09.12.2012 Aufrufe

38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

FlurnAnwBbg - Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> - 7 (42)<br />

gemäß DIN EN 25 814 (11.92)<br />

Werden diese Kriterien während der zu erwartenden Nutzungsdauer des Vorhabens oder<br />

während eines anderen, <strong>für</strong> die Abschätzung der Auswirkungen im Einzelfall<br />

maßgeblichen Zeitraums trotz Einhaltung der Anforderungen nach § 7 a WHG<br />

voraussichtlich überschritten, sind die folgenden der Güteklasse II-III (gemäß LAWA-<br />

Gewässergütekarte, Ausgabe 1990) entsprechenden Kriterien zugr<strong>und</strong>e zu legen, wenn<br />

es mit der Art des Gewässers (z. B. Cyprinidengewässer) vereinbar ist:<br />

Saprobienindex < 2,7<br />

BSB5 < 10 mg/1<br />

NH4-N < 1 mg/l<br />

O2-Minima > 4 mg/1<br />

1.2.3 Soweit nach den Vorgaben gemäß Abschnitt 1.2.1 <strong>für</strong> Schwermetalle keine Kriterien<br />

vorliegen, sind folgende Kriterien zugr<strong>und</strong>e zu legen:<br />

Kupfer ges. < 50 µg/l<br />

gemäß DIN <strong>38</strong> 406 Teil 7 (09.91)<br />

Chrom ges. < 50 µg/l<br />

gemäß DIN <strong>38</strong> 406 Teil 10 (06.85)<br />

Blei ges. < 50 µg/l<br />

gemäß DIN <strong>38</strong> 406 Teil 6 (05.81)<br />

Cadmium ges. < 5 µg/l<br />

gemäß DIN <strong>38</strong> 406 Teil 19 (07.93)<br />

Quecksilber ges. < 1 µg/l<br />

gemäß DIN <strong>38</strong> 406 Teil 12 (07.80)<br />

1.2.4 Die Kriterien nach Abschnitt 1.2.3 finden an Standorten keine Anwendung, wo sie allein<br />

durch die natürliche Schwermetallbelastung des Gewässers überschritten werden.<br />

1.2.5 Eine Vorbelastung oberhalb der Kriterien nach Abschnitt 1.2.2 oder 1.2.3 ist <strong>für</strong> die<br />

Bewertung unbeachtlich, wenn<br />

- sichergestellt ist, dass die Verwirklichung des Vorhabens diejenigen Schadstoffbelastungen<br />

des Gewässers vermindern wird, die die Kriterien bereits überschritten<br />

haben, oder<br />

- durch die prognostizierte Zusatzbelastung durch das Vorhaben nur eine unerhebliche<br />

nachteilige Veränderung der Beschaffenheit des Gewässers oder Gewässerteils zu<br />

erwarten ist oder<br />

- durch Sanierungsmaßnahmen des Vorhabenträgers oder Dritter die Vorbelastung<br />

innerhalb eines angemessenen Zeitraums im Umfang der Zusatzbelastung entsprechend<br />

vermindert wird.<br />

1.3 Orientierungshilfe <strong>für</strong> die Bewertung der Auswirkungen auf die stoffliche Bodenbeschaffenheit

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!