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ZAP-2019-21

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

Bundestag verlängert<br />

Regelstudienzeit für Jura<br />

Der Deutsche Bundestag hat Mitte Oktober eine<br />

Änderung im Deutschen Richtergesetz beschlossen,<br />

mit der die Regelstudienzeit für das Fach<br />

Rechtswissenschaft auf fünf Jahre verlängert<br />

wird. Bisher beträgt die Regelstudienzeit viereinhalb<br />

Jahre. Bedeutung hat dies vor allem für<br />

BaföG-Empfänger: Sie können sich nun ein<br />

Semester mehr Zeit lassen, ohne die staatliche<br />

Förderung zu verlieren.<br />

Die bislang veranschlagte Studiendauer sei zu<br />

knapp bemessen, befanden die Parlamentarier.<br />

Immerhin sei die tatsächliche Studiendauer in<br />

den letzten Jahren von durchschnittlich 9,6 Semestern<br />

auf 11,3 Semester gestiegen. Als Gründe<br />

für den Anstieg werden insbesondere die Einführung<br />

der universitären Schwerpunktbereichsprüfung<br />

sowie die Erweiterung des Studiums um<br />

Schlüssel- und Fremdsprachenqualifikationen angesehen.<br />

Der Stoffumfang des heutigen Studiengangs<br />

„Rechtswissenschaft mit Abschluss erste<br />

Prüfung“ (früher: „Abschluss Staatsexamen“) sei<br />

nicht geringer als derjenige von zehnsemestrigen<br />

Masterstudiengängen. [Quelle: Bundestag]<br />

Ausblick auf die digitale Zukunft<br />

des Rechtsmarkts<br />

Am 10. und am 11. Oktober fand in Köln der 4.<br />

Anwaltszukunftskongress statt, der von WoltersKluwer<br />

sowie vom Kanzleispezialisten Soldan<br />

ausgerichtet wurde. Die Spanne der Themen<br />

reichte von der Digitalisierung einfacher rechtlicher<br />

Aufgaben (z.B. Schadenersatzansprüche nach<br />

Flugverspätung, Abfindungsberechnung, Mieterhöhungsrückzahlungen<br />

etc.) bis hin zum anspruchsvollen<br />

Einsatz künstlicher Intelligenz (KI)<br />

im Rechtsbereich.<br />

Dass der Einsatz von KI nicht erst eine Angelegenheit<br />

der ferneren Zukunft ist, belegten einige<br />

Vorträge auf der Veranstaltung. So wurde etwa<br />

die App eines Versicherers vorgestellt, die in der<br />

Lage ist, per Gesichtserkennung und kurzem Chat<br />

die Deckungszusage gegenüber dem Versicherten<br />

in einem Rechtsschutzfall abzugeben. Auch<br />

wurde dargestellt, wie KI dabei helfen kann,<br />

Straftaten aufzudecken. Eine wichtige Rolle<br />

dürfte hierbei die automatische Bilderkennung<br />

etwa bei der Verfolgung von Kinderpornographie<br />

im Internet spielen. „Gerade bei der Verfolgung von<br />

Kinderpornographie sind wir verpflichtet, alle neuen<br />

technischen Möglichkeiten auszuschöpfen“, erläuterte<br />

DIRK WEDEL, Staatssekretär im nordrhein-westfälischen<br />

Justizministerium.<br />

Berichtet wurde, dass viele große Unternehmen<br />

den Einsatz von KI vorantreiben, etwa im Bereich<br />

Vertragsmanagement. Auch die großen Wirtschaftskanzleien<br />

investieren mittlerweile stark<br />

in eigene Legal-Tech-Instrumente, um ihren Unternehmensmandanten<br />

weitergehende Leistungen<br />

anzubieten. „Die Digitalisierung ist im Rechtsmarkt<br />

angekommen“, stellte ein Anbieter von Legal<br />

Software fest. „Viele technische Innovationen unterstützen<br />

Anwälte in ihrer täglichen Arbeit und<br />

erleichtern so den Kanzleialltag erheblich.“ Mit einiger<br />

Besorgnis wird aber auch beobachtet, dass<br />

es gerade den mittelständischen Kanzleien<br />

schwer fällt, den digitalen Wandel in ihren Büros<br />

voranzutreiben. Soldan-Geschäftsführer RENÉ<br />

DRESKE sieht den Grund hierfür vor allem in der<br />

Partnerstruktur dieser Kanzleien. In den meisten<br />

Fällen hätten die älteren Partner genug Mandanten<br />

und seien deshalb nicht daran interessiert,<br />

in digitale Innovationen zu investieren.<br />

Das ist aus Sicht von Soldan ein großer Fehler,<br />

denn diese mittelständischen Kanzleien liefen<br />

damit Gefahr, von der Entwicklung überrollt zu<br />

werden.<br />

[Red.]<br />

Richterliche und anwaltliche<br />

Meinungsfreiheit gestärkt<br />

Sowohl die richterliche als auch die anwaltliche<br />

Meinungsfreiheit ist von den Gerichten in jüngster<br />

Zeit gestärkt worden. Das LG Neubrandenburg<br />

(Beschluss v. 12.7. <strong>2019</strong> – 23 Qs 5/19, rkr.) hat den<br />

Erlass eines Strafbefehls gegen drei Richter einer<br />

Schwurgerichtskammer abgelehnt, die einem<br />

Rechtsanwalt der Nebenklage „narzisstisch dominierte<br />

Dummheit“ vorgeworfen hatten und der<br />

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte<br />

(EGMR) stellte im Oktober fest, dass die Meinungsfreiheit<br />

von zwei Rechtsanwälten verletzt<br />

wurde, indem sie u.a. für die Äußerung, bei einer<br />

Richterin liege eine „große Vertrautheit mit dem<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>21</strong> 7.11.<strong>2019</strong> 1097

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