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Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG

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Ohne Stempelsteuer (auch Emissionsabgabe genannt) betragen<br />

die fixen Gründungskosten somit ca. 7‘000 CHF, <strong>für</strong><br />

eine Kleinstgesellschaft ohne Abklärungsbedarf ca. 3‘000<br />

CHF. Die gesamten Kosten einer Firmengründung einschliesslich<br />

Aufwendungen <strong>für</strong> fachkundige Beratung variieren<br />

je nach Grundkapital.<br />

www.kmu.admin.ch<br />

KMU-Portal, Übersicht Gründungskosten nach Rechtsform<br />

(pdf)<br />

4.2.3 Firmenschutz<br />

und Handelsregistereintrag<br />

Die «Firma», der Name, unter dem ein kaufmännisches Unternehmen<br />

geführt wird, kann grundsätzlich frei gewählt<br />

werden. Indessen muss aus der Firma klar hervorgehen,<br />

welche rechtliche Form sie besitzt, ob sie z.B. eine Einzelfirma,<br />

eine Kollektivgesellschaft oder eine Aktiengesellschaft<br />

ist. Die Ausübung eines Handels-, Fabrikations- oder eines<br />

anderen nach kaufmännischer Art geführten Unternehmens<br />

erfordert in der Regel den Eintrag in das Handelsregister.<br />

Das Handelsregister soll sämtliche in der Schweiz<br />

tätigen kaufmännischen Unternehmen erfassen. Es wird<br />

kantonal, zum Teil gar bezirksweise geführt. Im Mittelpunkt<br />

steht die Publizitätsfunktion. Das Handelsregister<br />

soll die Haftungs- und Vertretungsverhältnisse eines Unternehmens<br />

klarlegen. Deshalb steht der zentrale Firmenindex<br />

(Zefix) des Eidg. Handelsregisteramtes auch jedermann<br />

zur Einsicht sowie <strong>für</strong> Anfragen darüber offen, ob ein Firmenname,<br />

die Firma, frei ist. Eine erste Prüfung betreffend<br />

bereits eingetragene identische oder ähnliche Firmen kann<br />

hier selber vorgenommen werden. Da die Suche nach ähnlich<br />

lautenden Firmen technisches Sachwissen voraussetzt,<br />

empfiehlt es sich indessen, vor jeder Neugründung oder<br />

Firmenänderung beim Firmenzentralregister eine Firmenrecherche<br />

in Auftrag zu geben. Diese umfasst ausschliesslich<br />

die Abklärung in Bezug auf eingetragene identische oder<br />

ähnliche Firmen. Für die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit<br />

der Firma ist vorab der kantonale Handelsregisterführer<br />

zuständig. Das Eidgenössische Amt <strong>für</strong> das Handelsregister<br />

hat eine umfassende Anleitung zur Bildung von Firmen<br />

und Namen herausgegeben.<br />

www.zefix.admin.ch<br />

Zentraler Firmenindex des Eidg. Handelsregisteramtes<br />

Alle Eintragungen und Löschungen im Handelsregister<br />

werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht.<br />

Mit dem Eintrag in das Handelsregister geniesst das<br />

Unternehmen firmenrechtlichen Schutz. Juristische Personen<br />

benötigen den Handelsregistereintrag zur Erlangung<br />

der Rechtspersönlichkeit. Der Eintrag in das Handelregister<br />

erfolgt gestützt auf eine Anmeldung mit den gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Belegen. Die Anmeldung beim Handelsregister<br />

kann <strong>für</strong> sämtliche Rechtsformen online erfolgen. Da-<br />

<strong>für</strong> wurde das Gründungsportal KMUadmin errichtet. Die<br />

formalen Anforderungen sind dort ersichtlich, können aber<br />

auch in Merkblättern bei den kantonalen Handelsregisterämtern<br />

oder über die kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen<br />

bezogen werden.<br />

Vgl. Kapitel 12.4 Administrative Unterstützung, sowie 13.1<br />

Adressen<br />

www.kmuadmin.ch<br />

Online-Amtsschalter <strong>für</strong> Unternehmensgründungen<br />

KMUadmin<br />

www.bj.admin.ch<br />

Bundesamt <strong>für</strong> Justiz,<br />

Stichwort Handelsregister und Zefix<br />

4.2<br />

4.2.4 Verwaltungsratsentschädigung<br />

in Aktiengesellschaften<br />

Die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates einer<br />

<strong>AG</strong>, das Verwaltungsratshonorar, hat je nach Branche,<br />

Firmengrösse und Umsatzhöhe eine grosse Spannweite.<br />

Das durchschnittliche Honorar eines Mitgliedes des Verwaltungsrates<br />

(VR) in Unternehmen mit bis 1000 Mitarbeitenden<br />

beträgt in der Schweiz rund 19‘000 CHF. Zu diesem Ergebnis<br />

kommt eine Studie, <strong>für</strong> welche 1346 Unternehmen<br />

in der Rechtsform einer <strong>AG</strong> befragt wurden.<br />

Die gebräuchlichsten Entschädigungsformen sind Jahrespauschalen<br />

und Spesen. Ein ordentliches VR-Mitglied bezieht<br />

im Mittel knapp die Hälfte des Honorars eines VR-<br />

Präsidenten. Dem Verwaltungsrat gehören im Durchschnitt<br />

3,3 Personen an. Der Frauenanteil beträgt 11%. Fast zwei<br />

Drittel der Verwaltungsräte sind älter als 50 Jahre.<br />

Verwaltungsratshonorare (Aktiengesellschaften)<br />

nach Funktionen, Mittelwerte in CHF<br />

Funktion im Verwaltungsrat<br />

Präsident Delegierter Mitglied<br />

Gesamtdurchschnitt 25‘555 23‘285 13‘605<br />

Gewerbebetriebe 18‘734 15‘324 11‘944<br />

Industrie 30‘014 26‘602 15‘290<br />

Handel 32‘061 23‘602 12‘672<br />

Übrige Dienstleistungen<br />

(ohne Banken) 21‘660 24’452 11‘334<br />

Personalbestand<br />

11 bis 50 14‘695 12‘903 8‘628<br />

51 bis 250 27‘787 26‘583 15‘387<br />

251 bis 499 50‘062 24’967 26’085<br />

500 und mehr 127‘059 159’790 38‘096<br />

Umsatz<br />

2 bis 20 Mio. CHF 15‘560 12‘312 8‘917<br />

20 bis 50 Mio. CHF 26‘072 23’731 15‘747<br />

50 bis 300 Mio. CHF 48‘888 45’500 25‘677<br />

> 300 Mio. CHF 150‘541 206’859 37‘477<br />

Quelle:<br />

BDO Visura,<br />

VR-Honorarstudie 2005<br />

www.bdo.ch

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