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38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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2 dass in der Ladung darauf hingewiesen worden ist, dass Einwendungen gegen den Plan<br />

zur Vermeidung des Ausschlusses in dem Anhörungstermin vorgebracht werden<br />

müssen <strong>und</strong> Terminversäumnisse oder Nichtabgabe von Erklärungen im Termin als<br />

Zustimmung zum Plan gelten.<br />

Anschließend stellte Herr/Frau ... die Gr<strong>und</strong>züge der Gesamtplanung dar. Dabei ging er/sie vor<br />

allem auf die ökonomischen <strong>und</strong> ökologischen Zusammenhänge ein, die sich aus dem<br />

ganzheitlichen Gestaltungsauftrag in diesem flächendeckenden Bodenordnungsverfahren<br />

ergeben. Die wesentlichen Planungsgr<strong>und</strong>sätze <strong>für</strong> die Teilbereiche Straßen, Wege, Gewässer,<br />

Kreuzungsbauwerke, Natur <strong>und</strong> Landschaft wurden vorgestellt.<br />

Anhand des zum Gr<strong>und</strong>satztermin nach § <strong>38</strong> <strong>FlurbG</strong> seinerzeit entworfenen Konzeptentwurfes<br />

konnte die Weiterentwicklung bis zum vorliegenden Plan veranschaulicht werden.<br />

Herr/Frau ..., trug ergänzend vor, dass bei dem Ausbau der Wege die aus dem vorliegenden<br />

Plan nicht ersichtlichen Befestigungen von Anschlüssen an befestigte Straßen <strong>und</strong> Wege aus<br />

verkehrs- <strong>und</strong> tiefbautechnischen Gründen erforderlich sind.<br />

Folgende Detailplanungen wurden eingehend erläutert:<br />

- Wegenetz westlich ... (Wege-Nr. ... <strong>und</strong> ...),<br />

- Neubau der Gewässer Nr. ... <strong>und</strong> ...,<br />

- Straßen- <strong>und</strong> Wegenetz zwischen ... <strong>und</strong> ... (Straße Nr. ..., Wege Nr. ... <strong>und</strong> ...),<br />

- Wirtschaftsweg Nr. ... westlich ...<br />

In der sich anschließenden allgemeinen Diskussion wurden folgende Themen erörtert:<br />

- Biotopflächen:<br />

Die Vertreter der <strong>Landwirtschaft</strong> vertraten die Auffassung, dass auch die Grünlandbereiche<br />

zwischen ... <strong>und</strong> ... sowie nordwestlich von ... in öffentliches Eigentum übertragen<br />

<strong>und</strong> weiter bewirtschaftet werden sollen.<br />

Flurbereinigungsbehörde:<br />

Übertragung im Rahmen des Flurbereinigungsplanes, sofern eine wertgleiche Abfindung<br />

möglich ist.<br />

- Landschaftsgestaltende Anlagen:<br />

Die Vertreter der <strong>Landwirtschaft</strong> be<strong>für</strong>chten eine Beeinträchtigung der angrenzenden<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen, falls die Anlagen nicht regelmäßig gepflegt werden.<br />

Flurbereinigungsbehörde:<br />

Sowohl die Stadt ... als auch die Gemeinde ... haben sich in einer öffentlich rechtlichen<br />

Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft zur Übernahme des Eigentums <strong>und</strong> der<br />

Pflege verpflichtet. Im Flurbereinigungsplan werden die erforderlichen<br />

Pflegemaßnahmen festgesetzt.<br />

FlurnAnwBbg - Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> - Anlage/Muster 8.1.11 (4) 03/04

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