ZAP-2019-21
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<strong>ZAP</strong><br />
Anwaltsmagazin<br />
Bundestag verlängert<br />
Regelstudienzeit für Jura<br />
Der Deutsche Bundestag hat Mitte Oktober eine<br />
Änderung im Deutschen Richtergesetz beschlossen,<br />
mit der die Regelstudienzeit für das Fach<br />
Rechtswissenschaft auf fünf Jahre verlängert<br />
wird. Bisher beträgt die Regelstudienzeit viereinhalb<br />
Jahre. Bedeutung hat dies vor allem für<br />
BaföG-Empfänger: Sie können sich nun ein<br />
Semester mehr Zeit lassen, ohne die staatliche<br />
Förderung zu verlieren.<br />
Die bislang veranschlagte Studiendauer sei zu<br />
knapp bemessen, befanden die Parlamentarier.<br />
Immerhin sei die tatsächliche Studiendauer in<br />
den letzten Jahren von durchschnittlich 9,6 Semestern<br />
auf 11,3 Semester gestiegen. Als Gründe<br />
für den Anstieg werden insbesondere die Einführung<br />
der universitären Schwerpunktbereichsprüfung<br />
sowie die Erweiterung des Studiums um<br />
Schlüssel- und Fremdsprachenqualifikationen angesehen.<br />
Der Stoffumfang des heutigen Studiengangs<br />
„Rechtswissenschaft mit Abschluss erste<br />
Prüfung“ (früher: „Abschluss Staatsexamen“) sei<br />
nicht geringer als derjenige von zehnsemestrigen<br />
Masterstudiengängen. [Quelle: Bundestag]<br />
Ausblick auf die digitale Zukunft<br />
des Rechtsmarkts<br />
Am 10. und am 11. Oktober fand in Köln der 4.<br />
Anwaltszukunftskongress statt, der von WoltersKluwer<br />
sowie vom Kanzleispezialisten Soldan<br />
ausgerichtet wurde. Die Spanne der Themen<br />
reichte von der Digitalisierung einfacher rechtlicher<br />
Aufgaben (z.B. Schadenersatzansprüche nach<br />
Flugverspätung, Abfindungsberechnung, Mieterhöhungsrückzahlungen<br />
etc.) bis hin zum anspruchsvollen<br />
Einsatz künstlicher Intelligenz (KI)<br />
im Rechtsbereich.<br />
Dass der Einsatz von KI nicht erst eine Angelegenheit<br />
der ferneren Zukunft ist, belegten einige<br />
Vorträge auf der Veranstaltung. So wurde etwa<br />
die App eines Versicherers vorgestellt, die in der<br />
Lage ist, per Gesichtserkennung und kurzem Chat<br />
die Deckungszusage gegenüber dem Versicherten<br />
in einem Rechtsschutzfall abzugeben. Auch<br />
wurde dargestellt, wie KI dabei helfen kann,<br />
Straftaten aufzudecken. Eine wichtige Rolle<br />
dürfte hierbei die automatische Bilderkennung<br />
etwa bei der Verfolgung von Kinderpornographie<br />
im Internet spielen. „Gerade bei der Verfolgung von<br />
Kinderpornographie sind wir verpflichtet, alle neuen<br />
technischen Möglichkeiten auszuschöpfen“, erläuterte<br />
DIRK WEDEL, Staatssekretär im nordrhein-westfälischen<br />
Justizministerium.<br />
Berichtet wurde, dass viele große Unternehmen<br />
den Einsatz von KI vorantreiben, etwa im Bereich<br />
Vertragsmanagement. Auch die großen Wirtschaftskanzleien<br />
investieren mittlerweile stark<br />
in eigene Legal-Tech-Instrumente, um ihren Unternehmensmandanten<br />
weitergehende Leistungen<br />
anzubieten. „Die Digitalisierung ist im Rechtsmarkt<br />
angekommen“, stellte ein Anbieter von Legal<br />
Software fest. „Viele technische Innovationen unterstützen<br />
Anwälte in ihrer täglichen Arbeit und<br />
erleichtern so den Kanzleialltag erheblich.“ Mit einiger<br />
Besorgnis wird aber auch beobachtet, dass<br />
es gerade den mittelständischen Kanzleien<br />
schwer fällt, den digitalen Wandel in ihren Büros<br />
voranzutreiben. Soldan-Geschäftsführer RENÉ<br />
DRESKE sieht den Grund hierfür vor allem in der<br />
Partnerstruktur dieser Kanzleien. In den meisten<br />
Fällen hätten die älteren Partner genug Mandanten<br />
und seien deshalb nicht daran interessiert,<br />
in digitale Innovationen zu investieren.<br />
Das ist aus Sicht von Soldan ein großer Fehler,<br />
denn diese mittelständischen Kanzleien liefen<br />
damit Gefahr, von der Entwicklung überrollt zu<br />
werden.<br />
[Red.]<br />
Richterliche und anwaltliche<br />
Meinungsfreiheit gestärkt<br />
Sowohl die richterliche als auch die anwaltliche<br />
Meinungsfreiheit ist von den Gerichten in jüngster<br />
Zeit gestärkt worden. Das LG Neubrandenburg<br />
(Beschluss v. 12.7. <strong>2019</strong> – 23 Qs 5/19, rkr.) hat den<br />
Erlass eines Strafbefehls gegen drei Richter einer<br />
Schwurgerichtskammer abgelehnt, die einem<br />
Rechtsanwalt der Nebenklage „narzisstisch dominierte<br />
Dummheit“ vorgeworfen hatten und der<br />
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte<br />
(EGMR) stellte im Oktober fest, dass die Meinungsfreiheit<br />
von zwei Rechtsanwälten verletzt<br />
wurde, indem sie u.a. für die Äußerung, bei einer<br />
Richterin liege eine „große Vertrautheit mit dem<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>21</strong> 7.11.<strong>2019</strong> 1097