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Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG

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2.7<br />

wie den Besuch und die Nutzung von Ausbildungsstätten<br />

in diesen Ländern. Dadurch wird die Effizienz des Arbeitsmarktes<br />

gesteigert und die Verfügbarkeit von hoch qualifiziertem<br />

Personal verbessert.<br />

Vgl. Kap. 3.1 Marktzutritt, 7.6 Soziale Sicherung und 8.1<br />

Duales Ausbildungssystem<br />

www.soziale-sicherheit-ch-eu.ch<br />

Informationen zur sozialen Sicherheit im Zusammenhang<br />

mit dem Personenverkehrsabkommen<br />

2.7.3 Aufenthalt und Erwerbstätigkeit von<br />

Nicht-EU- / EFTA-Staatsangehörigen<br />

Bürger von Ländern ausserhalb des EU 15-/EFTA-Raumes<br />

sowie vorderhand aus den beiden jüngsten EU-Mitgliedländern<br />

Bulgarien und Rumänien benötigen in jedem Fall<br />

eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung. Sie unterstehen<br />

zwar weiterhin den bisherigen Zulassungsvorschriften<br />

(Inländervorrang, Lohnkontrolle, Kontingente), aber ihre<br />

Mobilität wird im Interesse der Arbeitsmarktflexibilität entscheidend<br />

verbessert: Inhaber einer Daueraufenthaltsbewilligung<br />

können Arbeitsplatz und Beruf wechseln sowie<br />

eine selbständige Tätigkeit im ganzen Land ohne spezielle<br />

Bewilligung ausüben. In wichtigen Fällen können auch Inhaber<br />

einer Kurzzeitbewilligung bei einem Arbeitgeber in<br />

einem anderen Kanton tätig sein.<br />

Priorität geniessen hoch qualifizierte und spezialisierte<br />

Berufstätige sowie Unternehmer und Führungskräfte,<br />

anerkannte Wissenschafter und Kulturschaffende, Angestellte<br />

von international tätigen Konzernen und Schlüsselpersonen<br />

mit internationalen Geschäftsverbindungen.<br />

Dadurch sollen der wirtschaftliche, wissenschaftliche und<br />

kulturelle Austausch gefördert sowie der Transfer von Entscheidträgern<br />

und Spezialisten internationaler Unternehmen<br />

unterstützt werden. Insbesondere soll es auch qualifizierten<br />

Wissenschaftern möglich sein, nach Abschluss ihrer<br />

Studien weiterhin in der Schweiz tätig zu sein. Im Interesse<br />

der Schweizer Wirtschaft ist es schliesslich, dass auch nur<br />

vorübergehend hier tätige Ausländer ihre Familie nachzuziehen<br />

können und dass Partner bzw. Kinder von Inhabern<br />

einer Dauerbewilligung in der Schweiz angestellt oder frei-<br />

beruflich tätig sein können.<br />

www.auslaender.ch<br />

Bundesamt <strong>für</strong> Migration<br />

2.7.4 Bewilligungstypen und Verfahren<br />

Zur Beurteilung des Vorgehens und der infrage kommenden<br />

Bewilligung ist zu unterscheiden, ob die betroffenen<br />

Personen EU-/EFTA-Bürger sind oder Ausländer aus einem<br />

Herkunftsland ausserhalb des EU-/EFTA-Raumes. Für unselbständig<br />

erwerbende Ausländer obliegt es immer dem<br />

Schweizer Arbeitgeber, die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung<br />

zu beantragen. In allen Fällen wird die Bewilligung<br />

durch den Kanton ausgestellt.<br />

Wer eine Jahresaufenthaltsbewilligung oder eine Kurzzeitbewilligung<br />

besitzt, kann mit Gesuch um Familiennachzug<br />

seine Familie mitbringen, die Bewilligung zum Arbeiten<br />

wird dem Ehepartner und den Familienangehörigen in absteigender<br />

Linie erteilt. Ehepartner haben auch dann Anrecht<br />

auf die Erteilung der Arbeitsbewilligung, wenn die<br />

Wohnsitze beider Ehepartner nicht identisch sind. Ein Ehepartner<br />

kann seinen Wohnsitz auch in einem anderen Kanton<br />

haben.<br />

Dank der Teilnahme der Schweiz am «Schengen-Abkommen»<br />

mit der EU brauchen visumspflichtige Geschäftsleute<br />

und Kongresstouristen, z.B. solche aus Wachstumsmärkten<br />

wie China, Indien und Russland, die ihren Besuch anderer<br />

europäischer Länder mit einem Aufenthalt in der Schweiz<br />

verbinden künftig kein separates Visum <strong>für</strong> die Schweiz<br />

mehr.<br />

Im Rahmen von Ansiedlungsvorhaben empfiehlt es sich, im<br />

Interesse von «Paketlösungen» die verschiedenen Begehren<br />

nach Möglichkeit zu bündeln und vorzubesprechen. Die<br />

kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen beraten bezüglich<br />

Vorgehen und Behandlungsdauer von Anträgen.<br />

www.europa.admin.ch<br />

Bilaterale Abkommen Schweiz – EU<br />

www.bfm.ch<br />

Bundesamt <strong>für</strong> Migration

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