ZAP-2019-21
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Eilnachrichten <strong>2019</strong> Fach 1, Seite 161<br />
(Bestätigung von Senat, Urt. v. 16.5.<strong>2019</strong> – III ZR 176/18, WM <strong>2019</strong>, 1203, 1207 Rn 30 und Anschluss<br />
an BGH, Urt. v. 24.4.2012 – XI ZR 360/11, NJW 2012, 2266 Rn 13). Hinweis: Der BGH geht in dieser<br />
Entscheidung auch auf die Voraussetzungen für die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten ein.<br />
<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 619/<strong>2019</strong><br />
Straßenverkehrsrecht<br />
Kollision von Fahrrad und Fußgänger: Für Fahrradfahrer freigebenener Gehweg<br />
(OLG Celle, Beschl. v. 19.8.<strong>2019</strong> – 14 U 141/19) • Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des<br />
Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer<br />
auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Radfahrer haben auf solchen Wegen die Belange der Fußgänger<br />
besonders zu berücksichtigen. Insbesondere bei einer unklaren Verkehrslage muss ggf. per Blickkontakt<br />
eine Verständigung mit dem Fußgänger gesucht werden; soweit erforderlich, muss Schrittgeschwindigkeit<br />
gefahren werden, damit ein sofortiges Anhalten möglich ist. Hinweis: Das Zusatzschild „Radfahrer<br />
frei“ gibt dem Radverkehr nur ein Benutzungsrecht auf dem Gehweg und den Belangen der<br />
Fußgänger kommt dann ein besonderes Gewicht zu. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 620/<strong>2019</strong><br />
Fahren über Richtgeschwindigkeit: Bedienen des Navigationssystems<br />
(OLG Nürnberg, Urt. v. 2.5.<strong>2019</strong> – 13 U 1296/17) • Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der<br />
Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h –, muss in besonderem Maße seine<br />
volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung<br />
des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten<br />
den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen, mit der Folge eines zumindest teilweisen Verlusts<br />
der Haftungsfreistellung in den einer Kaskoversicherung nachgebildeten Bedingungen eines Mietvertrags.<br />
Das Vorhandensein eines sog. Spurhalteassistenten reduziert den in einem entsprechenden<br />
Verhalten liegenden Schuldvorwurf zumindest bei derartig hohen Geschwindigkeiten nicht.<br />
<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 6<strong>21</strong>/<strong>2019</strong><br />
Versicherungsrecht<br />
Unfallversicherung: Fehlender Neubemessungsvorbehalt<br />
(BGH, Urt. v. 11.9.<strong>2019</strong> – IV ZR 20/18) • Das Fehlen eines Neubemessungsvorbehalts i.S.v. Ziff. 9.4 S. 3 AUB<br />
in der Erklärung des Unfallversicherers über die Leistungspflicht zur Erstbemessung der Invalidität nach<br />
Ziff. 9.1 S. 1 AUB führt nicht zu seiner Bindung an diese Erklärung im Verfahren der Erstbemessung. Der<br />
Rückforderung einer Invaliditätsleistung aufgrund geänderter Erstbemessung der Invalidität kann aber<br />
der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehen, wenn der Versicherer in der vorgenannten<br />
Erklärung nach Ziff. 9.1 S. 1 AUB den Eindruck erweckt, die Höhe der vertraglich geschuldeten Leistung<br />
endgültig klären zu wollen. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 622/<strong>2019</strong><br />
Familienrecht<br />
Vaterschaftsfeststellungsantrag im Ausland: Vaterschaftsanfechtung<br />
(OLG Hamburg, Beschl. v. 4.9.<strong>2019</strong> – 12 UF 82/17) • Ein (im Ausland eingeleiteter) Vaterschaftsfeststellungsantrag<br />
hat nicht denselben Streitgegenstand wie ein Vaterschaftsanfechtungsantrag gem.<br />
§ 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Zwar umfasst ein Vaterschaftsanfechtungsantrag gem. § 182 Abs. 1 FamFG<br />
auch die Feststellung der Vaterschaft. Eine Anfechtung der Vaterschaft ohne eine Feststellung der<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>21</strong> 7.11.<strong>2019</strong> 1111