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ZAP-2019-21

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Buchreport<br />

<strong>ZAP</strong><br />

einem Kapitel damit auseinander, wie Stresssituationen souverän bewältigt werden könnten: So weisen<br />

sie richtigerweise darauf hin, dass die Mandanten niemals Auslöser, sondern allenfalls Anlass für Stress<br />

sein können. Denn der Mandant hat nicht die Macht, Stress in uns hervorzurufen, sondern wir selbst<br />

sind es, die sich Stress machen. Schließlich bewerten wir allein für uns, wie wir eine Situation sehen<br />

(s. auch § 4 D.). Hierbei arbeiten die Autoren mit dem „ABC der Gefühle“ –einem Tool, das anschaulich<br />

den Weg weisen kann. Ebenfalls behandelt werden aggressive Kollegen, hierarchische Richtergremien,<br />

unfähige Mitarbeitende und auch Honorarfragen. Haftpflichtfragen (§ 6 D), die den Anwalt betreffen<br />

können, werden beispielhaft angeführt. Es werden aber nicht nur Hilfestellungen und Perspektivwechsel<br />

angeboten, die in schwierigen Situationen auftreten, sondern HOHENSEE/GEORGY versuchen zudem, Hilfestellungen<br />

dahingehend zu geben, wie man zum einen sinnvoll streiten und zum anderen insgesamt<br />

seine Kommunikationsfähigkeiten ausbaut und auf kluge Weise nutzen könnte. Außerdem werden auch<br />

Hinweise dazu gegeben, wie das eigene Zeitmanagement gesundheitsfördernd eingesetzt werden kann.<br />

Es gibt wenige Bücher, die Rezensenten auf dem juristischen Markt vollständig lesen dürften. Dieses<br />

Buch habe ich vollständig gelesen. Es mag zwar sein, dass nicht jeder die Schilderungen der Autoren aus<br />

ihren eigenen beruflichen Erfahrungen wertschätzen werden; allerdings erleichtern sie das Lesen und<br />

ermöglichen, sich entweder von den gemachten Erfahrungen zu distanzieren oder aber sich damit zu<br />

identifizieren. Das Buch will sich stilistisch dem Anspruch juristischer, wissenschaftlicher Fachliteratur<br />

nicht unterwerfen. Wer sich jedoch auf den Rhythmus des Buchs einlässt, wird in jedem Falle davon<br />

profitieren. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass das Buch in einem „Pocketformat“ erscheint, damit<br />

Lesende es immer (wieder) situationsbedingt zur Hand nehmen können. Kurz: Kaufen!<br />

RAin und FAin für Straf- und für Verkehrsrecht, zertifizierte Mediatorin/Coach GESINE REISERT, Berlin<br />

BRAEGELMANN/KAULARTZ, Rechtshandbuch Smart Contracts, 1. Aufl. <strong>2019</strong>, C.H.Beck, 274 S., 89 €<br />

Die hohe Kunst der Vertragsgestaltung – wie wäre es, wenn man sie noch einen Schritt weiterführen<br />

und auf das nächste Level bringen würde? Verträge könnten sich selbst überprüfen, ausführen und<br />

zum Teil sogar selbstständig handeln. Geht nicht? Geht doch! Und gibt es sogar schon, nämlich in<br />

Form sog. Smart Contracts. Das bedeutet nicht, dass man Verträge, die in Papierform vorliegen,<br />

einscannt und so beispielsweise als PDF-Datei digitalisiert. Smart Contracts verfolgen einen anderen<br />

Ansatz: Sie bestehen nicht nur aus reinem Text, sondern zusätzlich aus Programmcode. Dadurch<br />

können sie automatisiert und mit bestimmten Funktionen versehen werden. Praktische Anwendungsfälle<br />

von solchen „cleveren Verträgen“ gibt es etwa bei Wohnungsmietverhältnissen oder auch<br />

in der Versicherungs- bzw. Finanzdienstleistungsbranche. Im „Rechtshandbuch Smart Contracts“<br />

von BRAEGELMANN/KAULARTZ wird das Thema umfassend beleuchtet, von Bitcoins und Blockchain über<br />

Kryptografie bis hin zu dezentralen Netzen. Es werden natürlich alle einschlägigen Rechtsgebiete<br />

behandelt, u.a. das AGB-Recht, Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckung, geistiges Eigentum sowie<br />

Daten- und Verbraucherschutz. Natürlich kommen auch die technischen Aspekte nicht zu kurz, die<br />

u.a. am Beispiel des ERC20-Standards näher beleuchtet werden. Sogar ein Code-Beispiel findet sich<br />

in dem wirklich lesenswerten Werk. Abgerundet wird der Inhalt durch ein Kapitel zu den Themen<br />

Risikopotenzial und Konfliktlösung. Und auch die Problematik einzelner Formvorschriften (Schriftform,<br />

Textform, notarielle Beglaubigung) wird eingehend behandelt. Zielsetzung von Smart Contracts<br />

ist letztlich, dass sie den Vertragsparteien, Rechtsanwälten und anderen in sonstiger Weise involvierten<br />

Dritten einen echten Mehrwert bieten. Denn normalerweise wird ein Vertrag am Rechner<br />

verfasst, ausgedruckt, unterzeichnet, anschließend eingescannt und als Datei wieder im Rechner<br />

abgelegt. Einen Schritt weiter muss man heutzutage in manchen Fällen schon gehen, wenn man<br />

Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr nutzen möchte. Denn dann müssen bestimmte Dateiformate<br />

zum Einsatz kommen, in Form von durchsuchbaren PDFs. Zusätzlich muss bei der Übertragung<br />

z.B. mittels beA u.U. eine digitale Signatur angebracht werden. Letztlich müssen Verträge<br />

aber nach wie vor durchgelesen, verstanden und angewandt werden. Das heißt im Regelfall: Vertrag<br />

raussuchen und viele Seiten durchforsten. Abgesehen davon muss man sich im Vorfeld auch erst<br />

einmal daran erinnern, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Das mag banal klingen, ist aber bei älteren,<br />

ggf. schon mehrere Jahre zurückliegenden Vertragswerken durchaus eine nicht zu unterschätzende<br />

Herausforderung. All diesen Nachteilen sollen mit Hilfe von Smart Contracts begegnet werden.<br />

Sicherlich funktioniert das (noch) nicht in allen Bereichen, ist aber ein vielversprechender Ansatz. Wer<br />

1106 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>21</strong> 7.11.<strong>2019</strong>

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