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Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG

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ne <strong>für</strong> Personen und Güter sowie Gebührensysteme, die<br />

sich am Verursacherprinzip orientieren. Der Netzzugang in<br />

der EU erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Bahnen, und<br />

<strong>für</strong> Schweizer Transporteure ergeben sich neue Marktchancen.<br />

Schweizerische Fluggesellschaften erhalten auf Gegenseitigkeit<br />

Zugang zum liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt.<br />

Ihre Wettbewerbsposition und Attraktivität als<br />

Allianzpartner verbessert sich. Von den Regionalflughäfen<br />

aus sind Ausweitungen des Flugangebotes kleinerer Luftverkehrsgesellschaften<br />

zu erwarten. Duty-free-Verkauf auf<br />

Schweizer Flughäfen oder auf Flügen von und nach der<br />

Schweiz bleibt weiterhin möglich.<br />

Vgl. Kapitel 10.3 Bahn und Strasse, Luftverkehr<br />

3.1.5 Öffentliches Beschaffungswesen<br />

Der Geltungsbereich der WTO-Regeln über das öffentliche<br />

Beschaffungswesen wird auf die Gemeinden ausgedehnt.<br />

Die 50-%-Ursprungsklauseln und das Kriterium eines um<br />

3% günstigeren Angebotes als Bedingung <strong>für</strong> den Zuschlag<br />

an ein Schweizer Unternehmen entfallen nun auch<br />

in allen Bereichen, die nicht durch das WTO-Abkommen gedeckt<br />

sind, wie z.B. Telekommunikation und Schienenverkehr.<br />

Auch Aufträge der aufgrund eines besonderen oder<br />

ausschliesslichen Rechts tätigen Unternehmungen in der<br />

Wasser- und Energieversorgung, in Verkehr und Telekommunikation<br />

müssen oberhalb bestimmter Schwellenwerte<br />

nach den WTO-Regeln ausgeschrieben werden. Da<strong>für</strong> steht<br />

ein elektronisches Informationssystem zur Verfügung. Dies<br />

vergrössert den Markt und senkt Kosten. Schweizer Firmen<br />

erhalten durch die Öffnung des öffentlichen Beschaffungswesens<br />

so einen diskriminierungsfreien Zugang zu einem<br />

bedeutenden öffentlichen Auftragsvolumen.<br />

www.simap.ch<br />

Informationssystem über das öffentliche<br />

Beschaffungswesen der Schweiz<br />

3.1.6 Handel mit Agrarprodukten<br />

Gegenseitige Zollkonzessionen <strong>für</strong> Produkte, die <strong>für</strong> die<br />

Schweiz und die EU besonders wichtig sind, und Vereinfachungen<br />

technischer Vorschriften werden sich <strong>für</strong> die<br />

Konsumenten vorteilhaft auswirken und die Exportchancen<br />

von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten erhöhen.<br />

www.europa.admin.ch<br />

«Bilaterale Abkommen I»<br />

3.1.7 Ergänzende Abkommen<br />

Unter einer Reihe von weiteren Regelungen («Bilaterale<br />

II») kommt im Zusammenhang mit Ansiedlungsvorhaben<br />

in der Schweiz zwei neuen Abkommen besondere Bedeutung<br />

zu.<br />

Zinsbesteuerung: Zur Besteuerung der Zinseinkünfte von<br />

EU-Bürgern in der Schweiz erhebt die Schweiz einen Steuerrückbehalt<br />

auf Zinserträgen von EU-Bürgern von schrittweise<br />

bis zu 35%, dessen Ertrag grösstenteils an die EU-<br />

Länder ausbezahlt wird. Die Schweiz behält im Gegenzug<br />

ihr Bankgeheimnis. Verbundene Unternehmen mit Hauptsitz<br />

in der Schweiz sowie Tochtergesellschaften in den<br />

EU-Mitgliedländern zahlen keine Quellensteuern auf Zahlungen<br />

von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren mehr.<br />

Der Wegfall dieser steuerlichen Diskriminierung erhöht die<br />

Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz.<br />

Vgl. Kapitel 9 Besteuerung<br />

www.swissbanking.org<br />

Schweizerische Bankiervereinigung SBVg<br />

«Schengen»-Abkommen: Die Schweiz erhält Anschluss an<br />

die Instrumente der EU-Sicherheitszusammenarbeit. Das<br />

Schengen-Abkommen hebt die Personenkontrollen an den<br />

Grenzen auf. Da<strong>für</strong> wird die Zusammenarbeit von Justiz<br />

und Polizei verstärkt. Mit dem Schengen-Visum können<br />

visumspflichtige ausländische Spezialisten von Schweizer<br />

Firmen ohne spezielle Visa-Verfahren schnell und unkompliziert<br />

zeitweise <strong>für</strong> ihre Arbeitgeber in der EU arbeiten.<br />

Vgl. Kapitel 2.7 Ausländerrecht<br />

www.europa.admin.ch<br />

«Bilaterale Abkommen II»<br />

3.1

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