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ZAP-2019-21

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Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

Dabei ist neben dem Gehalt vor allem die Wertschätzung<br />

der eigenen Arbeit derjenige Aspekt, auf<br />

den die nichtjuristischen Mitarbeiter den größten<br />

Wert legen.<br />

Geraten wurde auf dem Forum deshalb, mehr<br />

Augenmerk auf den persönlichen Umgang mit<br />

dem Personal zu legen. Interesse für die persönliche<br />

Situation, konstruktives Feedback und<br />

„die Bürotür auch mal auflassen“, waren konkrete<br />

Ratschläge. Zur Mitarbeiterzufriedenheit beitragen<br />

könnten auch zusätzliche Urlaubstage, flexible<br />

Arbeitszeiten und das Angebot von Homeoffice.<br />

Nicht nur die Anwälte, sondern auch die<br />

Mitarbeiter, so das Fazit, verbringen die meiste<br />

Zeit des Tages in der Kanzlei – und wollen sich<br />

dort auch wohlfühlen.<br />

[Quelle: DAV]<br />

Juristinnen kritisieren Entgelttransparenzgesetz<br />

In einer Stellungnahme von Anfang August hat der<br />

Deutsche Juristinnenbund (djb) seine langjährige<br />

Kritik am Entgelttransparenzgesetz bekräftigt. Anlass<br />

war eine kürzlich vorgelegte Evaluation des<br />

Gesetzes. Nach Auffassung der Juristinnen bestätigt<br />

diese die Kritiker der Neuregelung.<br />

„Das Entgelttransparenzgesetz bewirkt keinen nennenswerten<br />

Beitrag zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit<br />

zwischen Frauen und Männern. Die Inanspruchnahme<br />

des Auskunftsanspruchs bleibt sogar<br />

noch hinter den bescheidenen Erwartungen des Gesetzentwurfs<br />

zurück“, so die Präsidentin des djb,<br />

Prof. Dr. MARIA WERSIG.<br />

Tatsächlich rechnete der Gesetzentwurf seinerzeit<br />

mit 70.275 Auskunftsverlangen im Jahr (dies wären<br />

1 % aller auskunftsberechtigten Beschäftigten). Die<br />

jetzt nach zwei Jahren erstmals vorgelegte Evaluation<br />

weist in ihrer Hochrechnung allerdings nur<br />

10.400 Auskunftsanfragen aus (dies entspricht<br />

0,15 % aller auskunftsberechtigten Beschäftigten).<br />

Die geringe Inanspruchnahme verwundert nach<br />

Auffassung des djb nicht, da das Verfahren kompliziert<br />

und die erreichbaren Informationen wenig<br />

aussagekräftig seien.<br />

Und auch strukturelle Verbesserungen habe das<br />

Gesetz in den meisten Unternehmen nicht vorangebracht:<br />

Obwohl knapp 45 % der befragten<br />

Unternehmen angegeben hätten, ihre Entgeltstrukturen<br />

überprüft zu haben, sei nach den Ergebnissen<br />

der Evaluation unklar, nach welchen<br />

Prüfverfahren sie dabei vorgegangen sind. So<br />

wundere es nicht, dass die überwiegende Mehrheit<br />

der Unternehmen angegeben habe, Entgeltungleichheit<br />

existiere bei ihnen nicht.<br />

Die Präsidentin des Juristinnenbundes fordert daher<br />

weitere gesetzgeberische Schritte zur Durchsetzung<br />

der Entgeltgleichheit. Dazu gehörten die<br />

Einführung eines Verbandsklagerechts und eine<br />

Verpflichtung der Unternehmen, betriebliche Entgeltsysteme<br />

zu überprüfen. Diese Schritte müssten<br />

nun zügig vorangetrieben werden. [Quelle: djb]<br />

Weitere Entbürokratisierung<br />

geplant<br />

Die Bundesregierung will mit einem weiteren<br />

Schritt Wirtschaft, Bürger und Verwaltung per<br />

Gesetz von Bürokratie entlasten. Mit dem Entwurf<br />

eines Dritten Gesetzes zur Entlastung<br />

insbesondere der mittelständischen Wirtschaft<br />

von Bürokratie (vgl. BT-Drucks 19/13959) werde<br />

die Wirtschaft um insgesamt 1,168 Mrd. € pro Jahr<br />

entlastet, schreibt die Bundesregierung. Die maßgeblichen<br />

Anteile sollen die Einführung einer<br />

elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, Erleichterungen<br />

bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen<br />

für steuerliche Zwecke und<br />

die Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe<br />

beisteuern.<br />

So solle ein elektronisches Meldeverfahren die<br />

Einreichung des Krankenscheins ersetzen, heißt<br />

es. Künftig sollen die Krankenkassen den Arbeitgeber<br />

auf Abruf elektronisch über Beginn und<br />

Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich<br />

versicherten Arbeitnehmers informieren.<br />

Vorgesehen sind auch Erleichterungen bei der<br />

Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen.<br />

Für Unternehmen soll die Pflicht<br />

entfallen, bei einem Wechsel der Steuersoftware<br />

zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme<br />

in Betrieb zu halten. Diese sollen<br />

künftig fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft<br />

werden dürfen, wenn ein Datenträger mit den<br />

gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.<br />

1094 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>21</strong> 7.11.<strong>2019</strong>

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