ZAP-2019-21
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Buchreport<br />
<strong>ZAP</strong><br />
gewährleistet. Das Werk gehört nach mehr als 20 Jahren zu den Standardwerken der erbrechtlichen<br />
Literatur. Für Berufseinsteiger wird eine unbedingte Kaufempfehlung ausgesprochen. Neben den prozessrechtlichen<br />
Problemstellungen sowie den materiell-rechtlichen Problemen des Deutschen Erbrechts<br />
werden auch die genannten praktischen Erwägungen angeführt, die für eine erfolgreiche<br />
Bearbeitung des erbrechtlichen Mandats – wie das Mandantengespräch – zwingend erforderlich und<br />
für den Berufseinsteiger unbekannt sind. Für den erfahrenen Praktiker stellt hingegen die aktualisierte<br />
Auflage eine wertvolle Ergänzung im erbrechtlichen Bücherregal aufgrund der umfassenden Darstellung<br />
der unterschiedlichen Beratungssituationen dar.<br />
RA Dr. LUTZ FÖRSTER, Brühl<br />
Wirtschaftsrecht/Urheber- und Medienrecht/Marken- und<br />
Wettbewerbsrecht<br />
BERLIT, Markenrecht, 11. Aufl. <strong>2019</strong>, C.H.Beck, 419 S., 59 €<br />
Die aktualisierte Auflage des markenrechtlichen Standardwerks von BERLIT bringt das Werk insbesondere<br />
auf den Stand des mit Wirkung zum 14.1.<strong>2019</strong> in Kraft getretenen Markenrechtsmodernisierungsgesetzes<br />
(MaMoG). Das MaMoG dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 vom<br />
16.12.2015 (MarkenrechtsRL). Die MarkenrechtsRL hat die Modernisierung des europäischen Markensystems<br />
zum Ziel. Das MaMoG führte zu Änderungen im Bereich der Schutzfähigkeit von Marken.<br />
Ferner ergaben sich Änderungen bei der Berechnung der Schutzdauer von Marken. Darüber hinaus<br />
erfolgten Änderungen im Bereich des Widerspruchsverfahrens (§ 42 Abs. 1, 3, 4; § 43 MarkenG) sowie<br />
des Verfalls- (§ 49 MarkenG) und des Nichtigkeitsverfahrens (§§ 50 ff. MarkenG). Im Bereich der<br />
Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren sind die Änderungen jedoch lediglich verfahrensrechtlicher Natur.<br />
Darüber hinaus wurde die Gewährleistungsmarke (§§ 106a ff. MarkenG) neu eingeführt. BERLIT<br />
beschäftigt sich in 15 Kapiteln mit dem deutschen und europäischen Markenrecht. Hierbei nehmen<br />
die Kapitel zu den absoluten Schutzhindernissen (Kap. 4), zu den Löschungsansprüchen, Nichtigkeit,<br />
Verfall (Kap. 5) sowie zu den Ansprüchen gegen den Verletzer einer Marke oder einer geschäftlichen<br />
Bezeichnung (Kap. 6) aufgrund ihrer Detailtiefe einen besonderen Raum ein. Ferner beschäftigt sich<br />
BERLIT mit dem Schutz geschäftlicher Bezeichnungen (Kap. 3), mit der Erschöpfung des Markenrechts<br />
(Kap. 8), dem Benutzungszwang (Kap. 9), der Schutzdauer (Kap. 12) und der Unionsmarke (Kap. 15).<br />
Der Praktiker enthält bei Lektüre dieses Sachbuchs einen umfassenden und vor dem Hintergrund des<br />
MaMoG einen aktuellen Überblick über die Gesetzes- und Rechtsprechungslage im Markenrecht. Ihm<br />
ist es möglich, kurzfristig einen kompakten Überblick über die Regelungsinhalte der einzelnen Kapitel<br />
zu erlangen und, im Bedarfsfall, unter Nutzung der Angaben im Fundstellenverzeichnis, eine vertiefte<br />
Analyse der Rechtsprechung durchzuführen. Die 11. Auflage stellt damit ein optimales Hilfsmittel für<br />
den Praktiker dar, um kurzfristig markenrechtliche Anfragen seiner Mandanten beantworten oder<br />
zumindest kurzfristig einen schnellen und umfassenden Zugang zu den relevanten Thematiken<br />
erhalten zu können.<br />
RA GUIDO VIERKÖTTER, LL.M., Neunkirchen-Seelscheid<br />
SPINDLER/SCHUSTER, Recht der elektronischen Medien, 4. Aufl. <strong>2019</strong>, C.H.Beck, 2927 S., 299 €<br />
Die aktualisierte 4. Auflage des etablierten Werks von SPINDLER/SCHUSTER zu dem „Recht der elektronischen<br />
Medien“ berücksichtigt insbesondere die durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)<br />
seit dem 25.5.2018 eingetretene neue Rechtslage sowie die seit der Vorauflage (2015) erfolgten Rechtsprechungsentwicklungen<br />
in den übrigen Rechtsbereichen. Der SPINDLER/SCHUSTER nimmt als gesetzesübergreifender<br />
Kommentar eine besondere Stellung ein und hat sich seit seiner ersten Auflage (2008)<br />
zu einem der führenden Kommentare im Bereich des Medienrechts entwickelt. In 13 Teilen finden sich<br />
von Praktikern erstellte Kommentierungen zu gesetzlichen Regelungen, die sich entweder mit elektronischen<br />
Medien beschäftigen oder hierauf Auswirkungen haben. Einige Teile beinhalten eine fast<br />
vollständige Kommentierung des jeweiligen Gesetzes, z.B. umfasst Teil 8 eine detaillierte Kommentierung<br />
der Normen des RStV, Teil 10 eine solche der TKG-Normen und Teil 12 eine Kommentierung der<br />
Normen des UrhG. Die Mehrzahl der Teile umfasst eine medien-relevante Auswahl der Normen des<br />
betroffenen Gesetzes sowie deren Kommentierung. In Teil 2 werden relevante Regelungen des BGB<br />
1102 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>21</strong> 7.11.<strong>2019</strong>