Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG
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Quelle:<br />
Dokumentationen kantonaler<br />
Wirtschaftsförderungen<br />
4.1 4.2<br />
• Das Franchising fasst als vertragliches Partnerkonzept<br />
auch in der Schweiz immer stärker Fuss. Mittlerweile<br />
gibt es mehr als 120 Franchise-Betriebe. Als hoch entwickelter,<br />
anspruchsvoller und zugleich liberaler Markt<br />
bietet die Schweiz mit ihren dezentralen Strukturen<br />
4.2 Aufbau und Führung<br />
4.2.1 Schritte zur Projektverwirklichung<br />
Je klarer und konkreter die auf den Standort Schweiz zielende<br />
Unternehmensstrategie herausgearbeitet wird, desto<br />
schneller kann von der Planung zur eigentlichen Gründung<br />
übergegangen werden. Ist der Entscheid <strong>für</strong> einen Standort<br />
in der Schweiz einmal gefallen, hilft die Wirtschaftsförderungsstelle<br />
des gewählten Kantons bei der lokalen Koordination<br />
des Projektes bis zur Betriebsaufnahme. Für die<br />
Abklärung spezifischer Fragen stehen auch Banken, Beratungs-<br />
und Treuhandfirmen sowie spezialisierte Rechtsanwälte<br />
zur Verfügung.<br />
Der Zeitbedarf <strong>für</strong> eine Gründung beträgt 2-4 Wochen,<br />
gerechnet von der Eingabe der Unterlagen bis zur rechtlichen<br />
Wirkung <strong>für</strong> Dritte. In einfachen Fällen und je nach<br />
Standortkanton kann der Zeitbedarf geringer sein. In der<br />
Regel erfolgen ausländische Ansiedlungen in der Schweiz<br />
in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Erfolgt jedoch<br />
ausnahmsweise die Gründung der Schweizer Niederlassung<br />
als Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft<br />
kann dies online vollständig über den elektronischen<br />
Schalter KMUadmin erfolgen. Dieses Assistenzsystem führt<br />
die Benutzer schrittweise durch die Erhebung der erforderlichen<br />
Unterlagen <strong>für</strong> die Anmeldung eines Einzelunternehmens<br />
bei Handelsregister, Mehrwertsteuer und AHV.<br />
Vgl. Kapitel 4.2.3 Firmenschutz und Handelsregistereintrag<br />
Schritte einer Firmengründung (Aktiengesellschaft, GmbH)<br />
gute Voraussetzungen <strong>für</strong> eine erste operative Tätigkeit<br />
in dieser Form oder als permanentes Hauptquartier <strong>für</strong><br />
die Franchiseentwicklung.<br />
www.franchiseverband.ch<br />
Schweizerischer Franchise-Verband<br />
www.kmuadmin.ch<br />
Elektronische Anmeldung Firmengründung<br />
4.2.2 Gründungskosten<br />
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist aufwändiger<br />
und kostet in der Regel mehr als jene einer Personengesellschaft.<br />
Allerdings ist dem ausländischen Investor die Gründung<br />
einer Personengesellschaft häufig verwehrt, was aber<br />
in der Regel nicht nachteilig ist (z.B. steuerliche Vorteile).<br />
Vgl. Kapitel 9.2 Unternehmensbesteuerung<br />
Die Gründungskosten einer Aktiengesellschaft – <strong>für</strong> die<br />
GmbH sind die Gebühren und Beratungskosten etwas günstiger<br />
– setzen sich wie folgt zusammen:<br />
• Gebühren (Registrierung, Urkundsperson, Grundbuch):<br />
ca. 2‘000 CHF.<br />
• Beratung, Anwalt: ab ca. 2‘000 bis 5‘000 CHF <strong>für</strong> kleine<br />
Gesellschaften.<br />
• Stempelsteuer: 1% des Grundkapitals, mit einer Freigrenze<br />
<strong>für</strong> die ersten 1 Mio. CHF. Diese Freigrenze gilt<br />
generell <strong>für</strong> die Gründung von Kapitalgesellschaften<br />
und <strong>für</strong> Kapitalerhöhungen bis 1 Mio. CHF. Somit können<br />
bestehende Gesellschaften neu ihr Kapital bis zu<br />
einer Million CHF erhöhen, ohne dass die Emissionsabgabe<br />
geschuldet ist.<br />
Vorgehensschritte Benötigte Zeit in Wochen<br />
1 2 3 4 5 6<br />
Vorprüfung, Registrierung und Genehmigung Firma (Namen) X<br />
Vorbereitung der <strong>für</strong> die Gründung notwendigen Dokumente:<br />
Gründungsurkunde, Statuten, Anmeldung etc. X<br />
Einzahlung des Gesellschaftskapitals bei einer vorgeschriebenen Einzahlungsstelle (Bank).<br />
Der Einzahler hat sich auszuweisen. Es kann sich <strong>für</strong> Ausländer auch lohnen, Referenzen<br />
schweizerischer Partner mitzubringen X X<br />
Gründung und Erstellung der Gründungsurkunde. Es sind dies: Statuten, Annahmeerklärung<br />
der Revisionsstelle, Bestätigung einer anerkannten Einzahlungsstelle (Bank), dass das Aktienkapital<br />
einbezahlt ist und der Gesellschaft zur freien Verfügung steht; falls die Gesellschaft<br />
nach der Gründung nicht über eigene Büros verfügt: Domizilannahme-Erklärung X X<br />
Publikation im Amtsblatt des Kantons X<br />
Eintragung der verantwortlichen Person(en) in die<br />
entsprechenden Register (Handelsregister, evtl. Grundbuch) X<br />
Registrierung als steuerpflichtige Firma X