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38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Feldgehölze <strong>und</strong> vor allem durch oben genannte Vegetationsstreifen entlang der<br />

Wege.<br />

Die Gesamtbilanz verdeutlicht, dass die linearen Vegetationselemente das Flurbereinigungsgebiet<br />

mit einem neuen Verb<strong>und</strong>netz von 59,5 km überziehen. Dies wird<br />

zu einer entsprechend großen Anzahl neuer Saumstrukturen führen, die den Naturhaushalt<br />

<strong>und</strong> das Landschaftsbild nachhaltig verbessern werden.<br />

2 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange -Anhörungstermin-<br />

In dem Anhörungstermin zum Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> äußerten sich die Behörden<br />

<strong>und</strong> Organisationen durchweg positiv zu den Planungen.<br />

Das umfassende Biotopverb<strong>und</strong>system wurde ausdrücklich begrüßt. Die Gemeinde,<br />

die zur Übernahme der landschaftsgestaltenden Anlagen bereit ist, trug ihre Sorge<br />

darüber vor, dass die künftige Unterhaltung dieser Anlagen ihre finanziellen Möglichkeiten<br />

übersteigen könnte.<br />

Die Vertreter der <strong>Landwirtschaft</strong> wünschen sich ein weitmaschiges Wegenetz auch<br />

dort, wo dies wegen vorhandener engmaschiger Vegetationsstrukturen aus ökologischer<br />

Sicht nicht zu vertreten ist.<br />

Eingehend erörtert wurde die Planung des Weges Nr. ... Dieser Weg wird auf besonderen<br />

Antrag der Deutschen Bahn AG von der Gemeinde ... geplant. Er dient als<br />

kreuzungsfreier Ersatz <strong>für</strong> zwei beschrankte Bahnübergänge <strong>und</strong> zusammen mit den<br />

Wegen Nr. ... <strong>und</strong> ... gleichzeitig auch als notwendige Umgehung der stellenweise<br />

sehr engen Ortslage ... <strong>für</strong> den landwirtschaftlichen Verkehr. Für diesen Weg wurde<br />

eine gesonderte Umweltverträglichkeitsuntersuchung erstellt; die Trassenführung ist<br />

mit der unteren Naturschutzbehörde <strong>und</strong> den anerkannten Naturschutzverbänden in<br />

der Örtlichkeit abgestimmt worden, wobei ausdrücklich die Kreuzung des Baches an<br />

der geplanten Stelle aus ökologischen Gründen gefordert wurde. Eine weiter westlich<br />

liegende Gewässerkreuzung würde den mit zusätzlichen Uferstreifen versehenen<br />

Gewässerabschnitt beeinträchtigen. Es wurde ferner vereinbart, den Bach in dem<br />

Kreuzungsbereich so zu verlegen, dass ein günstiger Kreuzungswinkel entsteht <strong>und</strong><br />

das Brückenbauwerk dadurch auch in ökologischem Interesse erheblich verkürzt<br />

werden kann. Die alte Gewässerteilstrecke verbleibt als Altarm. Der Ausbau als Verbindungsweg<br />

mit einer Fahrbahnbreite von 4,5 m ist erforderlich wegen des zu erwartenden<br />

landwirtschaftlichen Begegnungsverkehrs. Außerdem muss über diesen<br />

Weg <strong>und</strong> den Weg Nr. ... der Anliegerverkehr zu dem Wohnhaus an dem zu schließenden<br />

Bahnübergang Nr. ... geführt werden.<br />

Der zuständige Vertreter des BUND sowie ein Vertreter der <strong>Landwirtschaft</strong> forderten<br />

Linienführungen, die weiter westlich verlaufen. Die ökologischen Begründungen sind<br />

vordergründig. In erster Linie geht es um die Be<strong>für</strong>chtung, dass dieser Wirtschaftsweg<br />

später zu einer Umgehungsstraße ausgebaut werden könnte <strong>und</strong> dadurch der<br />

Ortsteil in seiner baulichen Erweitung eingeengt würde. In dem Anhörungstermin<br />

wurde ausdrücklich erklärt <strong>und</strong> bestätigt, dass diese Linienführung nur als Wirtschaftsweg<br />

geplant ist <strong>und</strong> dass die frühere Idee einer Umgehungsstraße im Zuge<br />

der K ... im Augenblick <strong>und</strong> in absehbarer Zukunft nicht akut ist. Sofern eine Umgehungsstraße<br />

jemals geplant würde, müsste hier<strong>für</strong> ein neues Feststellungsverfahren<br />

mit Varianten- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden. Eine<br />

westlich verschobene Linienführung des Wirtschaftsweges würde wegen des großen<br />

Umweges von der <strong>Landwirtschaft</strong> nicht angenommen werden. Eine derartige Lösung<br />

wurde von keinem der anwesenden Behörden- <strong>und</strong> Organisationsvertretern be<strong>für</strong>wortet.<br />

FlurnAnwBbg - Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> - Anlage/Muster 8.1.9 (27) 03/04

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