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38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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- Planunterlagen über den Aus-/Umbau von Einmündungen von Gemeindestraßen<br />

in übergeordnete Straßen<br />

- Planunterlagen über Uferstreifen<br />

- Planunterlagen über Erosionsschutzanlagen<br />

- Planunterlagen über landschaftsgestaltende Anlagen<br />

- Regeldarstellungen<br />

- Straßen<br />

- Wege<br />

- Gewässer<br />

- Kreuzungsbauwerke<br />

- landschaftsgestaltende Anlagen<br />

- Erläuterungsbericht<br />

- Verzeichnis der feststellungsbezogenen Anlagen<br />

- Eingriffsregelung nach § 18 Abs. 1 BbgNatSchG <strong>und</strong> Bilanz über die Eingriffe<br />

sowie Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />

- Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG<br />

- Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG<br />

- zusammenfassende Darstellung gem. § 11 UVPG<br />

- Vereinbarung über die Beteiligung an den entstehenden Kosten<br />

- Niederschriften<br />

- Kostenberechnung <strong>und</strong> Finanzierungsplan<br />

3.17 Plangenehmigungsverfahren<br />

Die Plangenehmigung nach § 41 Abs. 4 <strong>FlurbG</strong> ist eine Art der Planfeststellung<br />

<strong>und</strong> unterscheidet sich daher in ihrer öffentlich-rechtlichen Wirkung nicht von der<br />

Feststellung nach § 41 Abs. 3 <strong>FlurbG</strong>. Der Unterschied der Verfahren zur Feststellung<br />

liegt bei dem Plangenehmigungsverfahren darin, dass es ohne den Anhörungstermin<br />

mit Ausschlusswirkung durchgeführt werden kann.<br />

Der Kreis der nach den Planfeststellungsrichtlinien zu beteiligenden Institutionen<br />

ist sorgfältig zu ermitteln.<br />

Aus den o. g. Gründen gelten die unter Nrn. 3.1 bis 3.14 <strong>und</strong> 3.16 gegebenen<br />

Hinweise sinngemäß.<br />

Die Plangenehmigung ist den am Verfahren beteiligten Trägern öffentlicher Belan-<br />

FlurnAnwBbg - Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> - 3 (15) 03/04

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