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Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG

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3.2 3.3<br />

3.2 Das Verhältnis zu den neuen EU-Mitgliedländern<br />

Von den erwähnten sieben Bilateralen Abkommen I wurden<br />

deren sechs automatisch auf die zehn neuen EU-Mitgliedländer<br />

ausgedehnt. Dies betrifft die Abkommen über<br />

den Landverkehr (Transit), Luftverkehr, öffentliches Beschaffungswesen,<br />

technische Handelshemmnisse, Forschung sowie<br />

Landwirtschaft. Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit<br />

gewährt die festgelegten Freizügigkeiten auch <strong>für</strong><br />

die zehn neuen Mitgliedländer der EU. Jedoch sind separate,<br />

zeitlich hinausgeschobene Übergangsfristen <strong>für</strong> die<br />

schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs bis<br />

2011 ausgehandelt worden. Durch angemessene Übergangsregeln<br />

soll die Zuwanderung gesteuert und begrenzt<br />

werden, und es gelten die flankierenden Massnahmen gegen<br />

Lohn- und Sozialdumping.<br />

3.3 Der Euro<br />

Die Schweiz nimmt an der Europäischen Währungsunion<br />

(EWU) nicht teil und ist damit auch nicht Teil der Euro-Zone.<br />

In der Schweiz bleibt der Franken das alleinige gesetzliche<br />

Zahlungsmittel. Der Schweizer Franken ist eine eigenständige<br />

Währung. Sein Wechselkurs zum Euro schwankt deshalb<br />

weiterhin aufgrund von Angebot und Nachfrage.<br />

Die schweizerische Wirtschaft ist seit jeher stark mit Europa<br />

verbunden und somit auch von der Einführung des Euro<br />

betroffen. Dies gilt vor allem <strong>für</strong> den Tourismus und <strong>für</strong> Unternehmen,<br />

die im Import/Export-Geschäft tätig sind. Aber<br />

auch der Detailhandel, vornehmlich in Grenz- und Tourismusgebieten,<br />

kommt mit dem Euro in Kontakt. Die Verwendung<br />

des EUR setzt im Einzelfall das gegenseitige Einverständnis<br />

der jeweiligen Vertragspartner voraus.Während in<br />

der Maschinenindustrie bereits mehr als 50% der Exporte<br />

in Euro abgewickelt werden, spielt der EUR in der Tourismusbranche<br />

noch keine bedeutende Rolle. Der EUR wird<br />

zwar in praktisch allen Hotels der Schweiz und in vielen<br />

Geschäften als Zahlungsmittel akzeptiert. Die Verwendung<br />

des Franken in der Schweiz sowohl als Zahlungsmittel als<br />

auch als Wertaufbewahrungsmittel hat aber seit der Einführung<br />

des Euro nicht abgenommen. Die Bedeutung des<br />

EUR im Inland-Zahlungsverkehr ist noch gering.<br />

Vgl. Kapitel 2.7 Ausländerrecht<br />

www.europa.admin.ch<br />

Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens<br />

Mit der Ausdehnung der Bilateralen Abkommen auf die<br />

neuen EU-Mitgliedstaaten erhält die Schweiz Zugang zu<br />

den osteuropäischen Wachstumsmärkten mehr als 100<br />

Millionen potenziellen Konsumenten und grossem Aufholbedarf.<br />

So öffnet unter anderem die Übernahme des<br />

WTO-Übereinkommens durch die zehn neuen EU-Mitgliedländer<br />

die Märkte des öffentlichen Beschaffungswesens<br />

wechselseitig.<br />

Angesichts der ausgeprägten Verflechtung der Wirtschaft<br />

mit dem EU-Raum ist das Interesse am Erfolg der Währungsunion<br />

gross. Die Schweizer Banken und Börse führen<br />

EUR-Konten. Bankgeschäfte in EUR können in und aus der<br />

Schweiz getätigt und abgewickelt werden. Dabei entscheidet<br />

die einzelne Bank über ihr «Euro-Sortiment». Die Banken<br />

sind da<strong>für</strong> eingerichtet, dass «der Euro» eine bedeutende<br />

Rolle auch im Inlandgeschäft spielen kann und der<br />

Finanzplatz Schweiz «Euro-fähig» ist. Dabei nimmt auch<br />

die Schweizer Börse SWX einen wichtigen Platz ein.<br />

Vgl. Kapitel 5 Finanzierung und 5.4 SWX Swiss Exchange<br />

www.swx.com<br />

SWX Börse Schweiz<br />

Mit der Entstehung eines neuen Währungsraumes verändert<br />

sich die Wettbewerbssituation: Im Euroland erhöht<br />

sich die Preistransparenz; in der Schweiz wird <strong>für</strong> Unternehmungen,<br />

die mit Geschäftspartnern in der EU zusammenarbeiten,<br />

der Verkehr im allgemeinen vereinfacht, auch<br />

wenn etwa bei langfristigen Verträgen gewisse Anpassungen<br />

nötig sind.<br />

www.swissbanking.org<br />

Schweizerische Bankiervereinigung

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