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FMag 100 J Frauen

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Sozial – demokratisch – stark: <strong>100</strong> Jahre Politik von <strong>Frauen</strong> für Bayern<br />

durch Treue, Pflichterfüllung, Opferbereitschaft und Selbstlosigkeit<br />

aus. Berufstätigkeit sollte sie den Männern überlassen, den Versorgern<br />

und Beschützern der Familie. Die „natürliche“ Aufgabe der<br />

Frau war es, möglichst viele Kinder zur Welt zu bringen. Waren es<br />

mindestens vier, bekam sie das Mutterkreuz für ihre Verdienste um<br />

das Vaterland. Ehemänner erhielten ein Ehestandsdarlehen, wenn<br />

die Ehefrau ihren Beruf zugunsten ihrer Familie aufgab. Dabei<br />

waren es <strong>Frauen</strong>, die während und kurz nach den beiden Weltkriegen<br />

die Unternehmen am Leben erhielten. In den Fabriken an der<br />

Heimatfront waren sie unentbehrlich. Und als Trümmerfrauen leiteten<br />

sie den Wiederaufbau.<br />

Das Vermögen der Frau geht an den Mann<br />

Das Bestimmungsrecht des Mannes bzw. die Bevormundung der<br />

Frau bestand noch bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts. Daran änderten<br />

auch das von <strong>Frauen</strong> erkämpfte Wahlrecht und ihr Zugang zu<br />

den Universitäten erst einmal nichts. Nach dem Familienrecht des<br />

BGB entschied noch bis nach 1945 der Mann aufgrund „der natürlichen<br />

Ordnung der Verhältnisse“ in allen das gemeinschaftliche<br />

Leben betreffenden Angelegenheiten. Die Frau hatte den Haushalt<br />

zu führen. Brachte sie in die Ehe eigenes Vermögen mit, so war Folgendes<br />

bis 1953 gültiges Recht: „Das Vermögen der Frau wird durch<br />

die Eheschließung der Verwaltung ihres Mannes unterworfen.“<br />

Da half auch der 1949 in Artikel 3, Absatz 2, festgeschriebene Gleichheitsgrundsatz<br />

des Grundgesetzes, „Männer und <strong>Frauen</strong> sind<br />

gleichberechtigt“, nichts. Die ausführenden Bestimmungen im Gesetz<br />

zur Gleichstellung von Mann und Frau, mit denen sich die<br />

rechtliche Situation von <strong>Frauen</strong> fundamental veränderte, wurde<br />

erst 1958 in Kraft gesetzt, einzelne Bestimmungen sogar noch später<br />

geändert.<br />

„<br />

Das Vermögen der Frau wird durch die<br />

Eheschließung der Verwaltung<br />

ihres Mannes unterworfen.<br />

Nach der Teilung Deutschlands war es erklärtes familienpolitisches<br />

Ziel im Westen, sich gegen die DDR und die – wie es hieß – staatli-<br />

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12/2017 DER FREISTAAT<br />

Bayerische Schriften für soziale Demokratie

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