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38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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10 Niederschriften<br />

10.1 Niederschriften, in denen Festsetzungen im Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> begründet werden,<br />

sind in die Unterlagen zum Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> aufzunehmen.<br />

10.2 Dazu gehören die mit den beteiligten Trägern öffentlicher Belange <strong>und</strong> der<br />

landwirtschaftlichen Berufsvertretung getroffenen Vereinbarungen <strong>und</strong><br />

Verhandlungsergebnisse.<br />

10.3 Ebenfalls ist die Niederschrift über die abschließende Sitzung des Vorstandes der<br />

Teilnehmergemeinschaft über den Inhalt des Planes nach § 41 <strong>FlurbG</strong> aufzunehmen.<br />

10.4 Ablauf <strong>und</strong> Ergebnis des Anhörungstermins nach § 41 <strong>FlurbG</strong> sind in einer Niederschrift<br />

festzuhalten, die in die Unterlagen zum Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> aufzunehmen ist.<br />

Anlagen<br />

Titelblatt (a)<br />

Muster einer Niederschrift über den Anhörungstermin nach § 41 <strong>FlurbG</strong> (b)<br />

FlurnAnwBbg - Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> - Anlage/Muster 8.1.11 (1) 03/04

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