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Handbuch für Investoren ... - Parmenion AG

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7.1 7.2<br />

Personal, zumal die Schweiz europaweit als besonders attraktiver<br />

Standort <strong>für</strong> Leben und Arbeiten gilt.<br />

Vgl. Kapitel 3 Die Schweiz und Europa<br />

Die Exportorientierung der Schweizer Wirtschaft verlangt,<br />

dass Schweizer Manager einen hohen Bildungsgrad aufweisen<br />

und mehrere Sprachen beherrschen. Die interna-<br />

7.2 Regelungen <strong>für</strong> das Arbeitsverhältnis<br />

7.2.1 Rechtliche Grundlagen<br />

zum Arbeitsvertrag<br />

Das schweizerische Arbeitsrecht umfasst wesentlich weniger<br />

Vorschriften als die Rechtsordnungen in den EU-Staaten.<br />

Die Regelungsfreiheit ist denn in der Schweiz auch<br />

wesentlich grösser. Die Rechtsprechung ist in der Regel<br />

grundsätzlich liberal. Es gibt zur Hauptsache die folgenden<br />

gesetzlichen Bestimmungen: Schweizerisches Obligationenrecht<br />

(OR), Mitwirkungsgesetz, Gleichstellungsgesetz,<br />

Arbeitsgesetz (ArG) und wenige weitere Spezialvorschriften<br />

(Chauffeure etc.).<br />

Die gesetzlichen Bestimmungen gehen allfälligen Kollektivregelungen<br />

(Tarifverträge oder Gesamtarbeitsverträge) vor,<br />

wenn sie zwingenden Charakter haben. Soweit es sich also<br />

um zwingende Gesetzesbestimmungen handelt, kann weder<br />

durch Gesamtarbeitsvertrag noch durch Arbeitsvertrag<br />

etwas anderes, zumindest nicht etwas <strong>für</strong> den Arbeitnehmer<br />

Ungünstigeres, vereinbart werden. Einige arbeitsrechtliche<br />

Gesetzesvorschriften können zwar durch den Tarifvertrag,<br />

nicht aber durch einen Einzelarbeitsvertrag geändert<br />

werden. Handelt es sich umgekehrt um nicht-zwingende<br />

gesetzliche Vorschriften, so gehen die Vereinbarungen zwischen<br />

den Parteien vor.<br />

Das zentrale Thema Löhne wird demgegenüber entweder<br />

individuell, direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,<br />

ausgehandelt oder im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen<br />

(GAV) geregelt. Auch hier verzichtet der Gesetzgeber<br />

im Sinne der liberalen Wirtschaftsordnung auf eine starke<br />

Reglementierung. Er lässt bewusst Raum <strong>für</strong> direkte Absprachen<br />

zwischen den Sozialpartnern.<br />

tionale Business-Erfahrung der Schweizer Manager erhält<br />

denn auch regelmässig gute Noten. Im internationalen Vergleich<br />

rangieren sie auf Platz zwei. Dazu trägt neben ihrer<br />

guten Ausbildung und der Mehrsprachigkeit nicht zuletzt<br />

die von der Notwendigkeit diktierte Übung im Pflegen<br />

der Auslandmärkte bei. Die Arbeitsmarktperformance des<br />

Standortes Schweiz ist entsprechend hoch.<br />

Deregulierung des Arbeitsmarktes<br />

Ranking 2006 Rang 1 Rating 2<br />

Island 1 8,57<br />

Singapur 2 8,19<br />

Dänemark 3 8,14<br />

Schweiz 4 7,85<br />

USA 13 6,25<br />

Österreich 17 6,00<br />

Irland 21 5,33<br />

Grossbritannien 23 5,16<br />

Niederlande 31 4,28<br />

Italien 42 3,44<br />

Deutschland 43 3,43<br />

Frankreich 50 2,82<br />

7.2.2 Arbeitsverträge<br />

Arbeitsverträge können mündlich abgeschlossen werden.<br />

Es empfiehlt sich aber – vor allem aus Sicht desArbeitgebers<br />

– dies schriftlich zu tun. Es geht darum, die Risiken zu minimieren.<br />

Bei grösseren Betrieben empfiehlt es sich, ein so<br />

genanntes Personalreglement zu vereinbaren, das die wichtigsten<br />

arbeitsvertraglichen Bestimmungen umfasst. Der<br />

Arbeitsvertrag selbst enthält dann nur noch die Vereinbarungen<br />

zum Lohn,zur Kündigungsfrist sowie Spezialbestimmungen<br />

(z.B.Konkurrenzverbot).Arbeitsverträge und Personalreglemente<br />

müssen sich an die zwingenden Vorschriften<br />

des Schweizerischen Obligationenrechts und allfällige Bestimmungen<br />

in Gesamtarbeitsverträgen halten. Die Personalreglemente<br />

dürfen nicht verwechselt werden mit den<br />

in EU-Staaten gängigen Betriebsvereinbarungen zwischen<br />

dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Hingegen müssen<br />

industrielle Betriebe in der Schweiz eine Betriebsordnung<br />

aufstellen. Diese Betriebsordnung enthält Vorschriften über<br />

den Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung. Bei deren<br />

Erlass ist die Arbeitnehmerschaft vorgängig anzuhören.<br />

7.2.3 Tarifvertragsrecht<br />

(Gesamtarbeitsvertrag)<br />

Die Beziehungen der Schweizer Sozialpartner sind in den<br />

verschiedenen Branchen und Regionen sehr unterschiedlich<br />

gestaltet. Gibt es zwischen einem Arbeitgeber und seiner<br />

Belegschaft unterschiedliche Standpunkte, so wird oft<br />

1 55 Länder berücksichtigt<br />

2 10 = Höchstwert; Arbeitsmarktregulierungen<br />

behindern die Wirtschaftstätigkeit<br />

nicht<br />

Quelle: IMD World<br />

Competitiveness Center (2007)<br />

www.worldcompetitiveness.com

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