Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG
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9. Besteuerung<br />
Im schweizerischen Steuersystem spiegelt sich die föderalistische Staatsstruktur des Landes. Das Schwergewicht liegt<br />
bei den direkten Steuern. Als Grundprinzip gilt dabei die Selbstdeklaration durch den Steuerpflichtigen. Die Steuerbelastung<br />
kann im europäischen Umfeld zu Recht als moderat bezeichnet werden, und es gibt, unter anderem dank<br />
des föderalistischen Aufbaues, genügend Freiraum <strong>für</strong> eine gesunde Konkurrenz zwischen den Kantonen sowie verschiedene<br />
interessante fiskalische Gestaltungsmöglichkeiten. Eine grosse Anzahl von zwischenstaatlichen Abkommen<br />
verhindert die steuerliche Doppelbelastung in internationalen Verhältnissen. Der Standort Schweiz ist deshalb<br />
auch unter steuerlichen Gesichtspunkten interessant.<br />
9.1 Steuersystem Schweiz<br />
9.1.1 Steuerbelastung<br />
im internationalen Vergleich<br />
In internationalen Steuervergleichen schneidet die Schweiz<br />
bei den hoch entwickelten Industrienationen regelmässig<br />
vorteilhaft ab. Dies ist nicht zuletzt dem föderalistisch bedingten<br />
internen Steuerwettbewerb zu verdanken. Nicht<br />
nur die Unternehmen, auch die Privatpersonen werden<br />
dadurch mit einer verhältnismässig moderaten Steuerlast<br />
konfrontiert.<br />
Die gesamte Fiskalbelastung mit Einschluss die Leistungen<br />
<strong>für</strong> die Sozialversicherung beträgt 30% des Bruttoinlandsproduktes<br />
und liegt damit wesentlich unter dem Niveau<br />
der EU.<br />
9.1.2 Grundzüge<br />
Soweit die Bundesverfassung bestimmte Steuern nicht ausdrücklich<br />
dem Bund vorbehält oder verbietet, sind die Kantone<br />
als selbständige Gliedstaaten in der Erhebung von<br />
Steuern grundsätzlich frei. Die Steuerhoheit steht sowohl<br />
dem Bund als auch den Kantonen und ihren Gemeinden<br />
zu. Jeder Kanton hat denn auch sein eigenes Steuergesetz.<br />
Die Festsetzung der Tarife, der Steuersätze sowie der<br />
Steuerfreibeträge bleibt, auch nach der erfolgten formellen<br />
Harmonisierung der direkten Steuern von Kantonen und<br />
Gemeinden, im Kompetenzbereich eines jeden einzelnen<br />
Kantons. Die Gemeinden, 2900 an der Zahl, können im<br />
Rahmen des kantonalen Steuerrechts zusätzliche Steuern<br />
erheben.<br />
Die kantonalen Steuerbehörden verstehen sich nicht als<br />
«Steuervögte», sondern durchaus als Ansprechpartner von<br />
bestehenden und neuen Unternehmen und Steuerberatern<br />
als ihrer Kunden. Sie erteilen in der Regel auch Vorbescheide,<br />
wie eine geplante geschäftliche Aktivität steuerlich<br />
behandelt wird. So kann ein Unternehmen oder eine<br />
Privatperson bereits vor der endgültigen Sitznahme auf<br />
eine verlässliche Steuerauskunft zählen.<br />
Je nach Steuerobjekt gibt es direkte und indirekte Steuern:<br />
• Direkte Steuern erheben die Kantone und Gemeinden<br />
sowie der Bund, und zwar auf dem Gewinn und dem<br />
Kapital von Unternehmen, auf dem Einkommen und auf<br />
dem Vermögen von natürlichen Personen.<br />
• Indirekte Steuern und Abgaben in Form von Belastungen<br />
des Konsums und des Verbrauchs sind dem Bund<br />
vorbehalten.<br />
Fiskalbelastung<br />
Steueraufkommen inkl. Sozialversicherungen in % BIP<br />
2002 2003 2004 2005<br />
50<br />
49<br />
48<br />
47<br />
46<br />
Dänemark<br />
45<br />
44<br />
43<br />
Frankreich<br />
42<br />
Österreich<br />
41<br />
40<br />
39<br />
Italien<br />
38<br />
37<br />
36<br />
Grossbritannien<br />
35<br />
34<br />
33<br />
32<br />
Deutschland<br />
31<br />
Irland<br />
30<br />
29<br />
28<br />
Schweiz<br />
27<br />
26<br />
25<br />
24<br />
USA<br />
Quelle: UBS, Die Schweiz in<br />
Zahlen 2007; Eidg. Finanzverwaltung,<br />
gestützt auf:<br />
Revenue Statistics 1965-2005 /<br />
Table A, OECD, Paris (2006)<br />
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