Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG
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2.7<br />
wie den Besuch und die Nutzung von Ausbildungsstätten<br />
in diesen Ländern. Dadurch wird die Effizienz des Arbeitsmarktes<br />
gesteigert und die Verfügbarkeit von hoch qualifiziertem<br />
Personal verbessert.<br />
Vgl. Kap. 3.1 Marktzutritt, 7.6 Soziale Sicherung und 8.1<br />
Duales Ausbildungssystem<br />
www.soziale-sicherheit-ch-eu.ch<br />
Informationen zur sozialen Sicherheit im Zusammenhang<br />
mit dem Personenverkehrsabkommen<br />
2.7.3 Aufenthalt und Erwerbstätigkeit von<br />
Nicht-EU- / EFTA-Staatsangehörigen<br />
Bürger von Ländern ausserhalb des EU 15-/EFTA-Raumes<br />
sowie vorderhand aus den beiden jüngsten EU-Mitgliedländern<br />
Bulgarien und Rumänien benötigen in jedem Fall<br />
eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung. Sie unterstehen<br />
zwar weiterhin den bisherigen Zulassungsvorschriften<br />
(Inländervorrang, Lohnkontrolle, Kontingente), aber ihre<br />
Mobilität wird im Interesse der Arbeitsmarktflexibilität entscheidend<br />
verbessert: Inhaber einer Daueraufenthaltsbewilligung<br />
können Arbeitsplatz und Beruf wechseln sowie<br />
eine selbständige Tätigkeit im ganzen Land ohne spezielle<br />
Bewilligung ausüben. In wichtigen Fällen können auch Inhaber<br />
einer Kurzzeitbewilligung bei einem Arbeitgeber in<br />
einem anderen Kanton tätig sein.<br />
Priorität geniessen hoch qualifizierte und spezialisierte<br />
Berufstätige sowie Unternehmer und Führungskräfte,<br />
anerkannte Wissenschafter und Kulturschaffende, Angestellte<br />
von international tätigen Konzernen und Schlüsselpersonen<br />
mit internationalen Geschäftsverbindungen.<br />
Dadurch sollen der wirtschaftliche, wissenschaftliche und<br />
kulturelle Austausch gefördert sowie der Transfer von Entscheidträgern<br />
und Spezialisten internationaler Unternehmen<br />
unterstützt werden. Insbesondere soll es auch qualifizierten<br />
Wissenschaftern möglich sein, nach Abschluss ihrer<br />
Studien weiterhin in der Schweiz tätig zu sein. Im Interesse<br />
der Schweizer Wirtschaft ist es schliesslich, dass auch nur<br />
vorübergehend hier tätige Ausländer ihre Familie nachzuziehen<br />
können und dass Partner bzw. Kinder von Inhabern<br />
einer Dauerbewilligung in der Schweiz angestellt oder frei-<br />
beruflich tätig sein können.<br />
www.auslaender.ch<br />
Bundesamt <strong>für</strong> Migration<br />
2.7.4 Bewilligungstypen und Verfahren<br />
Zur Beurteilung des Vorgehens und der infrage kommenden<br />
Bewilligung ist zu unterscheiden, ob die betroffenen<br />
Personen EU-/EFTA-Bürger sind oder Ausländer aus einem<br />
Herkunftsland ausserhalb des EU-/EFTA-Raumes. Für unselbständig<br />
erwerbende Ausländer obliegt es immer dem<br />
Schweizer Arbeitgeber, die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung<br />
zu beantragen. In allen Fällen wird die Bewilligung<br />
durch den Kanton ausgestellt.<br />
Wer eine Jahresaufenthaltsbewilligung oder eine Kurzzeitbewilligung<br />
besitzt, kann mit Gesuch um Familiennachzug<br />
seine Familie mitbringen, die Bewilligung zum Arbeiten<br />
wird dem Ehepartner und den Familienangehörigen in absteigender<br />
Linie erteilt. Ehepartner haben auch dann Anrecht<br />
auf die Erteilung der Arbeitsbewilligung, wenn die<br />
Wohnsitze beider Ehepartner nicht identisch sind. Ein Ehepartner<br />
kann seinen Wohnsitz auch in einem anderen Kanton<br />
haben.<br />
Dank der Teilnahme der Schweiz am «Schengen-Abkommen»<br />
mit der EU brauchen visumspflichtige Geschäftsleute<br />
und Kongresstouristen, z.B. solche aus Wachstumsmärkten<br />
wie China, Indien und Russland, die ihren Besuch anderer<br />
europäischer Länder mit einem Aufenthalt in der Schweiz<br />
verbinden künftig kein separates Visum <strong>für</strong> die Schweiz<br />
mehr.<br />
Im Rahmen von Ansiedlungsvorhaben empfiehlt es sich, im<br />
Interesse von «Paketlösungen» die verschiedenen Begehren<br />
nach Möglichkeit zu bündeln und vorzubesprechen. Die<br />
kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen beraten bezüglich<br />
Vorgehen und Behandlungsdauer von Anträgen.<br />
www.europa.admin.ch<br />
Bilaterale Abkommen Schweiz – EU<br />
www.bfm.ch<br />
Bundesamt <strong>für</strong> Migration