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38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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- Regenrückhaltung <strong>und</strong> Hochwasserschutz:<br />

Von verschiedenen Seiten wurde nach möglichen Regenrückhaltebecken oberhalb von<br />

... <strong>und</strong> westlich von ... im Zuge des Gewässers ... gefragt.<br />

Flurbereinigungsbehörde:<br />

In ... ist eine Umleitung des Oberflächengewässers wie in ... <strong>und</strong> ... nicht möglich.<br />

Rückhaltung ist in diesem Fall nicht Aufgabe der Flurbereinigung; Flächen <strong>für</strong> Regenrückhaltebecken<br />

werden im Flurbereinigungsplan ausgewiesen. Die Rückhaltung<br />

von Straßenwässern im Zuge des Gewässers ... ist Aufgabe des Brandenburgischen<br />

Straßenbauamtes ... Die bodenordnerische Ausweisung von benötigten Flächen ist im<br />

Flurbereinigungsplan gegeben.<br />

- Brückenbauwerk Nr. ...:<br />

Unterführung unter B<strong>und</strong>esbahn, Frage nach der lichten Weite des Bauwerkes.<br />

Flurbereinigungsbehörde:<br />

Es wird begrüßt, wenn die lichte Weite des Brückenbauwerks etwas weiter ausfällt als<br />

die technisch unbedingt erforderliche Mindestweite.<br />

Im Anschluss an diese allgemeine Diskussion forderte der/die Verhandlungsleiter(in) die<br />

erschienenen Behörden <strong>und</strong> Organisationen zu ihrer Stellungnahme auf:<br />

1 Landkreis ..., Kreisplanungsamt:<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Anschluss des<br />

Weges ... an die K ... auf Gr<strong>und</strong> des großen Höhenunterschiedes schwierig sein wird.<br />

Flurbereinigungsbehörde:<br />

Ein Anschluss des Weges an die K ... ist nicht vorgesehen.<br />

2 Landkreis ... untere Wasserbehörde:<br />

Keine Bedenken. Die Ausweisung von Uferstreifen wird ausdrücklich begrüßt.<br />

3 Landkreis ... untere Naturschutzbehörde: - nicht erschienen<br />

Fernmündliche Mitteilung des Herrn ... am ...: Keine Bedenken; wird schriftlich mitgeteilt.<br />

4 Landkreis ...:<br />

Amt <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong>: Das Amt <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> stimmt den vorgesehenen<br />

Maßnahmen Nr. ..., ... <strong>und</strong> ... nur dann zu, wenn ein Einvernehmen mit den betroffenen<br />

Landwirten hergestellt wird. Die landwirtschaftlichen Belange wurden sehr wenig<br />

berücksichtigt, die des Naturschutzes dominieren.<br />

FlurnAnwBbg - Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> - Anlage/Muster 8.1.11 (5) 03/04

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