Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG
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12. Förderung<br />
durch Behörden und<br />
Anlaufstellen<br />
Standortpflege ist seit jeher eine wichtige Dimension der schweizerischen Wirtschaftspolitik. Die Standortförderung<br />
des Bundes erfolgt in enger Partnerschaft mit der Wirtschaft und den Kantonen. Ihre besonders marktnahen Organisationen<br />
und Entscheidebenen setzen das vielgestaltige Förderinstrumentarium unter der Dachmarke Osec Standortpromotion<br />
nach den Bedürfnissen der Kunden wirkungsvoll ein.<br />
12.1 Grundsätze<br />
Der liberalen Wettbewerbs- und Wirtschaftsordnung entsprechend<br />
hat die optimale Ausgestaltung und die Pflege<br />
der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Vorrang. Auf<br />
massive Förderung, wie sie andere Länder teilweise kennen,<br />
wird zugunsten einer langfristig moderat bleibenden<br />
Steuerbelastung verzichtet. Dennoch gibt es einige wichtige<br />
und <strong>für</strong> <strong>Investoren</strong> interessante Anreize.<br />
Im schweizerischen Staatsverständnis ist das Subsidiaritätsprinzip<br />
ein wichtiges Element. In Sachgebieten wie der<br />
Wirtschaftsförderung besteht deshalb eine bewährte, gut<br />
eingespielte Aufgabenteilung zwischen den Kantonen und<br />
dem Bund:<br />
• Marktprospektion und Informationsvermittlung insbesondere<br />
im Ausland sind schwergewichtig Bundesaufgabe<br />
und werden wahrgenommen durch Osec Standortpromotion.<br />
Dabei werden die Kantone miteinbezogen.<br />
12.2 Bundesförderung in Erneuerungsgebieten<br />
Ungefähr ein Zehntel der Schweizer Bevölkerung lebt in<br />
Regionen, die eingestuft sind als so genannte wirtschaftliche<br />
Erneuerungsgebiete. Es sind Regionen und kleinere<br />
Gebietseinheiten oder Gemeindegruppen, die sich infolge<br />
raschen Strukturwandels vor besondere Herausforderungen<br />
bezüglich Branchendiversifikation undArbeitsmarkt<br />
gestellt sehen. Hier sollen bedeutende Investitions- und Innovationsvorhaben<br />
sowie die Gründung und Ansiedlung<br />
neuer Unternehmungen gezielt unterstützt werden. Nur <strong>für</strong><br />
diesen Fall gibt es von Seite der zentralstaatlichen Behörden<br />
eine direkte Förderleistung: die Bundessteuervergünstigung.<br />
Begünstigte sind industrielle Unternehmen und produktionsnahe<br />
Dienstleistungsbetriebe, sofern ihre Vorhaben die<br />
Schaffung neuer Arbeitsplätze oder den langfristigen Erhalt<br />
bestehender Arbeitsplätze durch die Anpassung an sich ändernde<br />
Anforderungen ermöglichen.Weitere Fördervoraussetzungen<br />
sind ein hoher Innovationsgrad des Vorhabens,<br />
eine grosse Wertschöpfung sowie ein überregionaler Absatzmarkt.<br />
• Im konkreten Kunden-Akquisitionsgeschäft nehmen die<br />
Kantone als konkurrierende Anbieter eine zentrale Position<br />
ein.<br />
• Die Betreuung der <strong>Investoren</strong> vor Ort – auch nach erfolgter<br />
Investition im Sinne der Kundenpflege – organisieren<br />
die Kantone mit ihren betriebsnächsten Anlaufstellen:<br />
den Regionen und Gemeinden.<br />
Diese Arbeitsteilung lässt – im Sinne der Wahrnehmung<br />
von Selbstverantwortung – auch einer gesunden Konkurrenz<br />
unter den Kantonen bewusst Raum. Der Standortwettbewerb<br />
zwischen den Kantonen gehört zu den Stärken<br />
des Wirtschaftsstandortes Schweiz: Durch diese dauerhafte<br />
Konkurrenzsituation ist nämlich die kantonale Wirtschaftspolitik<br />
angehalten, günstige Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die<br />
Unternehmen sicherzustellen. So kann auf die praktischen<br />
Bedürfnisse der Unternehmen «massgeschneidert» eingegangen<br />
werden.<br />
Die Bundessteuervergünstigung kann grundsätzlich während<br />
längstens 10 Jahren gewährt werden, wobei in der<br />
Praxis <strong>für</strong> Umfang und Dauer gilt:<br />
• Nur in Ausnahmefällen, nämlich bei einer nachweislichen<br />
besonderen regionalwirtschaftlicher Bedeutung<br />
des Vorhabens, kann die Steuervergünstigung über 5<br />
Jahre hinausgehen.<br />
• Handelt es sich um einen produktionsnahen Dienstleistungsbetrieb<br />
mit vergleichsweise geringen Investitionen,<br />
wird die Steuervergünstigung nur gewährt, wenn<br />
mindestens 20 neue Arbeitsplätze geschaffen werden,<br />
und der Umfang der Vergünstigung beträgt höchstens<br />
50%.<br />
• In Gemeinden,die vom 1.Januar 2008 an nicht mehr den<br />
Erneuerungsgebieten zugerechnet sind, können Steuervergünstigungen<br />
nur noch bis Ende 2010 und nur in<br />
vermindertem Umfang gewährt werden.<br />
• In jedem Fall muss sich der jeweilige Standortkanton<br />
des Investitionsvorhabens an der Projektförderung mit<br />
einer mindestens gleichwertigen Vergünstigung seiner<br />
kantonalen Steuern beteiligen.