09.12.2012 Aufrufe

38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

von Hand bedient <strong>und</strong> hätten ohne die geplante Lösung in Kürze durch automatische<br />

Signalanlagen zu je 250.000,00 DM ersetzt werden müssen, wobei die Verkehrsgefährdung<br />

immer noch bestehen bleiben würde. Die Lage des Unterführungsbauwerkes Nr.<br />

... ist bei den Anwesenden unbestritten. Die vorgesehene Linienführung wurde mit den<br />

zuständigen Behörden abgestimmt. Dieser Wirtschaftsweg wird bewusst als Umgehungsweg<br />

konzipiert, um die Landwirte aus ... <strong>und</strong> auch aus ... verkehrsgerecht zu den<br />

südlich der B<strong>und</strong>esbahn gelegenen landwirtschaftlichen Nutzflächen zu leiten, ohne<br />

dass sie die teilweise sehr enge Ortsdurchfahrt benutzten müssen, wo es immer wieder<br />

zu gefährlichen Begegnungen zwischen landwirtschaftlichem <strong>und</strong> öffentlichem Straßenverkehr<br />

kommt. Die vom Landesbüro vorgeschlagene Linienführung würde den Ort in<br />

einem so großen Umfang umgehen, dass sie von den Landwirten nicht angenommen<br />

würde.<br />

Die Umweltverträglichkeit der Linienführung ist in einer gesonderten Untersuchung des<br />

AFlE dargelegt worden. Speziell die Kreuzungsstelle mit dem ... Bach ist mit der unteren<br />

Naturschutzbehörde <strong>und</strong> dem örtlichen Vertreter des BUND in der Örtlichkeit festgelegt<br />

worden. Seinerzeit ist ausdrücklich gefordert worden, den alten Kreuzungspunkt<br />

anzuhalten, um die Gewässerstrecke zwischen dieser Kreuzungsstelle <strong>und</strong> dem<br />

südwestlich gelegenen Waldbereich nicht zu stören, zumal dieser Gewässerabschnitt<br />

durch Ausweisung <strong>und</strong> Umgestaltung von Uferstreifen ökologisch entwickelt werden soll.<br />

Die Be<strong>für</strong>chtung, dass der geplante Weg ... zu einer Umgehungsstraße im Zuge der K ...<br />

ausgebaut wird, ist unbegründet. Die Kreisverwaltung hat im Vorverfahren ausdrücklich<br />

betont, dass eine früher geplante Straßenumgehung nicht mehr zur Diskussion steht.<br />

Falls später einmal irgendwann eine neue Diskussion hierüber entstehen sollte, müsste<br />

die Linienführung völlig neu erörtert werden. Auch die Be<strong>für</strong>chtung, dass die gesamte<br />

Linienführung im Flurbereinigungsverfahren in einer <strong>für</strong> eine künftige Straße erforderlichen<br />

Breite ausgewiesen wird, ist unbegründet, denn die Wege ... <strong>und</strong> ... werden lediglich<br />

in einer Breite von 3,5 m befestigt <strong>und</strong> dementsprechend einschließlich der<br />

Bankette <strong>und</strong> Sicherheitsabstände nur in einer Breite von 5,0 m ausgewiesen. Die<br />

landschaftsgestaltende Anlage Nr. ... wird ebenfalls als solche gesondert ausgewiesen<br />

<strong>und</strong> kann nicht ohne weiteres als Straßenland umfunktioniert werden.<br />

Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände:<br />

Auf Gr<strong>und</strong> dieser Ausführungen nehmen wir unsere Bedenken zurück.<br />

Anregungen <strong>und</strong> Hinweise:<br />

Es muss da<strong>für</strong> Sorge getragen werden, dass die geplanten Ufer- <strong>und</strong><br />

Vegetationsstreifen gesichert werden <strong>und</strong> sich auch tatsächlich entwickeln können. Des<br />

Weiteren sollte untersucht werden, ob nicht die ausschließlich geradlinig ausgebauten<br />

Gewässer durch einen echten Umbau teilweise renaturiert werden können.<br />

Hinweis an den Vertreter der Stadt ...:<br />

Die Biotopfläche Nr. ... sollte bei der Planung des Gewerbegebietes berücksichtigt <strong>und</strong><br />

erhalten werden.<br />

Flurbereinigungsbehörde:<br />

Die Realisierung des begrüßenswerten Antrages auf Renaturierung ist nur im Rahmen<br />

verfügbarer Finanzierungsmittel möglich.<br />

49 Landesjagdverband Brandenburg:<br />

Schriftliche Stellungnahme liegt vor. Keine Bedenken.<br />

FlurnAnwBbg - Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> - Anlage/Muster 8.1.11 (12) 03/04

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!