ZAP-2019-21
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Verfassungsrecht/Verwaltungsrecht Fach 19, Seite 939<br />
Datenschutz: Kommunalebene<br />
Die wichtigsten Elemente sind also zum einen die Information und zum anderen der unmittelbare<br />
oder mittelbare Bezug zu einer natürlichen Person. Dies bedeutet dann aber auch, dass die DSGVO<br />
nur auf natürliche Personen Anwendung findet, nicht indes auf juristische Personen wie z.B. GmbH,<br />
UG oder OHG.<br />
Praxistipp:<br />
Auch wenn juristische Personen ausgenommen sind, so sollten dennoch im täglichen Rechtsverkehr auch<br />
diese wie natürliche Personen behandelt werden, denn hier stehen regelmäßig natürliche Personen dahinter.<br />
Denn es wird mit deren Namen oder Kontaktdaten gearbeitet und kommuniziert. Dies betrifft<br />
gleichermaßen die Geschäftsführung wie das Sekretariat oder (Außen-)Mitarbeiter.<br />
Typische Beispiele für personenbezogene Daten sind:<br />
• Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift, Telefonnummer, Einkommen, Konto,<br />
E-Mail, Autokennzeichen, Sozialversicherungsnummer oder IP-Adresse. Nach jahrelangem Streit<br />
hat der BGH klargestellt, dass auch dynamische IP-Adressen zur Gruppe der personenbezogenen<br />
Daten gehören (BGH NJW 2017, 2416).<br />
• Auch ein Foto, mit dem Daten erzeugt werden, kann ebenfalls einen Personenbezug herstellen und<br />
unterfällt deshalb ebenso dem Anwendungsbereich der „personenbezogenen Daten“.<br />
• Die Erhebung und Verarbeitung derartiger personenbezogener Daten bedarf immer der Einwilligung<br />
der betroffenen Person, sofern nicht schon eine gesetzliche Grundlage existiert (siehe III.1.).<br />
• Neben den „personenbezogenen Daten“ hat der Gesetzgeber auch solche in noch höherem Maße<br />
unter Schutz gestellt, die besonders sensibel sind. Damit sind diejenigen gemeint, die in die Intimund<br />
Privatsphäre einer natürlichen Person in besonderem Maße eingreifen.<br />
• Besonders sensibel sind Daten über die „rassische und ethnische Herkunft“. Dieses Begriffspaar zielt<br />
auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ab, die etwa durch die gemeinsame<br />
Herkunft, Kultur oder durch ein Zusammengehörigkeitsgefühl geprägt wird (Hautfarbe, äußere<br />
Merkmale).<br />
• Eine zweite Gruppe innerhalb der besonders sensiblen Daten umfasst die „politischen Meinungen“.<br />
Während die DSGVO den Begriff der politischen Meinung nicht näher definiert, so ist damit nicht nur<br />
die politische Meinung an sich gemeint, sondern auch die Ablehnung bestimmter Ideen, Ideale oder<br />
parteipolitische Überzeugungen. Der Begriff der „politischen Meinung“ ist also im Ergebnis eher weit<br />
zu fassen.<br />
• Die dritte Gruppe beinhaltet die „religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen“. Hier geht es<br />
um Fragen des Sinns des Lebens, den Schutz des Glaubens sowie weltanschauliche Überzeugungen<br />
und das daraus resultierende Handeln. Es geht also insbesondere auch um den Schutz von<br />
Glaubens- und Gewissensfreiheit. Zu dieser Schutzkategorie gehört z.B. auch das Tragen eines<br />
Kopftuchs.<br />
• Zur Gruppe der sensiblen Daten gehört des Weiteren die „Gewerkschaftszugehörigkeit“. Welcher<br />
Gewerkschaft dabei angehört wird, spielt hinsichtlich der Größe und Mitgliederstärke ebenso wenig<br />
eine Rolle wie die politische oder konfessionelle Ausrichtung der Gewerkschaft an sich.<br />
• Eine weitere Gruppe sind die sog. genetischen Daten. Diese sind im Art. 4 Nr. 13 DSGVO legal<br />
definiert. Danach sind genetische Daten personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen<br />
genetischen Eigenschaften natürlicher Personen, die eindeutig Informationen über die<br />
Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Personen liefern und insbesondere aus der<br />
Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen werden. Es geht<br />
also um Diagnose und Behandlung von Krankheiten und Gesundheitsrisiken; gerade im Bereich<br />
Medizin, Biotechnik und historischer Forschung haben diese Daten also einen hohen Stellenwert.<br />
Aber auch im Arbeitsleben und hier insbesondere im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />
sind „genetische Daten“ ebenso von hoher Relevanz wie bei Versicherungen und der Frage nach zu<br />
versichernden Risiken.<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>21</strong> 7.11.<strong>2019</strong> 1141