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Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG

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9.4 9.5<br />

9.4 Verrechnungssteuer<br />

Die Verrechnungssteuer auf Bundesebene ist eine Quellensteuer<br />

von 35% auf dem Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens.<br />

Sie wird vom Schuldner des Kapitals auf den<br />

Gläubiger (Anleger) überwälzt. Besteuert werden u.a. Zinsen<br />

auf Bankguthaben und Obligationen sowie Dividenden<br />

und andere geldwerte Leistungen an die Aktionäre.<br />

In der Schweiz ansässigen Empfängern der Kapitalerträge<br />

9.5 Doppelbesteuerung<br />

Um eine doppelte Besteuerung in der Schweiz und im<br />

Ausland zu vermeiden oder zu mildern, hat die Schweiz<br />

mit über 100 Staaten, darunter fast allen westlichen Industrieländern,<br />

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.<br />

Die Doppelbesteuerungsabkommen folgen<br />

weitgehend dem OECD-Musterabkommen, welches einerseits<br />

festlegt, wo das Einkommen/Ertrag zu versteuern ist,<br />

und andererseits die Methode <strong>für</strong> die Vermeidung einer<br />

Doppelbesteuerung umschreibt. Die Schweiz wendet weitgehend<br />

die Befreiungsmethode an und verzichtet auf die<br />

Besteuerung von Einkommen und Vermögen, welches dem<br />

Quellenstaat zugewiesen wird. Dieses Einkommen und Vermögen<br />

wird lediglich <strong>für</strong> den Steuersatz (Progression) herangezogen.<br />

Bei bestimmten Kapitalerträgen (Dividenden,<br />

Zinsen und Lizenzen) steht das Recht zur Besteuerung einerseits<br />

dem Quellenstaat und andererseits dem (Wohn-)<br />

Sitzstaat zu. Im Quellenstaat wird nunmehr dieses Besteuerungsrecht<br />

begrenzt, was zu einer Entlastung von 20-35%<br />

führen kann.<br />

Die verbleibende Steuerbelastung im Quellenstaat kann in<br />

der Regel nun bei Dividenden, Zinsen und Lizenzen an die<br />

schweizerischen Steuerbetreffnisse angerechnet werden<br />

(Anrechnungsmethode). Diese Anrechnungsmethode gilt<br />

in der Schweiz nur ausnahmsweise, während sie im Ausland<br />

die Regel darstellt. Die Anrechnungsmethode führt im<br />

Übrigen immer dazu, dass Steuern auf das höhere Niveau<br />

(im Quellenstaat bzw. Wohnsitzstaat) heraufgeschleust<br />

werden.<br />

www.estv.admin.ch<br />

Eidg. Steuerverwaltung, Internationales Steuerrecht,<br />

Abkommensnetz<br />

wird die Verrechnungssteuer im ordentlichen Verfahren auf<br />

ihre gesamte Steuerschuld angerechnet. Im Ausland wohnhaften<br />

Personen wird die Verrechnungssteuer teilweise<br />

oder ganz zurückerstattet, wenn dies in einem Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zwischen dem Wohnsitzstaat und<br />

der Schweiz geregelt ist.<br />

Quellensteuersätze gemäss Doppelbesteuerungsabkommen<br />

der Schweiz<br />

Sockelsteuersätze in ausgewählten Ländern gemäss<br />

den entsprechenden DBA (Stand 01.01.2007).<br />

Dividenden Zinsen Lizenzgebühren<br />

Regulärer Tochter- Satz Satz<br />

Satz (%) gesellschaften (%) (%)<br />

Red. Beteili-<br />

Satz gung<br />

(%) (%)<br />

Belgien 15 10 25 10 0<br />

China 10 10 10 10<br />

Dänemark 0 0 0 0<br />

Deutschland 15 0 20 0 0<br />

Finnland 10 0 20 0 0<br />

Frankreich 15 0 10 0 5<br />

Griechenland<br />

35 35 10 5<br />

Grossbritannien<br />

15 5 25 0 0<br />

Irland 0 0 0 0 0<br />

Italien 15 15 12,5 5<br />

Japan 15 10 25 10 10<br />

Kanada 15 5 10 10 10<br />

Niederlande 15 0 25 5 0<br />

Österreich 15 0 20 0 0<br />

Polen 15 5 25 10 0<br />

Portugal 15 10 25 10 5<br />

Russland 15 5 20 10 0<br />

Schweden 15 0 25 5 0<br />

Slowakei 15 5 25 10 5<br />

Slowenien 15 5 25 5 5<br />

Spanien 15 10 25 10 5<br />

Tschechien 15 5 25 0 5<br />

Ungarn 10 10 0 0<br />

USA 15 5 10 0 0<br />

Quelle:<br />

Eidg. Steuerverwaltung<br />

www.estv.admin.ch

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