38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
von Hand bedient <strong>und</strong> hätten ohne die geplante Lösung in Kürze durch automatische<br />
Signalanlagen zu je 250.000,00 DM ersetzt werden müssen, wobei die Verkehrsgefährdung<br />
immer noch bestehen bleiben würde. Die Lage des Unterführungsbauwerkes Nr.<br />
... ist bei den Anwesenden unbestritten. Die vorgesehene Linienführung wurde mit den<br />
zuständigen Behörden abgestimmt. Dieser Wirtschaftsweg wird bewusst als Umgehungsweg<br />
konzipiert, um die Landwirte aus ... <strong>und</strong> auch aus ... verkehrsgerecht zu den<br />
südlich der B<strong>und</strong>esbahn gelegenen landwirtschaftlichen Nutzflächen zu leiten, ohne<br />
dass sie die teilweise sehr enge Ortsdurchfahrt benutzten müssen, wo es immer wieder<br />
zu gefährlichen Begegnungen zwischen landwirtschaftlichem <strong>und</strong> öffentlichem Straßenverkehr<br />
kommt. Die vom Landesbüro vorgeschlagene Linienführung würde den Ort in<br />
einem so großen Umfang umgehen, dass sie von den Landwirten nicht angenommen<br />
würde.<br />
Die Umweltverträglichkeit der Linienführung ist in einer gesonderten Untersuchung des<br />
AFlE dargelegt worden. Speziell die Kreuzungsstelle mit dem ... Bach ist mit der unteren<br />
Naturschutzbehörde <strong>und</strong> dem örtlichen Vertreter des BUND in der Örtlichkeit festgelegt<br />
worden. Seinerzeit ist ausdrücklich gefordert worden, den alten Kreuzungspunkt<br />
anzuhalten, um die Gewässerstrecke zwischen dieser Kreuzungsstelle <strong>und</strong> dem<br />
südwestlich gelegenen Waldbereich nicht zu stören, zumal dieser Gewässerabschnitt<br />
durch Ausweisung <strong>und</strong> Umgestaltung von Uferstreifen ökologisch entwickelt werden soll.<br />
Die Be<strong>für</strong>chtung, dass der geplante Weg ... zu einer Umgehungsstraße im Zuge der K ...<br />
ausgebaut wird, ist unbegründet. Die Kreisverwaltung hat im Vorverfahren ausdrücklich<br />
betont, dass eine früher geplante Straßenumgehung nicht mehr zur Diskussion steht.<br />
Falls später einmal irgendwann eine neue Diskussion hierüber entstehen sollte, müsste<br />
die Linienführung völlig neu erörtert werden. Auch die Be<strong>für</strong>chtung, dass die gesamte<br />
Linienführung im Flurbereinigungsverfahren in einer <strong>für</strong> eine künftige Straße erforderlichen<br />
Breite ausgewiesen wird, ist unbegründet, denn die Wege ... <strong>und</strong> ... werden lediglich<br />
in einer Breite von 3,5 m befestigt <strong>und</strong> dementsprechend einschließlich der<br />
Bankette <strong>und</strong> Sicherheitsabstände nur in einer Breite von 5,0 m ausgewiesen. Die<br />
landschaftsgestaltende Anlage Nr. ... wird ebenfalls als solche gesondert ausgewiesen<br />
<strong>und</strong> kann nicht ohne weiteres als Straßenland umfunktioniert werden.<br />
Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände:<br />
Auf Gr<strong>und</strong> dieser Ausführungen nehmen wir unsere Bedenken zurück.<br />
Anregungen <strong>und</strong> Hinweise:<br />
Es muss da<strong>für</strong> Sorge getragen werden, dass die geplanten Ufer- <strong>und</strong><br />
Vegetationsstreifen gesichert werden <strong>und</strong> sich auch tatsächlich entwickeln können. Des<br />
Weiteren sollte untersucht werden, ob nicht die ausschließlich geradlinig ausgebauten<br />
Gewässer durch einen echten Umbau teilweise renaturiert werden können.<br />
Hinweis an den Vertreter der Stadt ...:<br />
Die Biotopfläche Nr. ... sollte bei der Planung des Gewerbegebietes berücksichtigt <strong>und</strong><br />
erhalten werden.<br />
Flurbereinigungsbehörde:<br />
Die Realisierung des begrüßenswerten Antrages auf Renaturierung ist nur im Rahmen<br />
verfügbarer Finanzierungsmittel möglich.<br />
49 Landesjagdverband Brandenburg:<br />
Schriftliche Stellungnahme liegt vor. Keine Bedenken.<br />
FlurnAnwBbg - Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> - Anlage/Muster 8.1.11 (12) 03/04