38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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amtlichen Bezeichnung <strong>und</strong> deren Abkürzung,<br />
2. die Kronenbreite der Straße durch Beischrift von Rq ...,<br />
3. die Kronenbreite der Wege durch Beischrift von K..... (K=Breite der Fahrbahn<br />
zuzüglich der Seitenstreifen), wenn sie von der in der Zeichenerklärung angegebenen<br />
Norm abweicht,<br />
4. die Krümmungsradien, soweit notwendig,<br />
5. die vorgesehene Entwässerung der Straßen <strong>und</strong> Wege durch blaue Fließrichtungspfeile,<br />
6. die vorgesehene Befestigungsart der auszubauenden Straßen <strong>und</strong> Wege <strong>und</strong><br />
7. die vorhandene Befestigungsart der beibehaltenen Wege.<br />
Wenn im Zuge einer geplanten Straße zunächst nur ein Weg als gemeinschaftliche<br />
Anlage ausgebaut werden soll, ist der Weg darzustellen <strong>und</strong> seine Kronenbreite beizuschreiben.<br />
Der <strong>für</strong> die Straße geplante Regelquerschnitt ist in Klammern zu setzen.<br />
1.4.3.2 Geplante Gewässer sind maßstäblich <strong>und</strong> farbig darzustellen, wenn ihre Breite auf der<br />
Karte 3 mm überschreitet. Anderenfalls sind sie in blau lagerichtig anzulegen.<br />
Krümmungen sind möglichst maßstäblich darzustellen;<br />
Krümmungen sind nicht anzugeben. Fließrichtungspfeile sind einzutragen.<br />
Zur Verrohrung vorgesehene Gewässerstrecken sind mit Angabe der Rohrdurchmesser<br />
punktiert darzustellen.<br />
Auszubauende Teilstecken beizubehaltender Gewässer sind wie geplante Gewässer zu<br />
behandeln.<br />
1.4.3.3 Kreuzungsbauwerke von Eisenbahnen, Straßen oder Wegen mit Gewässern sind<br />
durch Signaturen entsprechend der Zeichenerklärung darzustellen. Außerdem sind die<br />
Kronenbreite der das Gewässer kreuzenden Anlage, die Brückenklasse, die Art des<br />
Bauwerks, die lichte Höhe <strong>und</strong> die lichte Weite anzugeben.<br />
1.4.3.4 Landschaftsbestandteile, die geändert, eingezogen oder versetzt werden sollen <strong>und</strong><br />
geplante landschaftsgestaltende Anlagen sind entsprechend der Zeichenerklärung<br />
darzustellen.<br />
1.4.3.5 Sonstige gemeinschaftliche Anlagen, wie Feuerlöschteiche, Meliorationsanlagen,<br />
Gemeinschaftstränken, Gemeinschaftsanlagen <strong>für</strong> Vermarktung (Plätze, Stände etc.),<br />
Beregnungsanlagen, Kies-, Ton- <strong>und</strong> Mergelgruben usw., sind lagerichtig darzustellen.<br />
1.4.3.6 Einzuziehende <strong>und</strong> zu beseitigende Anlagen sind rot zu kreuzen. Bei Wegen ist die<br />
vorhandene Befestigungsart anzugeben.<br />
1.4.3.7 Bedingte Grenzen sind durch Schraffen zu kennzeichnen oder darzustellen.<br />
1.4.3.8 Geplante Bewirtschaftungsrichtungen sind in der Karte einzutragen.<br />
1.4.4 Nutzungsarten sind entsprechend der Zeichenerklärung (s. Muster) farbig<br />
darzustellen.<br />
Angestrebte Nutzungsarten einschließlich Aufforstungen <strong>und</strong> durch die neue Feld-<br />
Wald-Abgrenzung hervorgerufene Änderungen sind entsprechend der<br />
Zeichenerklärung (s. Muster) ebenfalls farbig darzustellen.<br />
FlurnAnwBbg - Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> - Anlage/ Muster 8.1.2 (3)