38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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Landeskultur" <strong>und</strong> sonstige Regelwerke in ihrer jeweils geltenden Fassung zu beachten,<br />
soweit nicht durch diese Richtlinien etwas anderes bestimmt wird.<br />
2.2 Planungsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Vorarbeiten<br />
2.2.1 Zur Vorbereitung der Planung sind folgende Maßnahmen erforderlich:<br />
a) die Beschaffung der Topographischen Landeskartenwerke oder Auszüge aus<br />
der Landesluftbildsammlung <strong>und</strong>/oder das Orthophoto aus einer eigenen Befliegung,<br />
b) die Auswertung von thematischen Karten (insbesondere Raumordnungskataster,<br />
geologische <strong>und</strong> bodenk<strong>und</strong>liche Karten, Agraratlas, Waldfunktionenkarte,<br />
Karten der Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzgebiete sowie der sonstigen<br />
schutzwürdigen Bereiche von Natur <strong>und</strong> Landschaft, Verkehrsmengenkarte,<br />
hydrologische Karten, Trinkwasserschutz- <strong>und</strong> Überschwemmungsgebiete),<br />
c) die Durcharbeitung <strong>und</strong> Wertung aller vorhandenen Planungsunterlagen über<br />
die allgemeinen, wirtschaftlichen, infrastrukturellen <strong>und</strong> besonderen Verhältnisse<br />
im Flurbereinigungsgebiet (z. B. Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungspläne,<br />
Raumordnungskataster, Regionalpläne, Braunkohlen-<br />
<strong>und</strong> Sanierungspläne, agrarstrukturelle Rahmenplanung, agrarstrukturelle<br />
Entwicklungsplanung, Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan, Landschafts-<br />
<strong>und</strong> Grünordnungspläne, Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungspläne, Behandlungsrichtlinien,<br />
Biotopkartierungen <strong>und</strong> Artenerhebungen, Vorplanung des<br />
Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege, wasserwirtschaftliche Rahmen-<br />
<strong>und</strong> Bewirtschaftungspläne, Bauleitplanung, Dorfentwicklungsplan, Verkehrsplanung,<br />
landesplanerische Beurteilung zu Raumordnungsverfahren, Meliorationskataster,<br />
Dränpläne, Bestandspläne der Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen,<br />
Umweltverträglichkeitsstudien, Besitzstandskarten, Schätzungskarten bzw.<br />
Wertermittlungskarten, Liste der Bodendenkmale u. a.),<br />
d) die Erfassung anstehender flächenbeanspruchender oder flächenbeeinflussender<br />
Vorhaben anderer Planungsträger der städtebaulichen Entwicklung,<br />
des Verkehrs, des Naturschutzes, zur Förderung der Erholungseignung, der<br />
Wasserwirtschaft, zur Entsorgung von Abfall <strong>und</strong> Altlasten, der Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />
u. a.<br />
Diese Unterlagen können bereits in Verbindung mit der Unterrichtung nach § 5<br />
<strong>FlurbG</strong> beschafft werden.<br />
2.2.2 Auf der Gr<strong>und</strong>lage eines Planungskonzeptes bzw. der Aussagen der Agrarstrukturellen<br />
Entwicklungsplanung (AEP) stellt die Flurneuordnungsbehörde gem. § 3 a UVPG<br />
fest, ob <strong>für</strong> das geplante Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP<br />
besteht. Diese Feststellung ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des UVPG<br />
zugänglich zu machen. Soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleiben, ist dies<br />
bekannt zu geben.<br />
2.2.3 Ist eine UVP erforderlich, führt die Flurneuordnungsbehörde mit den betroffenen Trägern<br />
öffentlicher Belange (§ 7 UVPG) <strong>und</strong> den nach §§ 58, 59 BNatSchG anerkannten<br />
Verbänden den Besprechungstermin nach § 5 UVPG (Scoping-Termin) durch. In<br />
diesem Termin sind Inhalt <strong>und</strong> Umfang der voraussichtlich nach § 6 UVPG beizubringenden<br />
Unterlagen zu erörtern. Die Besprechung soll sich auch auf Gegenstand,<br />
Umfang <strong>und</strong> Methoden der UVP sowie sonstige <strong>für</strong> die Durchführung der UVP erheb-<br />
FlurnAnwBbg – Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> – 1 (6) 01/03