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38 FlurbG - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Gehölzpflanzungen unabhägig von Wegen <strong>und</strong> Gewässern<br />

- drei- <strong>und</strong> mehrreihig -<br />

FlurnAnwBbg - Plan nach § 41 <strong>FlurbG</strong> - Anlage/ Muster 8.1.5 (31)<br />

Bezeichnung/Titel:<br />

Für jede weitere Reihe<br />

zusätzlich 0,75 m<br />

Pflanzabstände a in den Reihen<br />

je nach Holzart <strong>und</strong> Standort<br />

zwischen 0,75 m <strong>und</strong> 1,50 m<br />

Flurneuordnungsverwaltung Land Brandenburg<br />

Flurbereinigungs-/<br />

Bodenordnungsverfahren:<br />

Aktenzeichen:<br />

Regeldarstellung Gehölzpflanzung<br />

ohne Weg- bzw. Gewässerbezug<br />

Maßstab: ca.1:60<br />

Blatt-Nr.: 5.1<br />

03/04

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