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Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG

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9. Besteuerung<br />

Im schweizerischen Steuersystem spiegelt sich die föderalistische Staatsstruktur des Landes. Das Schwergewicht liegt<br />

bei den direkten Steuern. Als Grundprinzip gilt dabei die Selbstdeklaration durch den Steuerpflichtigen. Die Steuerbelastung<br />

kann im europäischen Umfeld zu Recht als moderat bezeichnet werden, und es gibt, unter anderem dank<br />

des föderalistischen Aufbaues, genügend Freiraum <strong>für</strong> eine gesunde Konkurrenz zwischen den Kantonen sowie verschiedene<br />

interessante fiskalische Gestaltungsmöglichkeiten. Eine grosse Anzahl von zwischenstaatlichen Abkommen<br />

verhindert die steuerliche Doppelbelastung in internationalen Verhältnissen. Der Standort Schweiz ist deshalb<br />

auch unter steuerlichen Gesichtspunkten interessant.<br />

9.1 Steuersystem Schweiz<br />

9.1.1 Steuerbelastung<br />

im internationalen Vergleich<br />

In internationalen Steuervergleichen schneidet die Schweiz<br />

bei den hoch entwickelten Industrienationen regelmässig<br />

vorteilhaft ab. Dies ist nicht zuletzt dem föderalistisch bedingten<br />

internen Steuerwettbewerb zu verdanken. Nicht<br />

nur die Unternehmen, auch die Privatpersonen werden<br />

dadurch mit einer verhältnismässig moderaten Steuerlast<br />

konfrontiert.<br />

Die gesamte Fiskalbelastung mit Einschluss die Leistungen<br />

<strong>für</strong> die Sozialversicherung beträgt 30% des Bruttoinlandsproduktes<br />

und liegt damit wesentlich unter dem Niveau<br />

der EU.<br />

9.1.2 Grundzüge<br />

Soweit die Bundesverfassung bestimmte Steuern nicht ausdrücklich<br />

dem Bund vorbehält oder verbietet, sind die Kantone<br />

als selbständige Gliedstaaten in der Erhebung von<br />

Steuern grundsätzlich frei. Die Steuerhoheit steht sowohl<br />

dem Bund als auch den Kantonen und ihren Gemeinden<br />

zu. Jeder Kanton hat denn auch sein eigenes Steuergesetz.<br />

Die Festsetzung der Tarife, der Steuersätze sowie der<br />

Steuerfreibeträge bleibt, auch nach der erfolgten formellen<br />

Harmonisierung der direkten Steuern von Kantonen und<br />

Gemeinden, im Kompetenzbereich eines jeden einzelnen<br />

Kantons. Die Gemeinden, 2900 an der Zahl, können im<br />

Rahmen des kantonalen Steuerrechts zusätzliche Steuern<br />

erheben.<br />

Die kantonalen Steuerbehörden verstehen sich nicht als<br />

«Steuervögte», sondern durchaus als Ansprechpartner von<br />

bestehenden und neuen Unternehmen und Steuerberatern<br />

als ihrer Kunden. Sie erteilen in der Regel auch Vorbescheide,<br />

wie eine geplante geschäftliche Aktivität steuerlich<br />

behandelt wird. So kann ein Unternehmen oder eine<br />

Privatperson bereits vor der endgültigen Sitznahme auf<br />

eine verlässliche Steuerauskunft zählen.<br />

Je nach Steuerobjekt gibt es direkte und indirekte Steuern:<br />

• Direkte Steuern erheben die Kantone und Gemeinden<br />

sowie der Bund, und zwar auf dem Gewinn und dem<br />

Kapital von Unternehmen, auf dem Einkommen und auf<br />

dem Vermögen von natürlichen Personen.<br />

• Indirekte Steuern und Abgaben in Form von Belastungen<br />

des Konsums und des Verbrauchs sind dem Bund<br />

vorbehalten.<br />

Fiskalbelastung<br />

Steueraufkommen inkl. Sozialversicherungen in % BIP<br />

2002 2003 2004 2005<br />

50<br />

49<br />

48<br />

47<br />

46<br />

Dänemark<br />

45<br />

44<br />

43<br />

Frankreich<br />

42<br />

Österreich<br />

41<br />

40<br />

39<br />

Italien<br />

38<br />

37<br />

36<br />

Grossbritannien<br />

35<br />

34<br />

33<br />

32<br />

Deutschland<br />

31<br />

Irland<br />

30<br />

29<br />

28<br />

Schweiz<br />

27<br />

26<br />

25<br />

24<br />

USA<br />

Quelle: UBS, Die Schweiz in<br />

Zahlen 2007; Eidg. Finanzverwaltung,<br />

gestützt auf:<br />

Revenue Statistics 1965-2005 /<br />

Table A, OECD, Paris (2006)<br />

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