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38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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4 Beihefte<br />

Die Beihefte weisen alle zum Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> gehörenden, <strong>für</strong> die Entwurfsprüfung,<br />

die Vorprüfung, die Planprüfung <strong>und</strong> die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlichen,<br />

nicht bereits in den Bestandteilen des Planes nach § 41 <strong>FlurbG</strong> enthaltenden<br />

Informationen, Berechnungen, Abwägungen, Zusammenstellungen, Verhandlungsergebnisse,<br />

Niederschriften, Gutachten <strong>und</strong> anderes nach.<br />

Die Beihefte nehmen nicht am Planfeststellungsverfahren teil.<br />

Beihefte sind in der Regel<br />

4.1 Vereinbarungen <strong>und</strong> Niederschriften (Beiheft 1)<br />

Aufzunehmen sind alle Verhandlungen, Vereinbarungen <strong>und</strong> Niederschriften, die bei der<br />

Aufstellung des Planes nach § 41 <strong>FlurbG</strong> zu berücksichtigen sind.<br />

4.2 Landschaftspflegerische Begleitplanung, Verträglichkeitsprüfungen (Beiheft 2)<br />

4.2.1 Aufzunehmen sind alle Fachpläne <strong>und</strong> -unterlagen, Bestandsaufnahmen <strong>und</strong> -bewertungen,<br />

Vorplanungen <strong>und</strong> Gutachten, die der Ermittlung, Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung<br />

des Planes nach § 41 <strong>FlurbG</strong> auf Menschen, Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,<br />

Klima <strong>und</strong> Landschaft, sowie auf Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter einschließlich der<br />

jeweiligen Wechselwirkungen dienen.<br />

4.2.2 Fachpläne <strong>und</strong> -unterlagen, die je nach den Zielen <strong>und</strong> Maßnahmen des einzelnen Verfahrens<br />

zu Gr<strong>und</strong>e gelegt werden sollten, ergeben sich aus der Zusammenstellung.<br />

4.2.3 Die Landschaftsbestandsaufnahme <strong>und</strong> -bewertung enthält zusammengefasste, wesentliche<br />

Gr<strong>und</strong>lagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Sie ist in das Beiheft aufzunehmen.<br />

4.2.4 Im Abschnitt Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz ist zu dokumentieren, ob <strong>und</strong> wenn ja wie Natura-<br />

Gebiete von den gemeinschaftlichen <strong>und</strong> öffentlichen Anlagen betroffen sind.<br />

4.2.5 Die Materialzusammenstellung ist bei der Auslegung des Planes nach § 41 <strong>FlurbG</strong> zur<br />

Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit mit auszulegen.<br />

4.3 Planungen Dritter (Beiheft 3)<br />

Aufzunehmen sind die Planungen Dritter, die nicht planfestzustellen, aber bei der Aufstellung<br />

des Planes nach § 41 <strong>FlurbG</strong> zu berücksichtigen sind.<br />

4.4 Wasserwirtschaftliche Planungen (Beiheft 4)<br />

In dieses Beiheft sind alle wasserwirtschaftlichen Erhebungen, Berechnungen <strong>und</strong> Verhandlungen<br />

aufzunehmen, die zur Aufstellung <strong>und</strong> Prüfung des Planes nach § 41<br />

<strong>FlurbG</strong> erforderlich sind.<br />

FlurnAnwBbg - Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> - 4 (1) 03/04

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