Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG
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1 Diese Angaben sind Richtwerte,<br />
welche je nach<br />
Region, Branche, Unternehmensart,<br />
Mitarbeiterstruktur<br />
sowie Gesamtarbeitsund<br />
/ oder Einzelarbeitsvertrag<br />
abweichen können.<br />
Quelle: Wilhelm-DMS-Gruppe<br />
www.wilhelm-dms.ch<br />
Quelle: Wilhelm-DMS-Gruppe<br />
www.wilhelm-dms.ch<br />
7.6<br />
Die drei Grundpfeiler der sozialen Sicherung werden ergänzt<br />
durch die Arbeitslosenversicherung, die Erwerbsersatzordnung<br />
<strong>für</strong> Einkommensausfälle wegen Militär- oder<br />
Zivilschutzdienst (EO), die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft<br />
sowie Familienzulagen, die sich nach kantonalem<br />
Recht richten.<br />
7.6.2 Belastung von Arbeitgeber<br />
und Arbeitnehmer<br />
Im Rahmen von Ansiedlungsüberlegungen stehen die zu<br />
erwartenden unmittelbaren Auswirkungen des schweizerischen<br />
Systems der sozialen Sicherung <strong>für</strong> den Arbeitgeber<br />
und <strong>für</strong> das Personal im Vordergrund.<br />
Lohnabhängige Sozialleistungen 1<br />
Monatslohn in %<br />
Basis 100,0<br />
Sozialleistungen, die mit dem Lohn abgegolten werden Ferientage 20-25 9,0<br />
Feiertage ca. 10 4,2<br />
Kurzabsenzen ca. 4 1,5<br />
Krankheitstage ca. 8 4,0<br />
Jahresendzulage (13. Monatslohn) 8,3<br />
Total 27,0<br />
Zusätzliche Sozialleistungen des Arbeitgebers Gesetzliche Altersvorsorge AHV/IV/EO 5,05<br />
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung ALV 1,0<br />
Berufliche Altersvorsorge BVG durchschn. 6,0<br />
Berufs-Unfallversicherung BU 2,0<br />
Kinderzulage FAK 1,5<br />
Total 15,55<br />
Gesamtkosten des Arbeitgebers: (Monatslohn x 13) x 1,1555 = Lohn- und Sozialkosten pro Jahr<br />
Belastung der Lohnabrechnung durch Sozialversicherungsbeiträge<br />
Muster-Lohnabrechnung<br />
Für das einzustellende Personal interessiert, was diesem<br />
nach Abzug der Leistungen <strong>für</strong> die soziale Sicherung in der<br />
Arbeitnehmer-Lohntüte bleibt. Dabei ist zu beachten, dass<br />
die Steuerabgaben vom Steuerpflichtigen (Arbeitnehmer)<br />
aufgrund seiner Steuererklärung und der vom Arbeitgeber<br />
bescheinigten jährlichen Lohnsumme erhoben werden. Nur<br />
ausländische Arbeitnehmer mit zeitlich beschränkter Aufenthaltsbewilligung<br />
sind quellensteuerpflichtig. Die Quellensteuer<br />
ist vom Lohn des Mitarbeiters abzuziehen und<br />
vom Arbeitgeber an die kantonale Steuerbehörde zu überweisen.<br />
Weiterführende Literatur: Bundesamt <strong>für</strong> Sozialversicherung,<br />
Broschüre «Ratgeber Sozialversicherung»<br />
www.bsv.admin.ch / kmu<br />
Monatslohn in CHF<br />
5‘000.00<br />
Barabgeltung von 10 Überstunden 343.40<br />
Lohn/Überstunden berechnen sich aufgrund eines Monatslohnes wie folgt:<br />
Bei 42 Wochenstunden beträgt die durchschnittliche Monats-Arbeitszeit<br />
182 Std. (5000 : 182) + 25% (Überzeitzuschlag) x 10 Std. = 343.40<br />
Reisekostenvergütung: Spesen gemäss Quittungsbelegen 550.00<br />
Zulagen: Kinderzulage 1 Kind 150.00<br />
Die Höhe der Kinderzulage ist nach kantonalem Recht geregelt. Der Arbeitgeber kann sie<br />
zu seinen Lasten rückversichern. Die Prämie beträgt ungefähr 1,5 Lohnprozente.<br />
Bruttolohn 6‘043.40<br />
Lohnabzüge: Berechnungsbasis <strong>für</strong> Versicherungsprämien 5‘343.40<br />
AHV/IV/EO (staatl. Sozialvorsorge) 5,05% -269.85<br />
ALV (staatl. Arbeitslosenversicherung) 1,0% -53.45<br />
Nichtberufs-Unfallversicherung 1,2% -64.10<br />
Berufliche Altersvorsorge (betrieblich) -300.00<br />
Lohnauszahlung 5‘356.00<br />
Ferienguthaben per Monatsende 20 Tage