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ZAP-2019-21

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Verfassungsrecht/Verwaltungsrecht Fach 19, Seite 939<br />

Datenschutz: Kommunalebene<br />

Die wichtigsten Elemente sind also zum einen die Information und zum anderen der unmittelbare<br />

oder mittelbare Bezug zu einer natürlichen Person. Dies bedeutet dann aber auch, dass die DSGVO<br />

nur auf natürliche Personen Anwendung findet, nicht indes auf juristische Personen wie z.B. GmbH,<br />

UG oder OHG.<br />

Praxistipp:<br />

Auch wenn juristische Personen ausgenommen sind, so sollten dennoch im täglichen Rechtsverkehr auch<br />

diese wie natürliche Personen behandelt werden, denn hier stehen regelmäßig natürliche Personen dahinter.<br />

Denn es wird mit deren Namen oder Kontaktdaten gearbeitet und kommuniziert. Dies betrifft<br />

gleichermaßen die Geschäftsführung wie das Sekretariat oder (Außen-)Mitarbeiter.<br />

Typische Beispiele für personenbezogene Daten sind:<br />

• Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift, Telefonnummer, Einkommen, Konto,<br />

E-Mail, Autokennzeichen, Sozialversicherungsnummer oder IP-Adresse. Nach jahrelangem Streit<br />

hat der BGH klargestellt, dass auch dynamische IP-Adressen zur Gruppe der personenbezogenen<br />

Daten gehören (BGH NJW 2017, 2416).<br />

• Auch ein Foto, mit dem Daten erzeugt werden, kann ebenfalls einen Personenbezug herstellen und<br />

unterfällt deshalb ebenso dem Anwendungsbereich der „personenbezogenen Daten“.<br />

• Die Erhebung und Verarbeitung derartiger personenbezogener Daten bedarf immer der Einwilligung<br />

der betroffenen Person, sofern nicht schon eine gesetzliche Grundlage existiert (siehe III.1.).<br />

• Neben den „personenbezogenen Daten“ hat der Gesetzgeber auch solche in noch höherem Maße<br />

unter Schutz gestellt, die besonders sensibel sind. Damit sind diejenigen gemeint, die in die Intimund<br />

Privatsphäre einer natürlichen Person in besonderem Maße eingreifen.<br />

• Besonders sensibel sind Daten über die „rassische und ethnische Herkunft“. Dieses Begriffspaar zielt<br />

auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ab, die etwa durch die gemeinsame<br />

Herkunft, Kultur oder durch ein Zusammengehörigkeitsgefühl geprägt wird (Hautfarbe, äußere<br />

Merkmale).<br />

• Eine zweite Gruppe innerhalb der besonders sensiblen Daten umfasst die „politischen Meinungen“.<br />

Während die DSGVO den Begriff der politischen Meinung nicht näher definiert, so ist damit nicht nur<br />

die politische Meinung an sich gemeint, sondern auch die Ablehnung bestimmter Ideen, Ideale oder<br />

parteipolitische Überzeugungen. Der Begriff der „politischen Meinung“ ist also im Ergebnis eher weit<br />

zu fassen.<br />

• Die dritte Gruppe beinhaltet die „religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen“. Hier geht es<br />

um Fragen des Sinns des Lebens, den Schutz des Glaubens sowie weltanschauliche Überzeugungen<br />

und das daraus resultierende Handeln. Es geht also insbesondere auch um den Schutz von<br />

Glaubens- und Gewissensfreiheit. Zu dieser Schutzkategorie gehört z.B. auch das Tragen eines<br />

Kopftuchs.<br />

• Zur Gruppe der sensiblen Daten gehört des Weiteren die „Gewerkschaftszugehörigkeit“. Welcher<br />

Gewerkschaft dabei angehört wird, spielt hinsichtlich der Größe und Mitgliederstärke ebenso wenig<br />

eine Rolle wie die politische oder konfessionelle Ausrichtung der Gewerkschaft an sich.<br />

• Eine weitere Gruppe sind die sog. genetischen Daten. Diese sind im Art. 4 Nr. 13 DSGVO legal<br />

definiert. Danach sind genetische Daten personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen<br />

genetischen Eigenschaften natürlicher Personen, die eindeutig Informationen über die<br />

Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Personen liefern und insbesondere aus der<br />

Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen werden. Es geht<br />

also um Diagnose und Behandlung von Krankheiten und Gesundheitsrisiken; gerade im Bereich<br />

Medizin, Biotechnik und historischer Forschung haben diese Daten also einen hohen Stellenwert.<br />

Aber auch im Arbeitsleben und hier insbesondere im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

sind „genetische Daten“ ebenso von hoher Relevanz wie bei Versicherungen und der Frage nach zu<br />

versichernden Risiken.<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>21</strong> 7.11.<strong>2019</strong> 1141

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