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Foto: ÄK Steiermark<br />
neues Ärztekammerservice<br />
am 15. April war es soweit. Die Arbeiten<br />
am Gebäude der Ärztekammer für Steiermark<br />
in der Kaiserfeldgasse waren abgeschlossen.<br />
Dichtes gedränge anlässlich der originellen Eröffnungsfeier.<br />
Menschen helfen Menschen<br />
Eröff<strong>net</strong> wurde in diesem „Haus der Medizin“<br />
ein neues Servicezentrum der Ärztekammer<br />
für Steiermark für alle Ärzte der<br />
Steiermark.<br />
Pädiatrische Hämatologie-onkologie<br />
symposium<br />
anfang Juni gab es im Hörsaal der Grazer<br />
Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde<br />
am Landeskrankenhaus-Universitätsklinikum<br />
Graz ein zukunftsweisendes<br />
Symposium. Rückbesinnung und Zukunftsvisionen<br />
der pädiatrischen Hämatologie-Onkologie<br />
in patientenorientierter Anwendung<br />
und Forschung standen dabei im Mittelpunkt.<br />
Für diese Standortbestimmung und Erörterung<br />
von Themen wie Hirntumortherapie, Stammzelltherapie<br />
und -transplantation oder die Tumornachsorge<br />
war der 60. Geburtstag des Leiters<br />
der Klinischen Abteilung für pädiatrische<br />
Hämato-Onkologie, Univ.-Prof. Dr. Christian<br />
Urban Anlass.<br />
Das G’sund-Team gratuliert herzlich. n<br />
univ.-Prof. Dr. Christian urban, Leiter der klinischen<br />
abteilung für Pädiatrische Hämatoonkologie.<br />
Die Steiermärkische Medizinarchiv GesmbH ist eine erfolgreiche<br />
Drehscheibe für Archivierung und Verwaltung<br />
digitaler Röntgenbilder.<br />
marc ist die Kurzform eines von der Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft<br />
m.b.H. (KAGes) und Siemens bereits 2002 gegründeten Unternehmens.<br />
Die Steiermärkische Medizinarchiv GesmbH ist ein Partner für Radiologen und bietet<br />
eine Vielzahl von verschiedenen Services im Umfeld der digitalen Archivierung von medizinischen<br />
Daten.<br />
Als Drehscheibe für die Kurz- und Langzeitarchivierung von digitalen Röntgenbildern und den<br />
Bildaustausch zwischen den Partnern hat sich marc zu einem erfolgreichen EDV-Dienstleister<br />
entwickelt. n<br />
Weitere Informationen:<br />
www.marc.co.at<br />
organisation & kommunikation 35<br />
„Jetzt gehts ums geld“ (i)<br />
Der große Wurf beim österreichischen Mietrecht<br />
ist zwar ausgeblieben – mit der Novelle, die seit<br />
April gültig ist, haben die Mieter aber doch einige<br />
Trümpfe in der Hand, die gut fürs Börserl sind.<br />
kaution – ein Dauerbrenner unter Mietrechtsproblemen.<br />
Neu ist, dass dieser Bereich dem Außerstreitrecht<br />
unterliegt. Wer also mit dem Vermieter<br />
um die Rückzahlung der Kaution feilscht, muss<br />
künftig nicht mehr ins streitige Verfahren gehen.<br />
Man kann sich beispielsweise vom Mieterschutzverband<br />
Österreichs vertreten lassen<br />
und (in Graz) über die Schlichtungsstelle des<br />
Magistrates bzw. (in den Bezirken) über ein –<br />
eben außerstreitiges und damit weniger kompliziertes<br />
und auch kostspieliges – Verfahren<br />
beim Bezirksgericht sein Recht einfordern. Eine<br />
seltene Sache? Ganz und gar nicht. Denn sehr<br />
oft versuchen Vermieter unter oft fadenscheinigem<br />
Vorwand, am Ende einer Mietperiode<br />
die gesamte Kaution oder auch Teile davon einzubehalten.<br />
Weil man dem Mieter etwa Schäden<br />
in die Schuhe schiebt, für die er gar nicht<br />
verantwortlich ist. Die neue Verfahrensmöglichkeit<br />
sollte jedenfalls dazu beitragen, den<br />
Mieter doch ein bisschen mehr zu schützen.<br />
Ums Geld geht es auch bei der Verzinsung<br />
der kaution.<br />
Für Mietverhältnisse, die vor dem 1. April 2009<br />
abgeschlossen wurden, gilt: Ab 1. Oktober<br />
2009 hat der Mieter das Recht, vom Vermieter<br />
ein „fruchtbringendes Anlegen“ der Kaution<br />
zu verlangen. Das heißt, es muss auf eine ordentliche<br />
Verzinsung geachtet werden, die –<br />
richtig! – dem Mieter nachgewiesen werden<br />
muss und an ihn weiterzugeben ist.<br />
Übrigens: Wer seinen Mietvertrag nach dem<br />
1. April unterschrieben hat, für den gilt diese<br />
neue Regelung bereits!<br />
Ganz wichtig: Diese Verzinsung kann über<br />
den gesamten Mietzeitraum ein- und nachgefordert<br />
werden! Man stelle sich nur vor:<br />
Wer etwa nach 30 Jahren sein Mietverhältnis<br />
kündigt, für den kommt einiges an Kaution-„Körberlgeld“<br />
zusammen. Auch hier gilt<br />
also: Penibles Nachrechnen lohnt sich.<br />
mieterschutzverband Österreichs,<br />
Landesverein steiermark.<br />
Juni 2009<br />
mag. Barbara sirk.