Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG
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4. Gründung<br />
und Führung<br />
eines Unternehmens<br />
Die Handels- und Gewerbefreiheit der schweizerischen Bundesverfassung erlaubt es in der Regel allen Personen,<br />
auch Ausländern, in der Schweiz ein Gewerbe zu betreiben, ein Unternehmen zu gründen oder sich an einem solchen<br />
zu beteiligen. Es braucht grundsätzlich keine Genehmigung durch die Behörde, keine Mitgliedschaft in Kammern und<br />
Berufsverbänden und keine jährliche Meldung von Betriebszahlen. Für Ausländer ist zur persönlichen und dauernden<br />
Geschäftsausübung jedoch eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung nötig.<br />
4.1 Unternehmensformen<br />
4.1.1 Ansiedlungsformen<br />
Die adäquate Ansiedlungsform <strong>für</strong> ein ausländisches Unternehmen<br />
in der Schweiz hängt unter anderem von Art<br />
und Zeithorizont des Geschäftes, von den rechtlichen und<br />
steuerlichen Rahmenbedingungen sowie von den strategischen<br />
Zielen des Managements ab (Headquarters, Produktions-<br />
oder Betriebsstätte, Verkaufsbüro, Finanz- oder<br />
Dienstleistungsunternehmen). Ein Unternehmen oder eine<br />
Privatperson aus dem Ausland kann die <strong>für</strong> ihr Geschäft<br />
richtige Ansiedlungsform selber bestimmen. Dies bedarf einer<br />
sorgfältigen Evaluation. Insbesondere sind steuerliche<br />
Gesichtspunkte da<strong>für</strong> entscheidend.<br />
Grundsätzlich bieten sich folgende Gestaltungsformen an:<br />
• Gründung einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft<br />
• Errichtung einer Zweigniederlassung<br />
• Akquisition eines bestehenden Geschäftes in der Schweiz<br />
(Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft)<br />
• Errichtung eines gemeinsamen Joint Ventures (Personengesellschaft<br />
oder Kapitalgesellschaft)<br />
• (Strategische) Allianz mit oder ohne Kapitalbeteiligung<br />
Gestaltungsformen <strong>für</strong> Firmen<br />
Obligationenrecht (OR)<br />
Personengesellschaften<br />
•Einzelunternehmung (OR 934)<br />
•Einfache Gesellschaft (OR 530-551)<br />
•Kollektivgesellschaft (OR 552-593)<br />
•Kommanditgesellschaft (OR 594-619)<br />
Kapitalgesellschaften (Juristische Personen)<br />
•Aktiengesellschaft (OR 620-763)<br />
•Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OR 772-827)<br />
Die typischen Ansiedlungsformen eines ausländischen Unternehmens<br />
in der Schweiz sind die Tochtergesellschaft (als<br />
Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung)<br />
und die Zweigniederlassung. Die Wahl der richtigen<br />
Niederlassungs- und Rechtsform hat einen entscheidenden<br />
Einfluss auf den Erfolg der Ansiedlung. Der frühzeitige Beizug<br />
eines mit den Schweizer Verhältnissen vertrauten Beraters<br />
empfiehlt sich.<br />
4.1.2 Gestaltungsformen<br />
Das schweizerische Recht unterscheidet im Obligationenrecht<br />
(OR) zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften<br />
und im Steuerrecht zwischen verschiedenen Unternehmenszwecken.<br />
In der Schweiz sind Personengesellschaften typisch <strong>für</strong> sehr<br />
kleine Verhältnisse.Auch die Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft)<br />
wird von vielen Unternehmern genutzt, obwohl<br />
die Gesellschafter eindeutig im Vordergrund stehen.<br />
Es ist zu beachten, dass die Rechtsform der GmbH & Ko.KG<br />
in der Schweiz nicht existiert.<br />
Steuerrecht (vgl. Kapitel 9 Besteuerung)<br />
Betriebsgesellschaft<br />
Holdinggesellschaft<br />
Verwaltungsgesellschaft