ZAP-2019-21
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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
Dabei ist neben dem Gehalt vor allem die Wertschätzung<br />
der eigenen Arbeit derjenige Aspekt, auf<br />
den die nichtjuristischen Mitarbeiter den größten<br />
Wert legen.<br />
Geraten wurde auf dem Forum deshalb, mehr<br />
Augenmerk auf den persönlichen Umgang mit<br />
dem Personal zu legen. Interesse für die persönliche<br />
Situation, konstruktives Feedback und<br />
„die Bürotür auch mal auflassen“, waren konkrete<br />
Ratschläge. Zur Mitarbeiterzufriedenheit beitragen<br />
könnten auch zusätzliche Urlaubstage, flexible<br />
Arbeitszeiten und das Angebot von Homeoffice.<br />
Nicht nur die Anwälte, sondern auch die<br />
Mitarbeiter, so das Fazit, verbringen die meiste<br />
Zeit des Tages in der Kanzlei – und wollen sich<br />
dort auch wohlfühlen.<br />
[Quelle: DAV]<br />
Juristinnen kritisieren Entgelttransparenzgesetz<br />
In einer Stellungnahme von Anfang August hat der<br />
Deutsche Juristinnenbund (djb) seine langjährige<br />
Kritik am Entgelttransparenzgesetz bekräftigt. Anlass<br />
war eine kürzlich vorgelegte Evaluation des<br />
Gesetzes. Nach Auffassung der Juristinnen bestätigt<br />
diese die Kritiker der Neuregelung.<br />
„Das Entgelttransparenzgesetz bewirkt keinen nennenswerten<br />
Beitrag zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit<br />
zwischen Frauen und Männern. Die Inanspruchnahme<br />
des Auskunftsanspruchs bleibt sogar<br />
noch hinter den bescheidenen Erwartungen des Gesetzentwurfs<br />
zurück“, so die Präsidentin des djb,<br />
Prof. Dr. MARIA WERSIG.<br />
Tatsächlich rechnete der Gesetzentwurf seinerzeit<br />
mit 70.275 Auskunftsverlangen im Jahr (dies wären<br />
1 % aller auskunftsberechtigten Beschäftigten). Die<br />
jetzt nach zwei Jahren erstmals vorgelegte Evaluation<br />
weist in ihrer Hochrechnung allerdings nur<br />
10.400 Auskunftsanfragen aus (dies entspricht<br />
0,15 % aller auskunftsberechtigten Beschäftigten).<br />
Die geringe Inanspruchnahme verwundert nach<br />
Auffassung des djb nicht, da das Verfahren kompliziert<br />
und die erreichbaren Informationen wenig<br />
aussagekräftig seien.<br />
Und auch strukturelle Verbesserungen habe das<br />
Gesetz in den meisten Unternehmen nicht vorangebracht:<br />
Obwohl knapp 45 % der befragten<br />
Unternehmen angegeben hätten, ihre Entgeltstrukturen<br />
überprüft zu haben, sei nach den Ergebnissen<br />
der Evaluation unklar, nach welchen<br />
Prüfverfahren sie dabei vorgegangen sind. So<br />
wundere es nicht, dass die überwiegende Mehrheit<br />
der Unternehmen angegeben habe, Entgeltungleichheit<br />
existiere bei ihnen nicht.<br />
Die Präsidentin des Juristinnenbundes fordert daher<br />
weitere gesetzgeberische Schritte zur Durchsetzung<br />
der Entgeltgleichheit. Dazu gehörten die<br />
Einführung eines Verbandsklagerechts und eine<br />
Verpflichtung der Unternehmen, betriebliche Entgeltsysteme<br />
zu überprüfen. Diese Schritte müssten<br />
nun zügig vorangetrieben werden. [Quelle: djb]<br />
Weitere Entbürokratisierung<br />
geplant<br />
Die Bundesregierung will mit einem weiteren<br />
Schritt Wirtschaft, Bürger und Verwaltung per<br />
Gesetz von Bürokratie entlasten. Mit dem Entwurf<br />
eines Dritten Gesetzes zur Entlastung<br />
insbesondere der mittelständischen Wirtschaft<br />
von Bürokratie (vgl. BT-Drucks 19/13959) werde<br />
die Wirtschaft um insgesamt 1,168 Mrd. € pro Jahr<br />
entlastet, schreibt die Bundesregierung. Die maßgeblichen<br />
Anteile sollen die Einführung einer<br />
elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, Erleichterungen<br />
bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen<br />
für steuerliche Zwecke und<br />
die Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe<br />
beisteuern.<br />
So solle ein elektronisches Meldeverfahren die<br />
Einreichung des Krankenscheins ersetzen, heißt<br />
es. Künftig sollen die Krankenkassen den Arbeitgeber<br />
auf Abruf elektronisch über Beginn und<br />
Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich<br />
versicherten Arbeitnehmers informieren.<br />
Vorgesehen sind auch Erleichterungen bei der<br />
Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen.<br />
Für Unternehmen soll die Pflicht<br />
entfallen, bei einem Wechsel der Steuersoftware<br />
zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme<br />
in Betrieb zu halten. Diese sollen<br />
künftig fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft<br />
werden dürfen, wenn ein Datenträger mit den<br />
gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.<br />
1094 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>21</strong> 7.11.<strong>2019</strong>