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38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Gr<strong>und</strong>wasser nicht tangiert wird. Der Gesamteingriff wird durch die oben beschriebene<br />

Ausweisung <strong>und</strong> Gestaltung durch Uferstreifen in einer Breite von 7 - 9 m<br />

quantitativ <strong>und</strong> funktional ausgeglichen, zumal sämtliche Neubaumaßnahmen, mit<br />

Ausnahme des Gewässers Nr. ... auf intensiv genutzten Ackerflächen durchgeführt<br />

werden. Die gesonderte nummerische Eingriff-Ausgleichbilanz ist in den entsprechenden<br />

Einzelverzeichnissen nachgewiesen.<br />

Teile des Flurbereinigungsgebietes sind gedränt. Weitere flächenhafte Dränmaßnahmen<br />

werden nicht durchgeführt. Erforderlich wird die Verlegung einzelner vorhandener<br />

Dränleitungen im Zusammenhang mit Pflanzmaßnahmen.<br />

1.3 Straßenplanung<br />

Der Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> enthält neben den gemeinschaftlichen Maßnahmen der<br />

Teilnehmergemeinschaft auch öffentliche Straßenbaumaßnahmen. Hierbei handelt<br />

es sich um drei Gemeindestraßen, die auch einem wirtschaftlichen Interesse der<br />

Teilnehmer dienen. Die Straßen Nr. ..., ... <strong>und</strong> ... weisen eine verkehrsgefährdende<br />

Linienführung bzw. eine zu geringe Fahrbahnbreite auf. Der Begegnungsverkehr -<br />

vor allem mit land-wirtschaftlichen Fahrzeugen - ist stark gefährdet.<br />

Die von der Gemeinde aufgestellten Planungen sind ökologisch vertretbar. Die Eingriffe<br />

in die Landschaft werden auf ein Minimum reduziert. Die neuen Teilstrecken<br />

liegen auf intensiv genutzten Ackerflächen; alte ausfallende Straßenbefestigungen<br />

werden entsiegelt, die Flächen einschließlich alter Böschungen bleiben erhalten <strong>und</strong><br />

werden in die angrenzenden Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen einbezogen. Die<br />

Eingriffs-Ausgleichsregelung ist in den Einzelverzeichnissen nachgewiesen.<br />

1.4 Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

Die sieben einvernehmlich bestimmten Biotopflächen werden von Wege- <strong>und</strong> Gewässerbaumaßnahmen<br />

nicht berührt. Vereinzelt sind Gewässerschutzmaßnahmen<br />

durch Ausweisung <strong>und</strong> Gestaltung von Uferstreifen vorgesehen. Fünf Biotope befinden<br />

sich bereits in öffentlichem Eigentum. Die Übertragung der restlichen Biotope<br />

wird angestrebt, obwohl es sich um ortsnahe Grünlandbereiche handelt.<br />

Die zwei ausgewiesenen Naturdenkmale befinden sich bereits im Eigentum der Gemeinde.<br />

Die äußerst enge Abgrenzung des öffentlichen Eigentums wird bei der Neuvermessung<br />

angemessen berücksichtigt.<br />

Auch die übrigen naturnahen Landschaftsbestandteile wie Bäume, Sträucher <strong>und</strong><br />

wert-volle Krautvegetationen werden durch Ausbaumaßnahmen kaum berührt <strong>und</strong><br />

bleiben erhalten. Eingriffsrelevante Maßnahmen liegen vor allem beim Ausbau von<br />

Wegen vor. Die Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen sind unter Ziffer 1 beschrieben<br />

<strong>und</strong> in den Einzelverzeichnissen nachgewiesen.<br />

Eine Überprüfung des funktionalen Ausgleiches <strong>und</strong> Ersatzes ist visuell an Hand der<br />

Karte zum Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> vollziehbar, da hier vor allem die Vernetzungsstrukturen<br />

untereinander <strong>und</strong> mit anderen vorhandenen <strong>und</strong> geplanten Biotopen<br />

sichtbar werden.<br />

Landschaftspflegerisches Hauptanliegen in der Flurbereinigung ist die Anreicherung<br />

der offenen Agrarlandschaft mit gliedernden <strong>und</strong> belebenden Elementen. Geplant ist<br />

ein System aus punktuellen Feldgehölzen <strong>und</strong> linearen Vegetationsstrukturen, die<br />

untereinander <strong>und</strong> über größere Distanzen mit anderen Biotopflächen verb<strong>und</strong>en<br />

sind. Das Gr<strong>und</strong>gerüst dieses Biotopverb<strong>und</strong>systems bilden die naturnah zu gestaltenden<br />

alten <strong>und</strong> neuen Gewässer. Verdichtet wird dieses Gerüst durch einzelne<br />

FlurnAnwBbg - Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> - Anlage/Muster 8.1.9 (26) 03/04

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