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Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG

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1 Diese Angaben sind Richtwerte,<br />

welche je nach<br />

Region, Branche, Unternehmensart,<br />

Mitarbeiterstruktur<br />

sowie Gesamtarbeitsund<br />

/ oder Einzelarbeitsvertrag<br />

abweichen können.<br />

Quelle: Wilhelm-DMS-Gruppe<br />

www.wilhelm-dms.ch<br />

Quelle: Wilhelm-DMS-Gruppe<br />

www.wilhelm-dms.ch<br />

7.6<br />

Die drei Grundpfeiler der sozialen Sicherung werden ergänzt<br />

durch die Arbeitslosenversicherung, die Erwerbsersatzordnung<br />

<strong>für</strong> Einkommensausfälle wegen Militär- oder<br />

Zivilschutzdienst (EO), die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft<br />

sowie Familienzulagen, die sich nach kantonalem<br />

Recht richten.<br />

7.6.2 Belastung von Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer<br />

Im Rahmen von Ansiedlungsüberlegungen stehen die zu<br />

erwartenden unmittelbaren Auswirkungen des schweizerischen<br />

Systems der sozialen Sicherung <strong>für</strong> den Arbeitgeber<br />

und <strong>für</strong> das Personal im Vordergrund.<br />

Lohnabhängige Sozialleistungen 1<br />

Monatslohn in %<br />

Basis 100,0<br />

Sozialleistungen, die mit dem Lohn abgegolten werden Ferientage 20-25 9,0<br />

Feiertage ca. 10 4,2<br />

Kurzabsenzen ca. 4 1,5<br />

Krankheitstage ca. 8 4,0<br />

Jahresendzulage (13. Monatslohn) 8,3<br />

Total 27,0<br />

Zusätzliche Sozialleistungen des Arbeitgebers Gesetzliche Altersvorsorge AHV/IV/EO 5,05<br />

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung ALV 1,0<br />

Berufliche Altersvorsorge BVG durchschn. 6,0<br />

Berufs-Unfallversicherung BU 2,0<br />

Kinderzulage FAK 1,5<br />

Total 15,55<br />

Gesamtkosten des Arbeitgebers: (Monatslohn x 13) x 1,1555 = Lohn- und Sozialkosten pro Jahr<br />

Belastung der Lohnabrechnung durch Sozialversicherungsbeiträge<br />

Muster-Lohnabrechnung<br />

Für das einzustellende Personal interessiert, was diesem<br />

nach Abzug der Leistungen <strong>für</strong> die soziale Sicherung in der<br />

Arbeitnehmer-Lohntüte bleibt. Dabei ist zu beachten, dass<br />

die Steuerabgaben vom Steuerpflichtigen (Arbeitnehmer)<br />

aufgrund seiner Steuererklärung und der vom Arbeitgeber<br />

bescheinigten jährlichen Lohnsumme erhoben werden. Nur<br />

ausländische Arbeitnehmer mit zeitlich beschränkter Aufenthaltsbewilligung<br />

sind quellensteuerpflichtig. Die Quellensteuer<br />

ist vom Lohn des Mitarbeiters abzuziehen und<br />

vom Arbeitgeber an die kantonale Steuerbehörde zu überweisen.<br />

Weiterführende Literatur: Bundesamt <strong>für</strong> Sozialversicherung,<br />

Broschüre «Ratgeber Sozialversicherung»<br />

www.bsv.admin.ch / kmu<br />

Monatslohn in CHF<br />

5‘000.00<br />

Barabgeltung von 10 Überstunden 343.40<br />

Lohn/Überstunden berechnen sich aufgrund eines Monatslohnes wie folgt:<br />

Bei 42 Wochenstunden beträgt die durchschnittliche Monats-Arbeitszeit<br />

182 Std. (5000 : 182) + 25% (Überzeitzuschlag) x 10 Std. = 343.40<br />

Reisekostenvergütung: Spesen gemäss Quittungsbelegen 550.00<br />

Zulagen: Kinderzulage 1 Kind 150.00<br />

Die Höhe der Kinderzulage ist nach kantonalem Recht geregelt. Der Arbeitgeber kann sie<br />

zu seinen Lasten rückversichern. Die Prämie beträgt ungefähr 1,5 Lohnprozente.<br />

Bruttolohn 6‘043.40<br />

Lohnabzüge: Berechnungsbasis <strong>für</strong> Versicherungsprämien 5‘343.40<br />

AHV/IV/EO (staatl. Sozialvorsorge) 5,05% -269.85<br />

ALV (staatl. Arbeitslosenversicherung) 1,0% -53.45<br />

Nichtberufs-Unfallversicherung 1,2% -64.10<br />

Berufliche Altersvorsorge (betrieblich) -300.00<br />

Lohnauszahlung 5‘356.00<br />

Ferienguthaben per Monatsende 20 Tage

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