interessante Anreize.<br />

Im schweizerischen Staatsverständnis ist das Subsidiaritätsprinzip<br />

ein wichtiges Element. In Sachgebieten wie der<br />

Wirtschaftsförderung besteht deshalb eine bewährte, gut<br />

eingespielte Aufgabenteilung zwischen den Kantonen und<br />

dem Bund:<br />

• Marktprospektion und Informationsvermittlung insbesondere<br />

im Ausland sind schwergewichtig Bundesaufgabe<br />

und werden wahrgenommen durch Osec Standortpromotion.<br />

Dabei werden die Kantone miteinbezogen.<br />

12.2 Bundesförderung in Erneuerungsgebieten<br />

Ungefähr ein Zehntel der Schweizer Bevölkerung lebt in<br />

Regionen, die eingestuft sind als so genannte wirtschaftliche<br />

Erneuerungsgebiete. Es sind Regionen und kleinere<br />

Gebietseinheiten oder Gemeindegruppen, die sich infolge<br />

raschen Strukturwandels vor besondere Herausforderungen<br />

bezüglich Branchendiversifikation undArbeitsmarkt<br />

gestellt sehen. Hier sollen bedeutende Investitions- und Innovationsvorhaben<br />

sowie die Gründung und Ansiedlung<br />

neuer Unternehmungen gezielt unterstützt werden. Nur <strong>für</strong><br />

diesen Fall gibt es von Seite der zentralstaatlichen Behörden<br />

eine direkte Förderleistung: die Bundessteuervergünstigung.<br />

Begünstigte sind industrielle Unternehmen und produktionsnahe<br />

Dienstleistungsbetriebe, sofern ihre Vorhaben die<br />

Schaffung neuer Arbeitsplätze oder den langfristigen Erhalt<br />

bestehender Arbeitsplätze durch die Anpassung an sich ändernde<br />

Anforderungen ermöglichen.Weitere Fördervoraussetzungen<br />

sind ein hoher Innovationsgrad des Vorhabens,<br />

eine grosse Wertschöpfung sowie ein überregionaler Absatzmarkt.<br />

• Im konkreten Kunden-Akquisitionsgeschäft nehmen die<br />

Kantone als konkurrierende Anbieter eine zentrale Position<br />

ein.<br />

• Die Betreuung der <strong>Investoren</strong> vor Ort – auch nach erfolgter<br />

Investition im Sinne der Kundenpflege – organisieren<br />

die Kantone mit ihren betriebsnächsten Anlaufstellen:<br />

den Regionen und Gemeinden.<br />

Diese Arbeitsteilung lässt – im Sinne der Wahrnehmung<br />

von Selbstverantwortung – auch einer gesunden Konkurrenz<br />

unter den Kantonen bewusst Raum. Der Standortwettbewerb<br />

zwischen den Kantonen gehört zu den Stärken<br />

des Wirtschaftsstandortes Schweiz: Durch diese dauerhafte<br />

Konkurrenzsituation ist nämlich die kantonale Wirtschaftspolitik<br />

angehalten, günstige Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die<br />

Unternehmen sicherzustellen. So kann auf die praktischen<br />

Bedürfnisse der Unternehmen «massgeschneidert» eingegangen<br />

werden.<br />

Die Bundessteuervergünstigung kann grundsätzlich während<br />

längstens 10 Jahren gewährt werden, wobei in der<br />

Praxis <strong>für</strong> Umfang und Dauer gilt:<br />

• Nur in Ausnahmefällen, nämlich bei einer nachweislichen<br />

besonderen regionalwirtschaftlicher Bedeutung<br />

des Vorhabens, kann die Steuervergünstigung über 5<br />

Jahre hinausgehen.<br />

• Handelt es sich um einen produktionsnahen Dienstleistungsbetrieb<br />

mit vergleichsweise geringen Investitionen,<br />

wird die Steuervergünstigung nur gewährt, wenn<br />

mindestens 20 neue Arbeitsplätze geschaffen werden,<br />

und der Umfang der Vergünstigung beträgt höchstens<br />

50%.<br />

• In Gemeinden,die vom 1.Januar 2008 an nicht mehr den<br />

Erneuerungsgebieten zugerechnet sind, können Steuervergünstigungen<br />

nur noch bis Ende 2010 und nur in<br />

vermindertem Umfang gewährt werden.<br />

• In jedem Fall muss sich der jeweilige Standortkanton<br />

des Investitionsvorhabens an der Projektförderung mit<br />

einer mindestens gleichwertigen Vergünstigung seiner<br />

kantonalen Steuern beteiligen.

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