09.12.2012 Aufrufe

38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

c) in Oberflächengewässern mit natürlicher Wasserqualität,<br />

d) in Wasserschutzwald im Sinne der Waldfunktionenkartierung 2 <strong>und</strong> in nach Landesrecht<br />

erklärten Wäldern mit außergewöhnlicher Bedeutung <strong>für</strong> das Klima, die Luftreinhaltung<br />

oder den Wasserhaushalt,<br />

e) durch großflächige <strong>und</strong> standortübergreifende Verringerung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildung<br />

f) durch Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung, verb<strong>und</strong>en mit Beeinträchtigung von Biotopen im<br />

Sinne des § 20 c BNatSchG.<br />

1.1.1.3 Verlust oder erhebliche Minderung von Funktionen des Oberbodens<br />

a) durch großflächigen Auftrag oder Abtrag oder großflächige Versiegelung von Böden<br />

oder erhebliche Veränderungen des Reliefs,<br />

b) in Boden- <strong>und</strong> Lawinenschutzwald im Sinne der Waldfunktionenkartierung 3 <strong>und</strong> in<br />

nach Landesrecht erfassten Schutzwäldern,<br />

c) bei Vorkommen von Archivböden, soweit sie wissenschaftlich anerkannt dokumentiert<br />

sind.<br />

1.1.1.4 Verlust oder erhebliche Minderung von Klimaschutzfunktionen<br />

a) durch großflächigen Verlust von frischluftproduzierenden Flächen oder luftverbessernden<br />

Flächen (z. B. Staubfilterung, Klimaausgleich),<br />

b) durch Unterbrechung oder Beseitigung örtlich bedeutsamer Luftaustauschbahnen,<br />

c) in Klimaschutzwald im Sinne der Waldfunktionenkartierung, 4<br />

d) in nach Landesrecht erklärten Wäldern mit außergewöhnlicher Bedeutung <strong>für</strong> das<br />

Klima, die Luftreinhaltung, den Küstenschutz oder den Wasserhaushalt.<br />

1.1.2 Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

1.1.2.1 Verlust oder erhebliche Minderung von besonders geschützten Gebieten im Sinne der<br />

§§ 13 bis 16 BNatSchG,<br />

1.1.2.2 Verlust oder erhebliche Minderung von Naturdenkmalen im Sinne des § 17 BNatSchG <strong>und</strong><br />

von besonders geschützten Landschaftsbestandteilen im Sinne des § 18 BNatSchG,<br />

FlurnAnwBbg - Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> - 7 (40)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!