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38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Flurbereinigungsbehörde:<br />

Hierzu findet am ... um ... Uhr nochmals ein Ortstermin statt, um nach Kompromissen zu<br />

suchen <strong>und</strong> einen angemessenen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen<br />

zu finden. Es wird festgelegt, dass das Amt <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong>, die untere Naturschutzbehörde<br />

<strong>und</strong> der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft an diesem Termin<br />

teilnehmen.<br />

Weitere Hinweise <strong>und</strong> Anregungen:<br />

- Fläche zwischen Weg ... <strong>und</strong> Gewässer ... soll aus der landwirtschaftlichen Nutzung<br />

herausgenommen werden.<br />

Flurbereinigungsbehörde:<br />

Gesamtfläche ist als Uferstreifen vorgesehen.<br />

- Bei dem in steiler Lage vorgesehenen Schotterweg Nr. ... besteht die Gefahr von<br />

Ausspülungen; es sollte daher überprüft werden, ob dieser Weg nicht asphaltiert<br />

werden muss.<br />

Flurbereinigungsbehörde:<br />

Die Ausspülungsgefahr ist bei entsprechendem Quergefälle nicht so hoch<br />

einzuschätzen. Hier wird man die ersten zwei Jahre nach Ausbau abwarten müssen.<br />

- Bei den weiteren Planungen sollte überlegt werden, ob der nördliche Teil des<br />

Weges Nr. ... nicht ganz entfallen kann.<br />

Flurbereinigungsbehörde:<br />

Diese Entscheidung kann erst im Flurbereinigungsplan bei der entsprechenden Abfindungsgestaltung<br />

getroffen werden.<br />

- Frage, ob der vorhandene Weg entlang der geplanten landschaftsgestaltenden<br />

Anlage ... südlich von ... erforderlich ist.<br />

Flurbereinigungsbehörde:<br />

Der Weg dient als Abgrenzung des ortsnahen Grünlandes.<br />

- Das enge Wegenetz in dem Raum zwischen ... <strong>und</strong> ... wird die Bewirtschaftung der<br />

Ackerflächen künftig stark behindern. Frage nach Aufweitung des Wegenetzes.<br />

Flurbereinigungsbehörde:<br />

Das engmaschige Wegenetz ist geprägt durch einen geschlossenen Heckenverb<strong>und</strong>.<br />

Eine Entfernung der Hecken ist aus ökologischer Sicht nicht zu verantworten. Die<br />

hiermit verb<strong>und</strong>enen Wirtschaftserschwernisse sind bekannt. Eine dauerhafte sinnvolle<br />

wirtschaftliche Lösung wäre nur bei Umwandlung in Grünland denkbar.<br />

FlurnAnwBbg - Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> - Anlage/Muster 8.1.11 (6) 03/04

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