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38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Landeskultur" <strong>und</strong> sonstige Regelwerke in ihrer jeweils geltenden Fassung zu beachten,<br />

soweit nicht durch diese Richtlinien etwas anderes bestimmt wird.<br />

2.2 Planungsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Vorarbeiten<br />

2.2.1 Zur Vorbereitung der Planung sind folgende Maßnahmen erforderlich:<br />

a) die Beschaffung der Topographischen Landeskartenwerke oder Auszüge aus<br />

der Landesluftbildsammlung <strong>und</strong>/oder das Orthophoto aus einer eigenen Befliegung,<br />

b) die Auswertung von thematischen Karten (insbesondere Raumordnungskataster,<br />

geologische <strong>und</strong> bodenk<strong>und</strong>liche Karten, Agraratlas, Waldfunktionenkarte,<br />

Karten der Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzgebiete sowie der sonstigen<br />

schutzwürdigen Bereiche von Natur <strong>und</strong> Landschaft, Verkehrsmengenkarte,<br />

hydrologische Karten, Trinkwasserschutz- <strong>und</strong> Überschwemmungsgebiete),<br />

c) die Durcharbeitung <strong>und</strong> Wertung aller vorhandenen Planungsunterlagen über<br />

die allgemeinen, wirtschaftlichen, infrastrukturellen <strong>und</strong> besonderen Verhältnisse<br />

im Flurbereinigungsgebiet (z. B. Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungspläne,<br />

Raumordnungskataster, Regionalpläne, Braunkohlen-<br />

<strong>und</strong> Sanierungspläne, agrarstrukturelle Rahmenplanung, agrarstrukturelle<br />

Entwicklungsplanung, Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan, Landschafts-<br />

<strong>und</strong> Grünordnungspläne, Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungspläne, Behandlungsrichtlinien,<br />

Biotopkartierungen <strong>und</strong> Artenerhebungen, Vorplanung des<br />

Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege, wasserwirtschaftliche Rahmen-<br />

<strong>und</strong> Bewirtschaftungspläne, Bauleitplanung, Dorfentwicklungsplan, Verkehrsplanung,<br />

landesplanerische Beurteilung zu Raumordnungsverfahren, Meliorationskataster,<br />

Dränpläne, Bestandspläne der Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen,<br />

Umweltverträglichkeitsstudien, Besitzstandskarten, Schätzungskarten bzw.<br />

Wertermittlungskarten, Liste der Bodendenkmale u. a.),<br />

d) die Erfassung anstehender flächenbeanspruchender oder flächenbeeinflussender<br />

Vorhaben anderer Planungsträger der städtebaulichen Entwicklung,<br />

des Verkehrs, des Naturschutzes, zur Förderung der Erholungseignung, der<br />

Wasserwirtschaft, zur Entsorgung von Abfall <strong>und</strong> Altlasten, der Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

u. a.<br />

Diese Unterlagen können bereits in Verbindung mit der Unterrichtung nach § 5<br />

<strong>FlurbG</strong> beschafft werden.<br />

2.2.2 Auf der Gr<strong>und</strong>lage eines Planungskonzeptes bzw. der Aussagen der Agrarstrukturellen<br />

Entwicklungsplanung (AEP) stellt die Flurneuordnungsbehörde gem. § 3 a UVPG<br />

fest, ob <strong>für</strong> das geplante Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP<br />

besteht. Diese Feststellung ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des UVPG<br />

zugänglich zu machen. Soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleiben, ist dies<br />

bekannt zu geben.<br />

2.2.3 Ist eine UVP erforderlich, führt die Flurneuordnungsbehörde mit den betroffenen Trägern<br />

öffentlicher Belange (§ 7 UVPG) <strong>und</strong> den nach §§ 58, 59 BNatSchG anerkannten<br />

Verbänden den Besprechungstermin nach § 5 UVPG (Scoping-Termin) durch. In<br />

diesem Termin sind Inhalt <strong>und</strong> Umfang der voraussichtlich nach § 6 UVPG beizubringenden<br />

Unterlagen zu erörtern. Die Besprechung soll sich auch auf Gegenstand,<br />

Umfang <strong>und</strong> Methoden der UVP sowie sonstige <strong>für</strong> die Durchführung der UVP erheb-<br />

FlurnAnwBbg – Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> – 1 (6) 01/03

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